Umstellungsförderung Wein
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Mit einer Zustimmung der Kommission ist noch vor dem Sommer zu rechnen. Exakte Details zur Antragstellung werden zeitgerecht nach Genehmigung bekanntgegeben.
Voraussetzung für die Beantragung einer Umstellungsförderung ist aber das Vorhandensein eines aktuellen MFA (Mehrfachantrag Flächen).
Wer also für das Frühjahr 2019 die Auspflanzung eines Weingartens plant und dafür im Herbst 2018 den Antrag auf Umstellungsförderung einbringen will, muss bereits im Frühjahr 2018 einen MFA abgeben. Erfolgt der Umstellungsantrag erst im Frühjahr 2019 nach Öffnung des MFAs 2019, genügt der MFA 2019.
Zu beachten ist allerdings, dass – so wie bisher – mit den Arbeiten an der Umstellungsmaßnahme erst nach Überprüfung der Angaben durch die KFS begonnen werden darf: eine Antragstellung im Frühjahr 2019 könnte daher nicht mehr ausreichend sein.
Voraussetzung für die Beantragung einer Umstellungsförderung ist aber das Vorhandensein eines aktuellen MFA (Mehrfachantrag Flächen).
Wer also für das Frühjahr 2019 die Auspflanzung eines Weingartens plant und dafür im Herbst 2018 den Antrag auf Umstellungsförderung einbringen will, muss bereits im Frühjahr 2018 einen MFA abgeben. Erfolgt der Umstellungsantrag erst im Frühjahr 2019 nach Öffnung des MFAs 2019, genügt der MFA 2019.
Zu beachten ist allerdings, dass – so wie bisher – mit den Arbeiten an der Umstellungsmaßnahme erst nach Überprüfung der Angaben durch die KFS begonnen werden darf: eine Antragstellung im Frühjahr 2019 könnte daher nicht mehr ausreichend sein.