Aktuelle Einreiseregelungen
Einreise aus einem Staat der nicht zu den Virusvariantengebieten gehört.
Personen, die nach Österreich einreisen und glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der letzten 10 Tage ausschließlich in nicht in Anlage 1 genannten Staaten oder Gebieten aufgehalten haben, haben einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (3G-Regelung) mitzuführen.
Liegt kein Nachweis vor, ist eine Registrierung vorzunehmen und unverzüglich eine 10-tägige Quarantäne anzutreten. Die Quarantäne kann aber jederzeit beendet werden, sobald ein negativer PCR- oder Antigentest vorliegt.
Einreise aus Virusvariantengebieten und –staaten (Anlage 1)
Für die Einreise aus Virusvariantengebieten gelten strengere Regelungen, allerdings werden zurzeit keine Virusvariantengebiete von der Verordnung ausgewiesen.
Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr (3G-Regelung)
Nachweise über eine geringe epidemiologische Gefahr sind in lateinischer Schrift in deutscher oder englischer Sprache oder in Form eines Zertifikats vorzulegen.
Folgende Nachweise werden anerkannt:
- Ärztliche Zeugnisse entsprechend der Anlage A oder der Anlage B, die bestätigen, dass die im Zeugnis angeführte Person
- negativ getestet wurde,
- geimpft wurde
- oder genesen ist.
- Testergebnisse, die bestätigen, dass die darin angeführte Person negativ getestet wurde. Es müssen Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Datum und Uhrzeit der Probenahme, Testergebnis und Unterschrift der testdurchführenden Person und Stempel der testdurchführenden Institution oder Bar- bzw QR-Code angegeben sein.
- Impfnachweise über eine Impfung mit einem in Anlage C angeführten Impfstoff (Sputnik V wird nicht anerkannt!), wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und der Erstimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen,
- Ablauf von 21 Tagen seit der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
- Impfung, sofern mindestens 21 Tage davor ein positiver PCR-Test oder vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf.
- Weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung im Sinne der Ziffern 1 oder 3 mindestens 90 Tage oder einer Impfung gemäß Ziffer 2 mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen.
- Genesungsnachweise über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion.
Dauer der Gültigkeit von Testergebnissen und ärztlichen Zeugnissen
Es gelten PCR-Tests oder ärztliche Zeugnisse über PCR-Tests, bei denen die Probennahme nicht länger als 72 und bei Antigentests nicht länger als 24 Stunden zurückliegt, als Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr.
Antigentests zur Eigenanwendung sind als Nachweis nicht erlaubt. Weiters sind auch Nachweise über neutralisierende Antikörper als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr nicht mehr anerkannt.
Registrierung
Personen, die nach dieser Verordnung zur Registrierung verpflichtet sind, müssen sich längstens 72 Stunden vor der Einreise elektronisch unter dem Link https://entry.ptc.gv.at/ registrieren. Ist die Registrierung elektronisch nicht möglich, kann sie ausnahmsweise durch Ausfüllen der Anlage D oder Anlage E erfolgen.
Wenn ein regelmäßiger Pendler registrierungspflichtig ist, so gilt die Registrierung wieder max. 28 Tage.
Nach der Einreiseverordnung aktuell anerkannte Impfstoffe
ChAdOx1_nCoV-19/ChAdOx1-S/AZD1222/Vaxzevria/ COVID-19 Vaccine AstraZeneca von AstraZeneca, und Covishield von Serum Institute of India: 2 Dosen
COVID-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson/Janssen Pharmaceuticals/Ad26.COV2.S Janssen (US +NL-Sites): 1 Dosis
Covid-19 Vaccine Moderna/mRNA-1273 von Moderna: 2 Dosen
Sinopharm / BIBP (Beijing Bio-Institute of Biological Products Co-Ltd.) SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell), Inactivated (InCoV): 2 Dosen
Sinovac-CoronaVac vaccine, SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell), Inactivated: 2 Dosen
COVAXIN/BBV152 von Bharat Biotech International Ltd: 2 Dosen
COVOVAX/NVX-CoV2373 von Serum Institute of India Pvt. Ltd: 2 Dosen
NUVAXOVID/NVX-CoV2373 von Novavax CZ a.s.: 2 Dosen