Verlustersatz für Bodenhaltungslegehennen konnte erneut fixiert werden
Zur Abfederung der Verluste für die Bodenhaltungsbetriebe durch die Covid-Maßnahmen konnte, wie bereits im Vorjahr, auch für das heurige Jahr ein spezifischer Verlustausgleich geschaffen werden. Die Antragstellung ist ausschließlich für den Betriebszweig Bodenhaltungslegehennen möglich und nicht für Halter von Freilandlegehennen und Haltern von Biolegehennen, da es bei diesen Sparten zu keinen so gravierenden Umsatzeinbußen gekommen ist.
Antrag nur via eAMA
Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Eine zeitnahe Beantragung über das eAMA-Portal wird empfohlen, um einer möglichen Überlastung des Antragportals von eAMA entgegen zu wirken. Nicht fristgerecht eingelangte Anträge können nicht bearbeitet werden! Achtung! Falls für den Einstieg bei eAMA erst eine Handy Signatur beantragt werden muss bzw. ein neuer Pin bei der AMA beantragt wird, ist diese Zeitspanne vorab zu kalkulieren. Die Antragstellung hat bis spätestens 31. Mai 2022 zu erfolgen und ist ausschließlich über eAMA möglich.
Der diesjährige Betrachtungszeitraum für den Verlustersatz von Bodenhaltungslegehennen umfasst die Monate Jänner und Februar 2022. Durch diese Maßnahme können die Einkommensverluste teilweise abgefedert werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Verlustersatzes ist, dass die Legehennen im Bodenhaltungssegment im Legehennenregister registriert sind. Eine rechtliche Registrierungspflicht besteht zumindest ab 350 Legehennen.
- Der Mindestauszahlungsbetrag je Ansuchen beträgt 500 Euro. Die Obergrenze liegt bei 100.000 Euro.
Wie wird berechnet und ausbezahlt?
- Für die Berechnung der Förderhöhe müssen keine einzelbetrieblichen Daten angegeben werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Verlustersatzes ist, dass die Legehennen im Legehennenregister registriert sind.
- Für die Monate Jänner und Februar bedeutet das Zuschussbeträge von 19,24 und 22,24 Euro je 100 Legehennen.
- Die Auszahlung des Verlustersatzes wird voraussichtlich ab Juli 2022 beginnen und soll mit Ende August 2022 abgeschlossen sein.
Hilfe zur Antragstellung
Alle Information über „Fragen & Antworten“ zur Abwicklung des Verlustersatzes des Betriebszweiges Produktion von Bodenhaltungseiern erstellt in Zusammenarbeit von Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und der LKÖ, bietet Antragstellern einen sehr guten Überblick, welche bei den nachfolgenden Downloads verfügbar sind.