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22.01.2019 | von Wolfgang Pleier
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Risikovorsorge in der Tierhaltung

Jeder Betrieb muss für sich selbst entscheiden, wie er mit seinem betrieblichen Risiko umgeht. Damit dies möglich ist, sollten einige Punkte objektiv durchgearbeitet werden!

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© Pleier/Bgld. Landwirtschaftskammer
Die Risikovermeidung sollte immer oberste Priorität haben, denn wenn durch geeignete Maßnahmen, wie Hygienekonzept etc., Gefahren ausgeschlossen werden können, braucht man sich keine Sorgen über einen Schaden machen. Wenn dies nicht möglich ist, muss die Konsequenz eines Schadens beurteilt werden und ob diese für den Betrieb "verkraftbar“ ist. Das soll heißen: Kann der Betrieb beim Schadenseintritt die Auswirkungen finanziell verkraften oder nicht?
Tierhaltende Betriebe sollten immer bemüht sein eine möglichst hohe Biosicherheit für ihre Tierbestände zu gewährleisten, d. h. Krankheitserreger von den Tierbeständen fernhalten. Dies basiert teilweise auf gesetzlichen und oft auch auf freiwilligen Maßnahmen. Da aber auf Grund der Spezialisierung der Betriebe in einem Schadensfall (Afrikanische Schweinepest, Geflügelgrippe, Maul- und Klauenseuche, …) die betrieblichen Konsequenzen existenzbedrohend sein können, ist eine Versicherung für tierhaltende Betriebe eine zentrale Frage.

Tierseuchen und Krankheiten, die nicht therapierbar sind, stellen die Betriebe im Schadensfall vor eine kaum selbst zu tragende Herausforderung. Daher muss darüber nachgedacht werden, wie ein Betrieb mit solchen Gefahren im Schadensfall umgehen kann.

Seuchenfall

Im Seuchenfall erhalten Betriebe, deren Tierbestand gekeult wird, eine Entschädigung für den Tierwert nach dem Tierseuchengesetz. Nicht abgedeckt sind dabei Zusatzaufwendungen wie Tötung, Desinfektion, aber auch Folgeschäden durch Leerstehzeiten und Ertragsausfälle.
Für indirekt betroffene Betriebe, für die ein Vermarktungsverbot auf Grund einer Sperrzone verhängt wird, gibt es keine Entschädigungen!

Erkrankung

Bei Erkrankungen, welche nicht im Tierseuchengesetz angeführt sind und die trotzdem zu Totalausfällen führen können, gibt es keine Entschädigungen von der öffentlichen Hand. Aktuell stellt die Schwarzkopferkrankung bei Puten/Truthühner die Betriebe vor eine besondere Herausforderung.

Vermarktungseinschränkungen

Falls Vermarktungseinschränkungen, z. B. Salmonellosen bei Geflügel, auftreten, zeigen sich zwar bei den Tieren keine Krankheitssymptome, die tierischen Produkte (Eier/Fleisch) unterliegen aber einer Vermarktungsbeschränkung bzw. werden von den Vermarktungsbetrieben nicht zu den üblichen Konditionen übernommen.
Jeder Betrieb braucht daher eine Analyse seiner derzeitigen Situation: Welche Bedrohungen gibt es für seinen Betrieb? Wie groß sind die möglichen Auswirkungen? Wie können diese vom Betrieb getragen werden?
Nach dieser Analyse sollte klar sein, ob der Betrieb das Risiko selbst tragen will bzw. kann oder ob er es an eine Versicherung weitergeben möchte. Diese Fragestellung ist ein zentraler Bestandteil der aktuellen Beratung in der Tierhaltung.

Verschiedene Versicherungsanbieter bieten Versicherungsmöglichkeiten zu angepassten Konditionen an. Welches Versicherungsangebot in der Nutztierhaltung genutzt wird, sollte daher genau geprüft werden.

Versicherungsprämien

Die Versicherungsprämien sind für den landwirtschaftlichen Betrieb eine überschaubare Größe, ein Schadensfall kann jedoch zu einem existenzbedrohenden Ereignis werden! Von Seiten der Beratung wird daher empfohlen, sich mit den Themen – Risikovorsorge am Betrieb, Risiko vermeiden, Risiko weitergeben – intensiv auseinanderzusetzen.

Kontakt

Ing. Wolfgang Pleier

Esterházystraße 157000Eisenstadt

wolfgang.pleier@lk-bgld.at
T 02682/702-506
F 02682/702-590

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