22.10.2019 |
von Ing. Verena Klöckl, BA
Umstellung auf einen digitalen Weinbaukataster
Für das Burgenland bildet das abgeänderte burgenländische Weinbaugesetz, das mit 01. Jänner 2020 veröffentlicht werden soll, den rechtlichen Rahmen. Die Flächendaten aller Weinbautreibenden im Burgenland, sind bis 15. Mai 2020 im sogenannten Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (INVEKOS) zu erfassen. Würde man den Weinbaukataster nicht umstellen, könnten erhebliche Probleme (finanzielle Nachteile durch Anlastungen, Streichung von Fördermaßnahmen etc.) im Zuge von EU-Überprüfungen entstehen.
Schreiben von Bezirkshauptmannschaften an Weinbautreibende
Die Bezirkshauptmannschaften (weinbaukatasterführende Behörde) werden alle Weinbautreibenden über diesen notwendigen Umstand noch in diesem Jahr schriftlich informieren. Die erforderliche Flächendigitalisierung kann durch den Weinbautreibenden selbsttätig (persönlicher eAMA-Zugang notwendig) erledigt werden bzw. bietet die Burgenländische Landwirtschaftskammer eine entsprechende Hilfestellung an, um die Weinbautreibenden bei diesen Tätigkeiten entsprechend zu unterstützen. Dafür ist eine Terminvereinbarung im zuständigen Landw. Bezirksreferat zwingend nötig.
Wie können sich die Weinbautreibenden vorbereiten?
Jeder Weinbautreibende erhält von der Bezirkshauptmannschaft eine aktuelle Information über die gemeldeten Weinbaukatasterdaten. Für die bevorstehende Erfassung der Weingartenflächen im INVEKOS - Schlagdigitalisierung, Erhebung der Sorte und das Auspflanzjahr – ist eine bestmögliche Vorbereitung von seiten des Weinbautreibenden erforderlich (bei mehreren Sorten auf einem Feldstück ist eine Skizze mit genauen Maßen für die Erhebung relevant!). Die Weinbaukatasterdaten sind vom Weinbautreibenden zu überprüfen bzw. zu ergänzen und müssen zum Digitalisierungstermin in das Landw. Bezirksreferat mitgebracht werden. Gibt es unterschiedliche Sorten auf einem Feldstück, dann sind diese lagegenau abzugrenzen und jede Sorte ist als eigener Schlag darzustellen (Schlagdigitalisierung).
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Die Auswirkungen der Umstellung
Für den von der Bezirkshauptmannschaft geführten Weinbaukataster war die Bemessungsgrundlage der Grundstückskataster, für INVEKOS ist es die tatsächliche in der Natur ausgepflanzte Rebfläche (=Nettofläche). Diese wird unter anderem durch ein geographisches Informationssystem (GIS) in Form von temporär erstellten Luftbildern ermittelt. Es kann somit vorkommen, dass die bei der Digitalisierung ermittelte Fläche kleiner ist, als die Fläche die im Kataster angegeben ist. Aus diesem Grund, wird nach der österreichweit abgeschlossenen Umstellung des Weinbaukatasters auf INVEKOS auch der Hektarhöchstertrag auf 10.000 kg angehoben. Dies ist voraussichtlich mit der Ernte 2020 der Fall.
Artikel zu dem Thema
Der Winzer 10/2019; S. 28-29: Umstellung des Weinbaukatasters in Niederösterreich
Der Winzer 08/2019; S. 26-27: Umstellung des Weinbaukatasters auf Invekos
Der Winzer 07/2019; S. 5: Weinbaukataster auf INVEKOS-Basis
Der Winzer 08/2019; S. 26-27: Umstellung des Weinbaukatasters auf Invekos
Der Winzer 07/2019; S. 5: Weinbaukataster auf INVEKOS-Basis
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass in den kommenden Mitteilungsblättern der Burgenländischen Landwirtschaftskammer sowie auf der Website der Burgenländischen Landwirtschaftskammer, weiterführende Artikel zu dem Thema veröffentlicht werden.