22.10.2020 |
von DI Joachim Mandl
Verschiebung des Geltungsbeginns der neuen EU-Bio-Verordnung formell bestätigt
Heuer im April wurde dieser Schritt von Seiten der Interessenvertretung bereits gefordert. Schon damals war klar, dass die zu diesem Zeitpunkt noch nicht verhandelten und daher noch nicht fixierten Rechtsakte nur unter enormen Zeitdruck fertiggestellt werden hätten können. Mit den Herausforderungen der COVID-19-Pandemie wäre ein sorgfältiges Ausarbeiten und Verhandeln der fehlenden Regelungen zusätzlich extrem schwierig geworden.
Die Mitgliedstaaten der EU erhalten mit der Verschiebung des Geltungsbeginns der neuen EU-Bio-Verordnung zusätzliche Zeit, um die nationalen Rechtsgrundlagen zur Anwendung der Bio-Verordnung anzupassen. Diese Zeit ist auch unbedingt notwendig, damit sich alle Akteure der Bio-Branche auf die neuen Regelungen vorbereiten und diese ordnungsgemäß umsetzen können.
Ergebnis zur Weideregelung noch offen
Von der Aufschiebung des Inkrafttretens der neuen EU-Bio-Verordnung nicht unmittelbar beeinflusst ist die Vorgehensweise bei der Umsetzung der Weideregelung. Da die Verhandlungen hinsichtlich der Auswirkungen des EU-Bio-Audits noch nicht abgeschlossen sind, ist leider immer noch nicht entschieden, welche Vorgaben hinsichtlich Weide im kommenden Jahr gelten werden. Momentan muss man jedoch davon ausgehen, dass es für das Jahr 2021 zu weiteren Änderungen kommt.
Für eine Reihe von Bio-Betrieben ist bereits die im heurigen Jahr geltende Weideregelung aufgrund von meist strukturellen Gegebenheiten nicht umsetzbar. Die Überquerung von Straßen und Bahnübergängen, die Entfernungen zu Weideflächen oder die Notwendigkeit, Tiere durch bewohntes Gebiet zu treiben, um auf die Weide zu gelangen, stellen seit heuer keine Ausnahmemöglichkeiten mehr dar.
Im Sinne der Bio-Bauern ist es wichtig, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen und zumindest für das Übergangsjahr 2021 keine weiteren Verschärfungen mehr zuzulassen. Sobald nähere, stichhaltige Informationen zur Verfügung stehen, werden wir seitens der Landwirtschaftskammer umfassend informieren.