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02.06.2022 | von Mag. Wolfgang Dobritzhofer

Sozialversicherungsbeiträge absenken

Mit der sogenannten Beitragsgrundlagenoption kann die betriebliche Beitragsgrundlage an das tatsächliche landwirtschaftliche Einkommen angepasst werden. Die Beitragsbelastung bei der SVS reduziert sich dadurch in vielen Fällen deutlich.

Vorraussetzung für Beitragsgrundlagenoption: Der steuerliche Gewinn muss also entweder mittels Teilpauschalierung (= tatsächliche Einnahmen – 70 Prozent pauschale Ausgaben) oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Buchführung gebildet werden.
Vorraussetzung für Beitragsgrundlagenoption: Der steuerliche Gewinn muss entweder mittels Teilpauschalierung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Buchführung ermittelt werden. © Finanzfoto/stock.adobe.com

Die Hintergründe

Die tägliche Beratungspraxis zeigt, dass es noch immer viele Bäuerinnen und Bauern gibt, die die Beitragsgrundlagenoption nicht kennen. Dabei handelt es sich um eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG).

Wie setzt sich der Versicherungswert zusammen?

Der sogenannte Versicherungswert (die Beitragsgrundlage in der Sozialversicherung) wird grundsätzlich vom Einheitswert, also pauschal und unabhängig von den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen am Betrieb, berechnet. Gerade bei weniger intensiv bewirtschafteten Betrieben ergibt sich daraus vielfach eine zu hohe Belastung mit bäuerlichen Sozialversicherungsbeiträgen.

Wahl beim Berechnen der Beitragsgrundlage

Ähnlich wie im Steuerrecht, besteht auch in der Sozialversicherung eine Wahlmöglichkeit zwischen unterschiedlichen Methoden der Beitragsgrundlagenberechnung. Auf Antrag wird anstelle des Einheitswerts der Einkommensteuerbescheid als Grundlage für die Beitragsvorschreibungen herangezogen. Man nennt diesen Antrag "Beitragsgrundlagenoption“. Sofern ein derartiger Antrag bis spätestens 30. April bei der SVS einlangt, kann er sogar noch rückwirkend für das Vorjahr erfolgen. Auf der Homepage der SVS gibt es dafür ein eigenes Antragsformular.

Tipp

Der Betriebsführer hat die Möglichkeit festzulegen, dass anstelle des vom Einheitswert abgeleiteten Versicherungswertes die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte zur Beitragsbemessung herangezogen werden.

Beratung ist notwendig

Bevor ein derartiger Antrag auf Beitragsgrundlagenoption gestellt wird, sollte unbedingt eine eingehende Beratung in Anspruch genommen werden. Durch die Beitragsgrundlagenoption werden nämlich häufig nicht nur die Sozialversicherungsbeiträge deutlich geringer, sondern auch die Gutschriften in den Pensionskonten der bäuerlichen Pflichtversicherten. Darüber hinaus sind auch steuerliche Auswirkungen zu bedenken. Durch den Ausschluss der Vollpauschalierung und niedrigere (steuerlich abzugsfähige) Sozialversicherungsbeiträge kann es zu einer (höheren) Einkommensteuerbelastung kommen.
 
Die jährliche Belastung mit Pflichtbeiträgen in der bäuerlichen Sozialversicherung beträgt aufgrund der aktuell geltenden Mindestbeitragsgrundlage für Betriebe in der Beitragsgrundlagenoption zumindest 2.630 Euro.

Pensionisten mit bäuerlichem Betrieb

Auch Bezieher einer Eigenpension sind - wenn sie neben der Pension noch einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb führen - ab einem bewirtschafteten Einheitswert von 1.500 Euro verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge in der Pensionsversicherung zu bezahlen. Faktisch erhöhen diese Beiträge die Pensionsleistung nicht nennenswert. Diese Personengruppe sollte daher das Ziel verfolgen, die Nettoabgabenbelastung möglichst gering zu gestalten. Mögliche Verbesserungen durch Ausübung einer Beitragsgrundlagenoption sollten betriebsführende Pensionisten daher immer prüfen.

Juristen Ihrer Landwirtschaftskammer beraten gerne

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung Ihrer Landes-Landwirtschaftskammer.


Landwirte aus NÖ finden Rat in der Rechtsabteilung der Niederösterreichischen Landwirtschaftskammer im Referat für Sozial- und Arbeitsrecht stehen für Auskünfte unter Tel.-Nr.: 05 0259 27300.

Mit Voranmeldung kann auch ein Beratungstermin gebucht werden. Berater mit Spezialkenntnissen im Sozial- und Steuerrecht prüfen bei Buchung des "Beratungsproduktes Beitragsgrundlagenoption“ auf der Grundlage der konkreten betrieblichen Situation sämtliche Auswirkungen auf Sozialversicherungsbeiträge, Einkommensteuer und Pensionsleistung. Der Kostenbeitrag für das Beratungsprodukt beläuft sich auf 60 Euro.

Downloads zum Thema

  • Beitragsgrundlagenoption 2022 PDF 1,53 MB
  • Infoblatt zur Beitragsgrundlagenoption PDF 144,19 kB
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