14.07.2015 |
von DI Eduard Wagner
Vom Boden bis zum Fressplatz
Alle Zukauftiere stehen zehn Tage bis drei Wochen im Quarantänestall, um das Einschleppen von Krankheiten in den Betrieb zu verhindern. Leerstehzeiten sind ebenfalls zu berücksichtigen. Anschließend kommen die Kälber in den Aufzuchtstall. Diese Vorgangsweise wählt man bei kleineren Tiergruppen. Bei größeren Zukaufgruppen ist vor der Eingliederung in den Maststall der Quarantänestall gleichzeitig der Aufzuchtstall. Bei Zukauf der Kälber mit zirka acht Wochen ist der Kälberstall mit mindestens einem Drittel der Plätze des Maststalles zu dimensionieren.
Vollspaltenbuchten
Auf vollflächig perforierten Böden wird für jedes Tier ein Fressplatz eingeplant, hierzu ist eine Buchtentiefe von zirka vier Metern erforderlich. Mit der doppelten Fressplatzbelegung kann man Baukosten einsparen. Bei dieser Variante steht für zwei Tiere ein Fressplatz zur Verfügung. Durch den vorgegebenen Flächenbedarf erhält man Buchten mit einer Tiefe von bis zu acht Metern. Es entsteht ein Ruhebereich im hinteren Bereich der Bucht sowie ein leichter zugänglicher vorderer Bereich, wo die Tiere durch Vorratsfütterung ständig Futter aufnehmen können. Buchten mit einer entsprechenden Breite sind anzustreben. Gruppengrößen von mindestens zehn Tieren sind notwendig. Das Einsparungspotential der Baukosten bei einem Tier-Fressplatzverhältnis von 1:2 (gegenüber 1:1) liegt bei zirka 15 bis 18%.
Treibgang
Der Treibgang verrichtet wertvolle Dienste beim Ein- und Austrieb der Tiere, speziell wenn einzelne Tiere aus der Bucht geholt werden müssen. Weiters hilft er, Zugluft und Aufwirbelung von Schadgasen aus dem Kanalbereich in der kalten Jahreszeit zu vermeiden. Nachteilig ist die größere verbaute Fläche des Gebäudes. Mehrkosten von zirka 10% schlagen sich zu Buche. Bei Umbauten ist ein Treibgang empfehlenswert, um sich ein kostenintensives Unterfangen der Außenmauerwerke zu ersparen.
Betonspaltenböden
Böden müssen rutschfest sein und Tiere dürfen keine Verletzungen oder Schmerzen erleiden. Spaltenböden aus Beton müssen aus Flächenelementen hergestellt und so ausgeführt sein, dass keine durchgehenden Schlitze entstehen. Die Auftrittsbreite beträgt mindestens 80 Millimeter. Um den Liegekomfort zu verbessern, baut man vermehrt Spaltenböden mit einer druckelastischen Gummiauflage ein.
Im neuen Investitionsförderprogramm können Vollspaltenstallungen mit Gummiauflage als besonders tierfreundlich eingestuft und damit höhere Direktzuschüsse erzielt werden, durch Erhöhung der Mindeststallflächen um 20%, oder es werden Buchten mit den Mindeststallflächen in Kombination mit einem Auslauf errichtet.
Fressplatzgestaltung
Für Mastrinder eignen sich Fressplatzausführungen, die nur aus einem hohen massiven Barnsockel und einem Nackenriegel bestehen. Diese einfachen Abgrenzungen bieten keinen Schutz gegen Verdrängen. Sind größere Altersunterschiede in einer Gruppe vorhanden und wird mehrmals Kraftfutter am Barn vorgelegt, könnte zum Beispiel ein Palisadenfressgitter die Futteraufnahme erleichtern.
Buchten mit Liegeboxen
Die Liegeboxen bieten den Tieren einen geschützten Liegebereich, meist in Form einer Hochbucht mit einer druckelastischen Gummiauflage. Nur bei weiblichen Mastrindern kann man auch Tiefbuchten verwenden. Die Gefahr des Aufspringens kann man durch Montage eines Aufsprungrohres im hinteren Bereich der Liegebox minimieren. Der Fressplatz kann mit einem Spaltenboden oder einer Schrapperentmistung ausgestattet sein. Die Fressplatztiefe sollte je nach Tiergewicht von 2,10 bis 3,2 Meter ausgeführt sein, bei Mastvieh von 200 bis über 700 Kilogramm.
Tränkeeinrichtung
Die Rinder müssen Wasser aus einer freien Wasseroberfläche aufnehmen können. Für jeweils zirka sieben Rinder ist eine Schalen- oder Beckentränke vorzusehen. Die Wassernachlaufgeschwindigkeit sollte der Trinkgeschwindigkeit der Tiere entsprechen und mindestens zehn Liter pro Minute betragen. Bei Kaltstallungen muss man für tiefe Temperaturen geheizte Tränkebecken einbauen.
Güllekanäle und Treibmistsystem
Die Funktionssicherheit eines Güllesystems ist besonders wichtig für Betriebe, bei denen Heu- oder Maissilagefütterung oder Stroheinstreu die Funktionssicherheit des Gülleabflusses beeinträchtigen. Einige bautechnische Details sind für ein sicheres Abfließen der Gülle zu beachten.
Beim Treibmistsystem wird Gülle außerhalb des Stallgebäudes in einer Grube gelagert. Je schmäler, nicht mehr als drei Meter, und tiefer der Schwemmkanal, umso höher ist die Funktionssicherheit. Fallstufen mit 25 Zentimeter, alle zwölf bis 15 Meter, sind zu empfehlen. Wenn schlechte Voraussetzungen aufgrund von Fütterung oder Stroheintrag in das Kanalsystem gegeben sind, wird der Einbau von Güllespülleitungen empfohlen. Baut man vorläufig noch kein Spülsystem ein, sollte das Spülen der Kanäle mit dem Vakuumfass möglich sein.
Beim Treibmistsystem wird Gülle außerhalb des Stallgebäudes in einer Grube gelagert. Je schmäler, nicht mehr als drei Meter, und tiefer der Schwemmkanal, umso höher ist die Funktionssicherheit. Fallstufen mit 25 Zentimeter, alle zwölf bis 15 Meter, sind zu empfehlen. Wenn schlechte Voraussetzungen aufgrund von Fütterung oder Stroheintrag in das Kanalsystem gegeben sind, wird der Einbau von Güllespülleitungen empfohlen. Baut man vorläufig noch kein Spülsystem ein, sollte das Spülen der Kanäle mit dem Vakuumfass möglich sein.
Slalom- oder Zirkulationssystem
Bei Platzmangel für eine Grube oder aufgrund schwieriger Geländeverhältnisse wird bei Rindermastställen ein Güllekeller errichtet. Das Slalomsystem baut auf drei Funktionsdetails auf:
- Vertiefung des Kanals im Bereich des Rührwerkes, damit auch bei geringem Flüssigkeitsstand eine Rührwirkung erzielt wird.
- Damit die Fließgeschwindigkeit einigermaßen konstant ist, sind Kanäle mit gleicher Breite zu errichten, nicht mehr als drei Meter.
- Es ist zu beachten, dass die Durchgangsbreiten in den Kanalwänden zumindest den Kanalbreiten entsprechen.