Steuerprüfung! Warum schon wieder ich – mein Nachbar wurde noch nie geprüft!
Landwirtschaftliche Betriebe mit Be- und Verarbeitung sehen sich vielfältigen Kontrollen und Prüfungen ausgesetzt. Neben zahlreichen Fachprüfungen, etwa zur Einhaltung der Cross-Compliance-Auflagen, ist die Betriebsprüfung durch das Finanzamt gefürchtet. Viele stellen sich die Frage, nach welchen Kriterien werden die zu prüfenden Betriebe ausgewählt und wie kann man sich optimal auf die Prüfung vorbereiten.
Im Normalfall werden (landwirtschaftliche) Betriebe alle drei bis fünf Jahre geprüft. Es kann aber in Einzelfällen bzw. bei voll- und teilpauschalierten Betrieben viel länger dauern. Der Prüfungszeitraum beträgt üblicherweise 3 Jahre, kann aber bei Hinterziehung auf bis zu zehn Jahre ausgedehnt werden. Der Finanzbeamte meldet sich grundsätzlich zur Prüfung beim Landwirt an, bei Verdachtsfällen kann er auch unangemeldet vorbeikommen.
Bevor der Prüfer zur Betriebskontrolle kommt, informiert er sich ausreichend über den Betrieb. Dabei stehen ihm verschiedenste Quellen zur Auswahl, wie zum Beispiel eine interne und externe Datenabfrage im Grundbuch, eine Kontenregisterabfrage oder BH-Auswertungen. Hilfreich ist auch Kontrollmaterial aus Betriebsprüfungen anderer Steuerpflichtiger oder Auskunftspersonen, wie Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und Steuerberater. Eine gute und meist unterschätzte Informationsquelle bietet die Homepage des landwirtschaftlichen Betriebs.
Neben einer klassischen Betriebsprüfung, wo alle für die Erhebung von Abgaben bedeutsamen Belege geprüft werden, gibt es auch andere Arten von Prüfungsmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Umsatzsteuersonderprüfung, eine Untersuchung der lohnabhängigen Abgaben oder aller Belege die Registrierkassa betreffend.
Bevor der Prüfer zur Betriebskontrolle kommt, informiert er sich ausreichend über den Betrieb. Dabei stehen ihm verschiedenste Quellen zur Auswahl, wie zum Beispiel eine interne und externe Datenabfrage im Grundbuch, eine Kontenregisterabfrage oder BH-Auswertungen. Hilfreich ist auch Kontrollmaterial aus Betriebsprüfungen anderer Steuerpflichtiger oder Auskunftspersonen, wie Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter und Steuerberater. Eine gute und meist unterschätzte Informationsquelle bietet die Homepage des landwirtschaftlichen Betriebs.
Neben einer klassischen Betriebsprüfung, wo alle für die Erhebung von Abgaben bedeutsamen Belege geprüft werden, gibt es auch andere Arten von Prüfungsmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Umsatzsteuersonderprüfung, eine Untersuchung der lohnabhängigen Abgaben oder aller Belege die Registrierkassa betreffend.
Auswahl eines Prüfungsfalles
Eine Auswahl der zu prüfenden Betriebe erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien, z.B. wenn ein Hof schon längere Zeit nicht geprüft wurde oder nach einem mathematischen Zufallssystem. Aber auch auf Anregung der Finanz bei Auffälligkeiten oder aufgrund von (anonymen) Anzeigen. Auffällige Betriebe sind beispielsweise je, die permanent Verluste erwirtschaften, wo die Umsätze, Inventuren oder Aufwendungen stark schwanken oder wenn die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) und die Steuererklärung Unregelmäßigkeiten bzw. größere Abweichungen aufweisen. Auch Grundstückskäufe bzw. -verkäufe ergeben ein höheres Prüfungsrisiko. Daher gilt: Je unauffälliger, fristgerechter und gleichmäßiger das Steuerverhalten, desto besser!
Die beste Vorbereitung ist, laufend Up-to-Date sein!
Auf die Betriebsprüfung sollte man sich sorgfältig vorbereiten, indem man die Unterlagen und Belege auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Ordnungsmäßigkeit prüft. Dies gilt auch für Verträge und Vertragsänderungen. Zu beachten sind regelmäßige bzw. fristgerechte Abgaben von korrekten Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen. Bei einer Registrierkassenpflicht muss die erforderliche Datensicherung beachtet werden sowie das Ausdrucken der Start-, Monats, Jahres- und Schlussbelege. Bei der Betriebsprüfung wird vom Prüfer auch ein Betriebsrundgang eingeplant. Dabei sollte sichergestellt werden, dass sich alle Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens auf dem Betrieb befinden.
Um einen entsprechenden Prüfungserfolg zu erreichen, ist es von Vorteil, dass alle befragten und handelnden Personen am Betrieb mit dem Finanzprüfer einen freundlichen und korrekten Umgang pflegen.
Um einen entsprechenden Prüfungserfolg zu erreichen, ist es von Vorteil, dass alle befragten und handelnden Personen am Betrieb mit dem Finanzprüfer einen freundlichen und korrekten Umgang pflegen.
Betriebsprüfung – das interessiert die Finanz generell am meisten …
- Ausmaß betriebliche Nutzung von Anlagevermögen
- Abschreibungsdauer ? Inventurbewertung
- Rückstellungsberechnung
- Wertberichtigung / Abschreibung von Forderungen
- Werbung, Repräsentation
- Geschäfts- und Studienreisen
- Privatanteile PKW, Telefon, …
- Rechtsbeziehungen zwischen Angehörigen
- Verdeckte Ausschüttungen bei Kapitalgesellschaften
- Benennung des Empfängers von Zahlungen
- Vorsteuerabzug, insbesondere im Zusammenhang dubiosen Rechnungsausstellern
- Qualifizierung Werkvertrag / Dienstvertrag
- Sachbezug, Reisekosten
- Land- u. Forstwirtschaft: Mengenrechnungen, Weinbewertung, Leistungen an Maschinenring, Grundstücksverkäufe, einheitliche/getrennte Betriebe, Zuschläge
Für weitere Informationen und Beratungen zum Thema Direktvermarktung stehen Ihnen die Berater und Beraterinnen in den Landw. Bezirksreferaten und in der Bgld. Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung:
Landw. Bezirksreferat Neusiedl am See: Eva Ulram, 02167/2551-15
Landw. Bezirksreferat Eisenstadt/Mattersburg: Ing. Lydia Teufl, 02682/702-703
Landw. Bezirksreferat Oberpullendorf: Ing. Elisabeth Hundsdorfer, 02612/42338
Landw. Bezirksreferat Oberwart: Theresa Binder, 03352/32308-18
Landw. Bezirksreferat Güssing: Ing. Cäcilia Geissegger, 03322/42610 - 16
Burgenl. Landwirtschaftskammer: Ing. Friederike Schmitl, 02682/702-403
Landw. Bezirksreferat Neusiedl am See: Eva Ulram, 02167/2551-15
Landw. Bezirksreferat Eisenstadt/Mattersburg: Ing. Lydia Teufl, 02682/702-703
Landw. Bezirksreferat Oberpullendorf: Ing. Elisabeth Hundsdorfer, 02612/42338
Landw. Bezirksreferat Oberwart: Theresa Binder, 03352/32308-18
Landw. Bezirksreferat Güssing: Ing. Cäcilia Geissegger, 03322/42610 - 16
Burgenl. Landwirtschaftskammer: Ing. Friederike Schmitl, 02682/702-403