Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft (Verlustersatz II)
Der Verlust wird für die Betriebszweige einzeln pauschal berechnet. Ist ein Verlust von mindestens 30 % des Deckungsbeitrages gegeben, werden 70 % des errechneten Verlustes als Zuschuss gewährt. Aktuell trifft dieser Verlust für die Produktionskategorien Schweinemast und Zuchtsauenhaltung des Betriebszweiges Schweinehaltung zu. Exakte Beträge je Mastschwein oder Zuchtsau werden im April 2022 vorliegen. Damit können Einkunftsverluste aufgrund COVID-bedingter Einnahmenausfälle teilweise ersetzt werden.
Der Verlustersatz für die indirekt Betroffenen in der Landwirtschaft kann ab April 2022 beantragt werden. Die Antragsmodalitäten werden derzeit ausgearbeitet, über weitere Abwicklungsschritte wird von der Landwirtschaftskammer informiert werden.
Voraussetzungen für die Unterstützung:
- Landwirtschaftlicher Betrieb, der im Betrachtungszeitraum von Dezember 2021 bis Februar 2022 einen entsprechenden Verlust im Betriebszweig erlitten hat.
- Ein Verlust von zumindest 30 % des Deckungsbeitrags im Betriebszweig ist Voraussetzung für den Zuschuss.
- 70 % des pauschal ermittelten Einkunftsverlustes werden als Zuschuss gewährt.
- Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
- Die Förderung wird mit € 100.000,- gedeckelt.
- Die Beantragung erfolgt über die Agrarmarkt Austria (AMA).
Informationen zur Abwicklung bzw. Beantragung werden über das Mitteilungsblatt bzw. auf der Homepage der Bgld. Landwirtschaftskammer veröffentlicht. Weiters wurde ein Informationsmailverteiler eingerichtet. Schweinehalter bzw. Personen, welche Informationen zu Themen in der Schweinehaltung per E-Mail zugesendet haben möchten, können sich in der Abteilung Tierzucht per E-Mail unter tierzucht@lk-bgld.at dazu anmelden.
Für Rückfragen steht Ihnen Ing. Wolfgang Pleier von der Abteilung Tierzucht unter 02682/702-500 gerne zur Verfügung.