Verpflichtungs- und Vertragszeitraum
Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum beträgt mindestens 5 Jahre. Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum erstreckt sich grundsätzlich über das Kalenderjahr.
Abweichungen hinsichtlich Kalenderjahr und Verpflichtungsdauer sind für folgende Maßnahmen festgelegt:
Verpflichtungs- und Vertragsdauer ist abhängig vom Beginn des Verpflichtungszeitraumes:
Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum für die Maßnahmen „Tierschutz-Weide“, „Tierschutz-Stallhaltung“, Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft" und „Natura 2000 - Landwirtschaft“ beträgt grundsätzlich ein Kalenderjahr.
Abweichungen hinsichtlich Kalenderjahr und Verpflichtungsdauer sind für folgende Maßnahmen festgelegt:
- „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“: Begrünungszeitraum
- Winterbegrünung Hopfen und Winterbegrünung Wein (Variante A) in der Maßnahme „Erosionsschutz Obst/Wein/Hopfen“: Begrünungszeitraum
Verpflichtungs- und Vertragsdauer ist abhängig vom Beginn des Verpflichtungszeitraumes:
- 1. Jänner 2015: 6 Jahre - bis einschließlich 31. Dezember 2020.
- 1. Jänner 2016: 5 Jahre - bis einschließlich 31. Dezember 2020.
- 1. Jänner 2017: 5 Jahre - bis einschließlich 31. Dezember 2021.
Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum für die Maßnahmen „Tierschutz-Weide“, „Tierschutz-Stallhaltung“, Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft" und „Natura 2000 - Landwirtschaft“ beträgt grundsätzlich ein Kalenderjahr.