Teilnahme als betriebliche Teststraße für Nicht- Wirtschaftskammermitglieder nun möglich
Ab sofort ist die Teilnahme als betriebliche Teststraße für NICHT-Wirtschaftskammer Mitglieder möglich. Somit können sich ab sofort auch landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 50 Dienstnehmern für die Testplattform des Bundes registrieren. Alle Informationen dazu findet man unter folgendem Link www.wko.at/service/teststrasse-nicht-wk-mitglieder.html
Für eine rückwirkende Beantragung der Förderung für bisher durchgeführte Tests, muss die Dokumentation der Tests bis 15.4. nachträglich eingespielt werden.
Für eine rückwirkende Beantragung der Förderung für bisher durchgeführte Tests, muss die Dokumentation der Tests bis 15.4. nachträglich eingespielt werden.