26.02.2021 |
von Tamara Hettlinger
Verlängerung der Kurzarbeit
Mit der Verlängerung der Kurzarbeit bis 30. Juni wird Planungssicherheit für die Beschäftigten und die zahlreichen österreichischen Betriebe ermöglicht, die die Kurzarbeit in Anspruch nehmen.
- Die Nettoersatzrate bleibt bei 80 bis 90 Prozent
- Die Arbeitszeit kann im Normalfall auf 30 Prozent reduziert werden (bis 0 Prozent bei behördlicher Schließung)
- Weiterbildungen von Mitarbeitern werden weiterhin mit 60 Prozent gefördert.