15.01.2021 |
von Tamara Hettlinger
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für COVID-19-Einreiseverordnung, Fassung vom 15.01.2021
Die o.gen. VO regelt die Einreise-Voraussetzungen in Hinblick auf ärztliche Zeugnisse, Registrierung und Quarantänebestimmung.
Der Berufspendlerverkehr fällt gem § 8 (2) 2. unter "Sonstige Ausnahmen" und es gilt folgender Rechtstext:
2. die Einreise im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen Zwecken, sofern es sich nicht um Personenbetreuer/innen handelt,
2. die Einreise im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen Zwecken, sofern es sich nicht um Personenbetreuer/innen handelt,
Diese Bestimmung gilt auch für den land- und forstwirtschaftlichen Berufspendlerverkehr.
Achtung: Arbeitgeberbetätigung in gültiger Fassung mitführen
Achtung: Arbeitgeberbetätigung in gültiger Fassung mitführen