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17.05.2020 | von Tamara Hettlinger
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UPDATE 18.05.2020 / 09:00: Situation an den Grenzen

Laufend aktualisierte Grenznews finden Sie hier! Die Situation an den Grenzen zu unseren Nachbarländern ändert sich laufend. Wir informieren Sie hier über die aktuellen Verhältnisse.

Definition "Berufspendler gem. der VO über Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten (87/2020 idgF)

„Als Pendler im Sinne des § 4 der Verordnung gelten berufstätige Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Nachbarstaat haben und daher zum Zweck der Erbringung ihrer Arbeits- oder anderweitigen Dienstleistung in Österreich nicht nur die Grenze ihrer Wohngemeinde, sondern auch die österreichische Binnengrenze regelmäßig überschreiten müssen (allgemeiner Pendlerbegriff).

* Zudem gelten auch Personen unabhängig von ihrem gewöhnlichen Aufenthalt als Pendler, die täglich die österreichische Binnengrenze zum Zwecke des Erreichens der Arbeitsplätze- oder zur Erbringung einer anderen Dienstleistung überschreiten und nach Erbringung der Leistung wieder an den Ort des gewöhnlich Aufenthalts zurückkehren (Tagespendler).

Update: 20.05.2020

Hier geht es zum Artikel von Mag. Marianne Karall: https://bgld.lko.at/aktuelles+2500++900093

Ungarn - Update: 18.05.2020

Covid 19 - Anpassung der Grenzkontrollmaßnahmen

Mit 17. Mai 2020 wurden die Grenzen zu Ungarn geöffnet. Neben den bereits offenen Übergängen wurden auch die kleineren Übergänge nun gem. Verordnung des BMI geöffnet.
Aber derzeit können sie noch nicht überall passiert werden, da von ungarischer Seite die Grenzabsperrungen bisher noch nicht entfernt wurden. Sobald dies erfolgt, werden wir Sie raschest darüber informieren. 
Detailierte Informationen zu den auch von ungarischer Seite geöffneten Grenzübergängen finden Sie unter: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/ungarn/

Grundsätzlich kontrollieren Polizei und Bundesheer auch an den kleinen Grenzübergängen.

Einreisebestimmungen der Gesundheitsbehörden

Die Covid-19-Einreisebestimmungen der Gesundheitsbehörden gelten nach wie vor. Daher ist eine Ein- und Ausreise nach Ungarn weiterhin nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Berufspendler - Ungarn - seit 17.04.2020 unverändert

Update: 18.05.2020
Achtung
! Seit Mittwoch,13.05.2020 sind die Grenzübergänge Andau und Neumarkt a.d.R. wieder geöffnet. Lutzmannsburg-Zsira wird am 20.05.2020 (05:00 - 21:00) geöffnet. Die Öffnung des Überganges Nikitsch-Zsira wird in den nächsten Tagen erwartet.
Alle Informationen zur den - AUCH VON UNGARISCHER SEITE - geöffneten Grenzübergänge (inkl. zeitliche und technische Einschränkungen) finden Sie unter: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/ungarn/

Die Innenministerien von Österreich und Ungarn haben sich schriftlich auf folgende wesentliche Punkte geeinigt:

Aufhebung der Beschränkungen ab dem 1. April 2020 ab 00.00 Uhr.

Bürger beider Länder können jeden (geöffneten) Grenzübergang an der österreichisch-ungarischen Grenze überqueren mit einer Arbeitgeberbescheinigung oder einen Eigentumsnachweis / Nutzung des Kulturlandes

Grenzüberschreitende Pendler sind von der 14-tägigen offiziellen Quarantäne und vom Einreiseverbot für Ausländer befreit.

Die ungarischen Behörden werden die Bürger über die oben genannten Regeln informieren.

Damit wird schriftlich das erste Mal ausdrücklich erwähnt, dass auch österreichische Staatsangebörige als PendlerInnen nach Ungarn einreisen dürfen (mit Arbeitgeberbescheinigung oder Eigentumsnachweis bzw. Nachweis über Nutzung des Kulturlandes).

Mitzuführen sind eine Arbeitgeberbestätigung (siehe Fromular im Download) und ein Nachweis mit Adressenkarte („lakcímkártya”).
Achtung: Die Arbeitgeberbestätigung für die Pendler darf lt. Berichten der ungarischen Medien nicht über 2 Wochen alt sein.

Weiter Informationen

Die aktuellen Informationen sind auch zu entnehmen unter: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-ungarn.html

oder der Homepage des Österreichischen Aussenministerium www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/ungarn/

Slowakei - Update: 03.04.2020

Information der WKO (Stand: 04.05.2020): Pendler mit einem Arbeitsplatz in 30 km Straßenentfernung vom Grenzübergang müssen auch ab 1. Mai weiterhin kein negatives COVID-19-Testergebnis an der Grenze vorweisen. Eine geplante Verschärfung diesbezüglich wurde revidiert. Quarantänepflicht gilt für eine Entfernung von mehr als 30 km. 

Die Ausnahmen aus der slowakischen Quarantänevorschrift beziehen sich momentan nur auf slowakische Pendler, die einen Wohnsitz in der Slowakei haben und in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis oder ähnlichen Arbeitsverhältnis in den Bereichen Gesundheitswesen oder Pflege in Grenzgebieten sind (also z.B. in Österreich – die Entfernung ist hier nicht genau definiert, man kann von 30km ausgehen). Darüber hinaus gibt es für slowakische Pendler in sonstigen Tätigkeitsbereichen (d.h. auch Landwirtschaft) aktuell keine Ausnahme.
Nach den 14 Quarantäne-Tagen dürfen die Mitarbeiter aus der Slowakei wieder ausreisen (unabhängig von ihrem Beruf / ihrer Arbeitstätigkeit und von der Länge ihres Aufenthaltes im Ausland) – es herrscht momentan kein Ausreiseverbot aus der Slowakei. Nach jeder Rückkehr müssen sie jedoch in der 14-tägigen Quarantäne bleiben. Wir möchten in diesem Zusammenhang empfehlen, dass Sie Ihren Mitarbeitern vor der Ein-/Ausreise eine Bestätigung über die Arbeitstätigkeit in Österreich vorbereiten. Es gibt hierzu kein offizielles Dokument, aber wir haben für österreichische Unternehmen eine Musterbestätigung (im Download auf Deutsch / Slowakisch) vorbereitet. Bitte beachten Sie, dass es sich nur um eine unverbindliche Vorlage handelt – wir können leider nicht garantieren, dass dieses Dokument bei der Grenzkontrolle akzeptiert wird. Bis dato haben wir dazu weder positive noch negative Erfahrungswerte bekommen.

Ab Freitag, 13.3.2020, 7:00 Früh, führt die Slowakei Kontrollen an den Grenzen zu Österreich, Ungarn, Ukraine, Tschechien durchführen.

Ab 17.3., 12:00 ist auch die Grenze zu Polen geschlossen.
Kleine Grenzübergänge werden geschlossen, die Kontrollen werden an den großen Grenzübergängen durchgeführt
Grenzübergänge mit Österreich sind derzeit alle offen bis auf Moravský Sv. Ján – Hohenau, die Fähre bei Angern und den Übergang Bratislava/Kopčianska Straße

Quelle: www.wko.at/service/aussenwirtschaft/ticker-corona-virus-updates-aus-der-slowakei.html

 

Slowenien - Update: 18.05.2020/12:30

Nachdem Slowenien am Freitag überraschend seine Coronavirus-Restriktionen bei der Einreise aufgehoben hat, sind neuerliche Einreisbeschränkungen erlassen worden. 
Österreicher können nun ohne einen triftigen Grund nicht mehr nach Slowenien einreisen.

Der Grenzübergang Bonisdorf - Kuzma steht im Burgenland zur Verfügung.

Link: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-slowenien.html

Tschechien

Achtung:

  • Ab 27.4.2020 neue Regelungen zu Grenzübertritte von Österreich nach Tschechien für Pendler im bisherigen „2+2 System“ sowie für österreichische Geschäftsreisende.
  • Grenzkontrollen bei Einreise nach Österreich aus Tschechien. 
  • Notstand vom tschechischen Parlament bis vorerst 17. Mai 2020 verlängert.
  • Pendlerregelung in kritischer Infrastruktur seit 14.4.2020

Näherer Informationen erhalten Sie auf auf der Homepage der WKO: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-situation-in-tschechien.html

Im Download finden Sie eine Arbeitgeberbestätigung für in Österreich beschäftigte ungarische Arbeitnehmer sowie eine Pendlerbestätigung für die Slowakei und Slowenien

Downloads zum Thema

  • Schlüsselarbeitskräfte Landwirtschaft aus dem Ausland Quarantäneauflagen Informationsschreiben BMSGPK BMLR (1)
  • SLOWENIEN Pendlerbescheinigung Osterreich Einreise (1)
  • SLOWAKEI-Pendlerbestätigung
  • UNGARN-Arbeitgeberbestätigung
  • Slowakei - Information Grenze
  • Private Testmöglichkeiten Update 24.04.2020
  • Einreise über Land- und Luftweg Update 24.04.2020

Links zum Thema

  • WKO Sondernews vom 20.03.2020
  • Einreise von Arbeitskräften aus Nachbarstaaten_Infos_LK_Stmk

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