Verlustersatz
- Unterstützung für Betriebe, die durch die Coronakrise im Zeitraum zwischen 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 Umsatzausfälle von mind. 30 % haben
- Verlust: Differenz zwischen den Erträgen und den zusammenhängenden Aufwendungen (Betriebsausgaben) des Unternehmens
- Erträge: Umsätze, Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen,sonstige betriebliche Erträge
- Höhe des Verlustersatzes: 90 % der Bemessungsgrundlage bei Klein- oder Kleinstunternehmen, sonst 70%
- Bemessung des Umsatzausfalles monatsweise anhand der Vorjahresdaten 2019
- Antragstellung unter Zusammenfassung der Betrachtungszeiträume in mehreren Tranchen möglich
- Grundsätzlich Antragstellung über finanzonline durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter
- Kombination im gleichen Zeitraum mit Lockdown-Umsatzersatz (Nov. und Dez. 2020) nur teilweise und FKZ 800.000 nicht möglich
- Automatisierte Überprüfung durch Finanzverwaltung
Für nähere Informationen steht Ihnen die Burgenländische Landwirtschaftskammer Abt. III
unter Tel.: 02682/702-300 zur Verfügung.
unter Tel.: 02682/702-300 zur Verfügung.