Thiram Beize fällt
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Das Saatgut und der auflaufende Keimling sollen durch Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Thiram vor Auflaufkrankheiten und Attacken von Fusariumpilzen geschützt werden. Bei uns ist der Großteil des Gemüsesaatgutes für den konventionellen Anbau mit diesem Wirkstoff behandelt.
Detail am Rande: Thiram wird auch in der Gummierzeugung zur Beschleunigung der Vulkanisation eingesetzt.
Thiram ist ein bereits sehr alter Wirkstoff aus der Gruppe der Dithiocarbamate, der weltweit sehr breit eingesetzt wird. Wie für alle Altwirkstoffe, die in der Pflanzenmedizin eingesetzt werden, musste auch für Thiram eine Verlängerung der Zulassung beantragt werden. Bei der Neubewertung wurde unter anderem ein hohes Risiko für Vögel und Säugetiere festgestellt. Durch unzureichende Studien über Abbauprodukte (Metaboliten) von Thiram konnten keine ausreichenden Schlüsse über eine Verbrauchergefährdung gezogen und kein Höchstwert festgesetzt werden.
Kurz um, es wird zu keiner Erneuerung der Zulassung des Wirkstoffs Thiram kommen. Die Zulassung wird mit 30.04.2019 auslaufen.
In Österreich betrifft dies nur Pflanzenschutzmittel zur Saatgutbehandlung. Das Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung von behandeltem Saatgut wird ab dem 31. Januar 2020 in der gesamten EU gelten. Die Mitgliedstaaten müssen bis spätestens 30. Jänner 2019 die Zulassungen für Pflanzenschutzmittel widerrufen. Wir gehen davon aus, das Österreichs Behörden diese Fristen ausnützen (bis 30.Jänner 2020), und somit noch ausreichend Zeit bleibt, mit Thiram gebeiztes Saatgut im Anbaujahr 2019 auszubringen.
Aus jetziger Sicht darf Thiram gebeiztes Saatgut ab 31.01.2020 nicht mehr gehandelt und auch angebaut werden, weshalb wir von Hamsterkäufen für Anbau in den Folgejahren abraten würden.