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01.06.2018 | von Franz Strasser ABL

Verladerampen – praktisch und sauber

Mit einer klug gebauten Verladerampe wird das Schweineverladen einfacher. Darüberhinaus schützt es den Schweinebetrieb vor der Einschleppung von Krankheiten. Andererseits ist es auch eine „Visitenkarte“ für den Betrieb.

Geräumige Verladerampe mit dichter Abgrenzung. © LK Oberösterreich, Franz Strasser
Rampen müssen gut ausgeleuchtet sein © LK Oberösterreich, Franz Strasser
Geräumige LKW Zufahrt zur Rampe. © LK Oberösterreich, Franz Strasser
Warteboxen beschleunigen die Verladung. © LK Oberösterreich, Franz Strasser
Leicht steigend laufen die Schweine besser. © LK Oberösterreich, Franz Strasser
Auf der Verladetür ist klar ersichtlich, dass der Zutritt verboten ist. © LK Oberösterreich, Franz Strasser
Geräumige Verladerampe mit dichter Abgrenzung. © LK Oberösterreich, Franz Strasser
Rampen müssen gut ausgeleuchtet sein © LK Oberösterreich, Franz Strasser
Geräumige LKW Zufahrt zur Rampe. © LK Oberösterreich, Franz Strasser
Warteboxen beschleunigen die Verladung. © LK Oberösterreich, Franz Strasser
Leicht steigend laufen die Schweine besser. © LK Oberösterreich, Franz Strasser
Auf der Verladetür ist klar ersichtlich, dass der Zutritt verboten ist. © LK Oberösterreich, Franz Strasser
Geräumige Verladerampe mit dichter Abgrenzung. © LK Oberösterreich, Franz Strasser
Rampen müssen gut ausgeleuchtet sein © LK Oberösterreich, Franz Strasser
Geräumige LKW Zufahrt zur Rampe. © LK Oberösterreich, Franz Strasser
Warteboxen beschleunigen die Verladung. © LK Oberösterreich, Franz Strasser
Leicht steigend laufen die Schweine besser. © LK Oberösterreich, Franz Strasser
Auf der Verladetür ist klar ersichtlich, dass der Zutritt verboten ist. © LK Oberösterreich, Franz Strasser
Franz Strasser, Fachberater von der BSP in Wels gibt Tipps, wie eine Verladerampe gebaut werden kann.
Was fordert die Schweine-Gesundheitsverordnung (SchwG-VO):
Die seit Jahresbeginn 2017 in Kraft getretene Schweinegesundheitsverordnung befasst sich auch mit der Schweineverladung. Es gilt die Übergangsfrist bis 1.01.2025 wenn bauliche Maßnahmen getätigt werden müssen um das umzusetzen.
Das fordert die SchwG-VO:
  • Geeignete Einrichtungen zum Verladen von Schweine und zur Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion von Transportfahrzeugen (Verladerampen, Aufstiegshilfen, Hebebühnen)
  • Schweine dürfen nicht entweichen
  • Bereits auf Transportfahrzeuge verladene Tiere dürfen nicht in den Stall zurücklaufen
  • Betriebseigene Fahrzeuge sind nach Abschluss von Transporten zu reinigen
  • Nach jeder Einstallung und Ausstallung sind die Gerätschaften und Verladeplatz zu reinigen
Bei der Planung ist folgendes zu beachten:
  • Wie läuft die Hauptwindrichtung?
  • Rangierfläche des LKW's (evtl. mit Anhänger)?
  • Einfahrtshöhe des Tores > 4,10 Meter
  • Einfahrtsbreite > 3,50 Meter
  • Abflussmöglichkeit des Waschwassers
  • kurze Treibwege innerhalb des Betriebes (evtl. Türdurchbruch)
  • ev. Rampe ins Gebäude integrieren
  • LKW soll tiefer stehen
  • Nachbarn oder andere Personen sollen durch (oft nächtlichen) Lärm so weinig wie möglich gestört werden
Schweine, die zeitlebens im Stall waren kennen keinen Wind. Die Rampe soll daher auf die Hauptwindrichtung abgewandte Stallseite platziert sein. Ist dies nicht möglich, muss die Verladestation mit Wind- und Wetterschutz versehen werden. Hier sind Flexibilität und Ideen gefragt, wie so eine Verladestation zweckmäßig und für das Erscheinungsbild des Stalles gebaut werden kann.

Auf der Rampe selbst sollte klar ersichtlich sein, wie weit der „Zuständigkeitsbereich des Chauffeurs“ geht. In der Theorie spricht man von der Trennung in den „Schwarzen“ und in den „Weißen“ Bereich.
  • Schwarzbereich: Außen – dem Chaffeur vorbehalten
  • Weißbereich: Stallseitig – den hofeigenen Arbeitskräften vorbehalten
Zum Beispiel kann eine Verladebucht auf der Rampe von den hofeigenen Arbeitskräften mit Schlachtschweinen gefüllt werden. Von dort übernimmt der LKW-Fahrer die Tiere.
Ein möglichst ebener Zugang in den LKW ist sinnvoll – hierfür ist eine stabile, etwas vertiefte Auflagekante für die Heck-Klappe des LKW's vorzusehen.

Wie hoch soll die Verladerampe sein?

Als optimale Höhe für Rampen wird von den Tiertransporteuren mit 50 - 70 cm angegeben. Die Höhe der Ladefläche von Viehtransportern ist in der Regel 80 – 95 cm. So kommt die aufgeklappte Treppe zum LKW leicht steigend zu liegen. Die Transporter können ihre luftgefederten Hinterachsen absenken bzw. die Verladebordwand um 70 – 90 cm ausfahren. Somit lässt sich die optimale Steigung finden.

Die Verladerampe schafft Platz

Ist die Rampe mindestens 3 m breit und 5 m tief, schafft das für ca. 20 - 30 Schlachtschwei-ne Platz. Gleichzeitig wird damit die Entfernung zwischen wertvollen Tierbestand und Transporteinheit (mögliche Infektionsquelle) größer. Damit sinkt das Infektionsrisiko. Die Abgrenzungen nach außen (Wände) sollen stabil und undurchsichtig sein. Am besten sind fixe Betonmauern. Eine Unterteilung auf der Rampe (Verladebucht) erleichtert das Ein- und Austreiben.

Hygiene auf der Rampe und Treibwege

Es gibt nur eine Richtung bei der Verladung, und das ist auf den LKW. Das heißt: Kein Zurück in den Stall und das aus gutem Grund. Nachweislich wurden virale und bakterielle Infektionen durch zurücklaufende Tiere bzw. durch Personen in einen Bestand eingeschleppt. Nach jeder Verladung müssen Treibwege, Rampe, sowie Stiefel und Treibbretter gereinigt werden. Das geht nur, wenn bei den entsprechenden Stellen einerseits die Hochdruckleitung oder zumindest ein Schlauchanschluss, andererseits ein Wasserabfluss (Kanal) vorhanden ist. In vielen Betrieben wird, sobald die Ladebordwand verschlossen ist, mit der Reinigung begonnen. Denn frischer Schmutz lässt sich leicht abwaschen. Eine darauffolgende Desinfektion vollendet die Reinigung.

Ausführung der Treibwege

Schweine laufen am liebsten, wenn sie in Gruppen nebeneinander zu 3 – 7 Stück getrieben werden. Treibgänge sollten 85 bis 150 cm breit sein, leicht steigend und möglichst geradlinig verlaufen. Verengungen bremsen, wogegen breite Wege übers Eck den Verladevorgang verflüssigen. Schweine dürfen auf ihrem letzten Gang nicht von im Stall verbleibenden Artgenossen abgelenkt werden. Daher sind die Buchtenabtrennungen in den Treibgängen unbedingt geschlossen und die Bodenoberfläche rutschfest auszuführen. Auf langen Zentralgängen macht der Einbau von Rücklaufsperren (Einwegtürl) Sinn. So können Schweine nicht zurücklaufen und zusätzlich ist ein Hygieneproblem ausgeschlossen. Schweine, die über eine kleine Stufe runter oder über einen Spalt steigen müssen, beginnen sicher zu bocken. Ebenso bremsen blechig scheppernde Schachtabdeckungen unnötig. Aufgestreutes Stroh, Sägemehl oder Quarzsand fördert die Trittsicherheit, wenn die Wege verkoten und rutschig werden. Sehr praktisch sind mit Betonspalten ausgelegte Treibwege, da sie leicht sauber zu halten sind.

Beleuchtung der Treibwege

Schweine laufen dem Licht entgegen, dabei dürfen sie aber nicht geblendet werden. Stark wechselnde Licht – Schattenverhältnisse beängstigen die Tiere und machen sie unsicher, da sie einzelne Bereiche des Bodens nicht mehr einschätzen können. Daher die Treibwege gleichmäßig ausleuchten und Schattenbildung vermeiden. Da Schweine schlecht sehen, darf bei der Lichtstärke nicht gespart werden.

Infektionsrisiko bei Eigentransport

Wer seine Schweine selbst auf den eigenen Anhänger verlädt, hat kein fremdes Fahrzeug am Hof. Das ist ein Vorteil. Aber – am Schlachthof kommen viele Transporteure und Schweine zusammen, und von dort darf man sich wirklich „nichts nach hause mitnehmen“. D. h. Wer den gesundheitlichen Vorteil wahren will muss am Schlachthof sein Fahrzeug und die Stiefel waschen und den verwendeten Overall sofort zur Wäsche geben. Auf keinen Fall mit der „Schlachthofkleidung“ in den eigenen Stall gehen, und das auch nicht bei mehrere Fuhren nacheinander.

Fazit: Bauern, die eine geräumige Verladerampe haben sagen: „Ich setze damit ein deutliches Zeichen, dass ich meinen Bestand vor Krankheiten schütze. Das war eine gute Investition, mit der ich mir auch Verladestress erspare!“

Bei neuen Ställen wird die Verladung mitgeplant. Bei bestehenden Ställen ist es oft schwieriger, zweckmäßige Lösungen zu finden. Die Fachberater für Schweine in den Beratungsstellen der Landwirtschaftskammern helfen Ihnen bei der Planung gerne. Gute Ideen dazu liefern auch die Chauffeure, da ihnen laufend viele nachahmenswerte Beispiele unterkommen. Scheuen Sie nicht, sie bei der nächsten Verladung nach Verbesserungsmöglichkeiten zu fragen.
Hygienische Anforderungen an die Verladung
  • An- und Ablieferung muss außerhalb der Stallungen erfolgen
  • Es muss ein befestigter Platz oder eine Rampe sein, die wasch- und desinfizierbar ist
  • Vom Verladeplatz dürfen keine anfallenden Flüssigkeiten in den Stallbereich zurückfließen
  • Wasserschlauch oder Hochdruckleitung in unmittelbarer Nähe
  • Ein Zurücklaufen der Schweine ist zu verhindern
  • Der Chauffeur übernimmt die Schweine auf der Rampe und darf nicht in den Stall
  • Ein Hin- und Herlaufen von Personen zwischen Stall und Verladefahrzeug muss verhindert werden
Tipps - damit das Verladen leichter geht
  • Schild "Betreten Verboten" und erreichbar Tel. Nr. , damit sich der Chauffeur bemerkbar machen kann
  • Verladerampe sonnen- und windgeschützt
  • LKW vom Stall fern halten
  • Steigung der Treibwege nicht über 10%
  • Treibwege seitlich geschlossen und "treibbrettbreit"
  • Wartebuchten auf der Rampe
  • Auflagekante für LKW-Bordwand
  • Leichte Treibbretter verwenden
  • Schlachtschweine mit Stift oder Spray vor der Verladung kennzeichnen
  • Sich vom Chauffeur 15 - 30 Min. vor der Verladung anrufen lassen
  • Klare Aufgabenverteilung vor der Verladung ausmachen, z. B.: Chauffeur übernimmt Schweine auf der Rampe - Landwirtsfamilie sortiert im Stall und bringt sie zur Rampe - Landwirt und Chauffeur zählen mit.

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Geräumige Verladerampe mit dichter Abgrenzung. © LK Oberösterreich, Franz Strasser
Rampen müssen gut ausgeleuchtet sein © LK Oberösterreich, Franz Strasser
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