Tierarzneimittelgesetz für sparsameren und praxistauglichen Antibiotikaeinsatz
Der Ministerrat beschloss am Mittwoch das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Neben Verbesserungen im Bereich der Tierarzneimittelproduktion, der Zulassung und dem Inverkehrbringen von Tierarzneimitteln wird auch die Anwendung von antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln reguliert und erstmals Schwellenwerte und Zielwerte für den Antibiotikaverbrauch in Betrieben festgelegt. Das Gesetz reduziere den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung weiter. "Das ist ein Meilenstein im Veterinärwesen und wesentlich für die Vorbeugung von Antibiotikaresistenzen", so Tierschutzminister Johannes Rauch. "Die Gesundheit unserer Tiere hat für uns oberste Priorität. Um das zu gewährleisten, ist die tiergerechte Behandlung von erkrankten Tieren mit Arzneimitteln unverzichtbar. Um in Zukunft über ausreichend Tierarzneimittel zu verfügen und gleichzeitig Antibiotikaresistenzen zu verhindern, braucht es einen praxistauglichen Rahmen. Die rechtliche Grundlage dafür liefert nun das Tierarzneimittelgesetz. Damit setzen wir einen weiteren Schritt in Richtung mehr Tierwohl", sagte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig.
Man orientiere sich an den EU-Vorgaben, die unmittelbar national angewendet werden müssen. In Abstimmung mit der Branche seien zahlreiche Stellungnahmen berücksichtigt worden. Das Tierarzneimittelgesetz soll am 1. Jänner 2024 in Kraft treten. Erhöhter Antibiotikaeinsatz kann zur Entstehung von resistenten Keimen führen, die in weiterer Folge auch für die Gesundheit von Menschen eine Gefahr darstellen können. Dadurch können Infektionen, die bisher gut zu behandeln waren, lebensbedrohlich werden. Dieser beunruhigende Trend sei weltweit beobachtbar. Obwohl die Tendenz des Antibiotikaeinsatzes in der Veterinär- als auch Humanmedizin rückläufig ist, gilt der gesamte Antibiotikaeinsatz als weiterhin zu hoch.
Der Fokus in der Tierhaltung liege auch weiterhin auf der Gesunderhaltung der Tiere durch tier- und tierschutzgerechte Haltung und Verbesserung der Hygiene sowie Infektionsprävention liegen, um so zur Optimierung beziehungsweise zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes beizutragen. Eine zentrale Rolle spiee dabei der Verein "Tiergesundheit Österreich", der einen Zusammenschluss von Wirtschaft, Landwirtschaft und Tierärzt:innen bildet und durch Schulungen, Überwachungsprogramme und Informationsmaterialien die Landwirtinnen und Landwirte sowie die Betreuungstierärzt:innen in ihrer täglichen Arbeit beim zielgerichteten Einsatz von Antibiotika unterstützt.
Man orientiere sich an den EU-Vorgaben, die unmittelbar national angewendet werden müssen. In Abstimmung mit der Branche seien zahlreiche Stellungnahmen berücksichtigt worden. Das Tierarzneimittelgesetz soll am 1. Jänner 2024 in Kraft treten. Erhöhter Antibiotikaeinsatz kann zur Entstehung von resistenten Keimen führen, die in weiterer Folge auch für die Gesundheit von Menschen eine Gefahr darstellen können. Dadurch können Infektionen, die bisher gut zu behandeln waren, lebensbedrohlich werden. Dieser beunruhigende Trend sei weltweit beobachtbar. Obwohl die Tendenz des Antibiotikaeinsatzes in der Veterinär- als auch Humanmedizin rückläufig ist, gilt der gesamte Antibiotikaeinsatz als weiterhin zu hoch.
Der Fokus in der Tierhaltung liege auch weiterhin auf der Gesunderhaltung der Tiere durch tier- und tierschutzgerechte Haltung und Verbesserung der Hygiene sowie Infektionsprävention liegen, um so zur Optimierung beziehungsweise zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes beizutragen. Eine zentrale Rolle spiee dabei der Verein "Tiergesundheit Österreich", der einen Zusammenschluss von Wirtschaft, Landwirtschaft und Tierärzt:innen bildet und durch Schulungen, Überwachungsprogramme und Informationsmaterialien die Landwirtinnen und Landwirte sowie die Betreuungstierärzt:innen in ihrer täglichen Arbeit beim zielgerichteten Einsatz von Antibiotika unterstützt.
Verbot von Antibiotikaeinsatz zur Prophylaxe und Ertragssteigerung
Antibiotika werden demnach nur bei einer bereits bestehenden Erkrankung und nicht zur Prophylaxe eingesetzt. Außerdem ist der Einsatz von Antibiotika zur Ertragssteigerung oder zum Ausgleich von unzulänglichen Haltungsbedingungen ausdrücklich untersagt. Per Verordnung werden Schwellenwerte für den Antibiotika-Verbrauch in Betrieben eingeführt. Bei Überschreiten der Schwellenwerte sind verhältnismäßige, verpflichtende Maßnahmen vorgeschrieben, um den Einsatz zu verringern. Der Fokus dabei liegt auf einer Unterstützung durch die Tiergesundheitsdienste und der Beratung der Landwirt:innen. Als ultima ratio können zusätzliche Auflagen bis hin zu einer Reduktion der Besatzdichte vorgesehen werden.
Einzelne Tierarzneimittel können jetzt an die Tierhalter:innen zur Verwendung abgeben werden. Handelt es sich dabei um antimikrobiell wirksame Tierarzneimitteln, so kann diese an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden. In bestimmten Fällen ist der Einsatz eines Erregernachweises und einer Empfindlichkeitsprüfung (Antibiogramm) vorgesehen, etwa wenn spezielle Antibiotikagruppen (Cephalosporine der dritten/vierten Generation oder Fluorchinolone) zum Einsatz kommen sollen, oder wenn ein kombinierter Einsatz vorgesehen ist. Entsprechende Ausnahmen sind vorgesehen, etwa ist sichergestellt, dass jedes akut erkrankte Tier auch vorab bereits eine entsprechende Behandlung erhalten darf.
Einzelne Tierarzneimittel können jetzt an die Tierhalter:innen zur Verwendung abgeben werden. Handelt es sich dabei um antimikrobiell wirksame Tierarzneimitteln, so kann diese an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden. In bestimmten Fällen ist der Einsatz eines Erregernachweises und einer Empfindlichkeitsprüfung (Antibiogramm) vorgesehen, etwa wenn spezielle Antibiotikagruppen (Cephalosporine der dritten/vierten Generation oder Fluorchinolone) zum Einsatz kommen sollen, oder wenn ein kombinierter Einsatz vorgesehen ist. Entsprechende Ausnahmen sind vorgesehen, etwa ist sichergestellt, dass jedes akut erkrankte Tier auch vorab bereits eine entsprechende Behandlung erhalten darf.
Landwirtschaft bereits auf gutem Weg
Die Landwirtschaft ist bereits seit Jahren auf dem richtigen Weg. So wurde der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung in der Vergangenheit bereits kontinuierlich reduziert. Laut neuesten Daten der AGES für 2022, hat die Gesamtvertriebsmenge an antimikrobiell wirksamen Substanzen für Nutztiere im Vergleich zum Vorjahr um 12,3% abgenommen und liegt im Jahr 2022 bei 34,26 t. Die Vertriebsmenge der Antibiotika, die von der WHO als "Antibiotika von allerhöchster Bedeutung für die Humanmedizin" eingestuft sind, hat seit dem Vorjahr um 6% von 4,64 auf 4,35 t abgenommen.
Neben den Vorschriften zum Einsatz von Antibiotika enthält das Gesetz unter anderem auch Regelungen für die pharmazeutische Wirtschaft, zur Werbung, Betriebsvorschriften, zur Marktüberwachung und Pharmakovigilanz und zur behördlichen Kontrolle.
Neben den Vorschriften zum Einsatz von Antibiotika enthält das Gesetz unter anderem auch Regelungen für die pharmazeutische Wirtschaft, zur Werbung, Betriebsvorschriften, zur Marktüberwachung und Pharmakovigilanz und zur behördlichen Kontrolle.