Schadensmeldung auch bei „Dürreindexversicherung“ nötig!
Es erfolgt keine automatische Abrechnung im Schadensfall. Für alle Betriebe, die daher im Rahmen der Dürreindexversicherung anspruchsberechtigt sind, bis dato aber noch keine Schadensmeldung gemacht haben, müssen diese umgehend erledigen.
Eine Schadensbeurteilung vor Ort erfolgt bei der „Dürreindexversicherung“ nicht, da es sich um eine "Wetterversicherung“ anhand von Messpunkten handelt.
Eine Schadensbeurteilung vor Ort erfolgt bei der „Dürreindexversicherung“ nicht, da es sich um eine "Wetterversicherung“ anhand von Messpunkten handelt.