Rindergülle ist ein hochwertiger Volldünger
Wirtschaftsdünger, wie Gülle oder Mist und Jauche, die in der Tierhaltung unweigerlich anfallen, müssen im Sinne der Kreislaufwirtschaft wieder auf die landwirtschaftlichen Flächen zurückgeführt werden. Wirtschaftsdünger sind äußerst wertvolle Mehrnährstoffdünger, die einen sorgsamen Umgang verlangen. Nur bei optimalem Wirtschaftsdüngermanagement (Konsistenz, Ausbringmenge, Zeitpunkt im Jahresverlauf, Witterung - Temperatur - Niederschlag, Technik) können ohne übermäßige mineralische Ergänzung optimale Grünland- und Feldfuttererträge mit bestmöglicher Qualität erzielt werden.
Verdünnung der Rindergülle (Wasser oder Separierung)
Um die fast immer in viel zu dicker Konsistenz anfallenden Rindergüllen in Bezug auf die Stickstoffwirkung überhaupt effizient – ohne Berücksichtigung irgendeiner Ausbringungstechnik – einsetzen zu können, ist eine entsprechende Verdünnung optimalerweise von mindestens 1 : 1 mit Wasser oder eine Separierung zu empfehlen.
Ist die Gülle zu dickflüssig, bleibt diese am Pflanzenbestand kleben, liegt oben auf und ist hochgradig von Ammoniakverlusten betroffen. Die Güllefestsubstanz wird dann mit dem Grünlandaufwuchs mithochgehoben und wird beim folgenden Schnitt mitgeerntet. Dies kann erheblich zur Verschmutzung beitragen und damit die Futterqualität negativ beeinträchtigen.
Ist die Gülle zu dickflüssig, bleibt diese am Pflanzenbestand kleben, liegt oben auf und ist hochgradig von Ammoniakverlusten betroffen. Die Güllefestsubstanz wird dann mit dem Grünlandaufwuchs mithochgehoben und wird beim folgenden Schnitt mitgeerntet. Dies kann erheblich zur Verschmutzung beitragen und damit die Futterqualität negativ beeinträchtigen.
Gülleseparierung ist für die meisten Betriebe der Weg der Zukunft
Bei genauerer Betrachtung stellt sich aber zunehmend heraus, dass durch eine hohe Verdünnung mit Wasser zwar die Infiltration erhöht und damit die Ammoniakemissionen erheblich reduziert werden können (UNECE-Faktor Schleppschlauch minus 30 Prozent). Dennoch verbleiben aber die Feststoffe in der Gülle und das Risiko der Futterverschmutzung ist nach wie vor gegeben. Dies kann erst durch die Gülleseparierung gelöst werden (siehe Bild).

Darüber hinaus verursacht ein Verdünnungsgrad von mindestens 1 : 1 mit Wasser die doppelte Ausbringungsmenge und damit die doppelten Ausbringungskosten. Daher ist diese Variante nur für weitgehend arrondierte Betriebe wirtschaftlich darstellbar. Zusätzlich ist zu bedenken, dass für viele Betriebe das Wasser für eine ausreichende Verdünnung nicht verfügbar ist. Über den Winter wird die Gülle aufgrund der vorhandenen Lagerkapazität weitgehend unverdünnt gelagert. Die Gülleverdünnung wird daher meistens durch Einleitung von Dach- und Oberflächenwässern nach der ersten Ausbringung während der Vegetationsperiode durchgeführt. Aber gerade die jüngst häufig vorkommenden Trockenjahre haben gezeigt, dass die unbedingt erforderlichen Niederschläge zur Gülleverdünnung nicht vorhanden sind. Daher stellt sich für viele Betriebe die Gülleseparation als die effizientere Maßnahme dar.
Liegen am Rinderbetrieb Dünngüllen vor, sind diese auch für verbesserte bodennahe streifenförmige Ausbringungstechniken tauglich. Dabei stellt sich zunehmend die Schleppschuhtechnik als die bestgeeignetste in wachsende Bestände allgemein (z.B. Wintergetreide, etc.) und im Grünland und Feldfutter im Speziellen dar.
Liegen am Rinderbetrieb Dünngüllen vor, sind diese auch für verbesserte bodennahe streifenförmige Ausbringungstechniken tauglich. Dabei stellt sich zunehmend die Schleppschuhtechnik als die bestgeeignetste in wachsende Bestände allgemein (z.B. Wintergetreide, etc.) und im Grünland und Feldfutter im Speziellen dar.
Exorbitanter Anstieg der Mineraldüngerpreise erhöht auch den Wert der Wirtschaftsdünger in gleichem Maße
Bis in das erste Halbjahr 2021 war das Kilogramm Stickstoff auf Basis eines Mischpreises von NAC und Harnstoff noch mit einem Preis zwischen 0,60 und 0,80 Euro zu bewerten. Seit dem zweiten Halbjahr 2021 sind die Mineraldüngerpreise derart in die Höhe geschnellt, sodass sich mittlerweile ein Preis von ca. 2,70 Euro pro Kilogramm Stickstoff ergibt.
Aufgrund zahlreicher Untersuchungen von Milchvieh-Rindergüllen kann von einem Durchschnittwert von ca. 3,5 Kilogramm Stickstoff ab Lager pro Kubikmeter ausgegangen werden. Davon sind 50 Prozent dem organisch gebundenen langsam wirksamen Stickstoff und die anderen 50 Prozent sind somit dem schnell wirksamen Ammonium-Stickstoff zuzuordnen. Grundsätzlich ist bei der Wirtschaftsdüngerausbringung nur der Ammonium-Anteil durch die Umwandlung zu Ammoniak als emissionsgefährdet einzustufen.
Geht man davon aus, dass bei durchschnittlicher Ausbringung mittels Prallteller etwa 70 Prozent des Ammonium-Stickstoffs in die Luft als Ammoniak verloren gehen, bei emissionsreduzierter bodennaher Ausbringung mittels Schleppschuh 20 Prozent in die Luft verloren gehen, so ergibt sich eine Emissionsreduktion von 50 Prozent.
Aufgrund zahlreicher Untersuchungen von Milchvieh-Rindergüllen kann von einem Durchschnittwert von ca. 3,5 Kilogramm Stickstoff ab Lager pro Kubikmeter ausgegangen werden. Davon sind 50 Prozent dem organisch gebundenen langsam wirksamen Stickstoff und die anderen 50 Prozent sind somit dem schnell wirksamen Ammonium-Stickstoff zuzuordnen. Grundsätzlich ist bei der Wirtschaftsdüngerausbringung nur der Ammonium-Anteil durch die Umwandlung zu Ammoniak als emissionsgefährdet einzustufen.
Geht man davon aus, dass bei durchschnittlicher Ausbringung mittels Prallteller etwa 70 Prozent des Ammonium-Stickstoffs in die Luft als Ammoniak verloren gehen, bei emissionsreduzierter bodennaher Ausbringung mittels Schleppschuh 20 Prozent in die Luft verloren gehen, so ergibt sich eine Emissionsreduktion von 50 Prozent.
Aufgrund dieser Vorgaben ergibt sich folgender Berechnungsvorgang:
- 3,5 kg N ab Lager/m³ Milchkuhgülle unverdünnt bis 1 : 0,5 verdünnt = 1,75 kg NH4-N/m³ Gülle
- Verlust-Differenz von 70 % mit Prallteller auf 20 % mit Schleppschuh
- 50 % Verlustdifferenz = 0,875 kg NH4-N x 2,66 € = 2,33 €/m³ Nährstoffgewinn
Die teure Technik wird mittels Investitionsförderung und ÖPUL unterstützt
Die Gülleseparation wird durch die öffentliche Hand entsprechend unterstützt. Einerseits ist die Investitionsförderung auf 40 Prozent angehoben worden. Andererseits ist es auf nationaler Ebene beschlossen worden, dass ab 2023 1,00 Euro pro Kubikmeter bodennah ausgebrachter Gülle mittels Schleppschlauch, 1,40 Euro mittels Schleppschuh, 1,60 Euro für die Gülleinjektion abgegolten werden.
Darüber hinaus wird im ÖPUL ab dem Jahr 2023 die Gülleseparation als eigene Maßnahme für Rinderbetriebe angeboten, indem 1,40 Euro pro Kubikmeter separierter Gülle für maximal 20 Kubikmeter Gülle pro Rinder-GVE abgegolten wird.
Diese angeführten Abgeltungssätze gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Darüber hinaus wird im ÖPUL ab dem Jahr 2023 die Gülleseparation als eigene Maßnahme für Rinderbetriebe angeboten, indem 1,40 Euro pro Kubikmeter separierter Gülle für maximal 20 Kubikmeter Gülle pro Rinder-GVE abgegolten wird.
Diese angeführten Abgeltungssätze gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Bodennahe Ausbringung ist die zentrale Maßnahme zur Erfüllung der Vorgaben der Ammoniak-Reduktionsverpflichtungen
Nur durch eine möglichst breite Anwendung der Gülleausbringung mittels Schleppschuhtechnik in der Rinderhaltung können die Vorgaben aufgrund der EU-NEC-Richtlinie zur Reduktion der Ammoniak-Emissionen – die zu den Luftschadstoffen gerechnet werden – erzielt werden, indem ein Minderungsfaktor von minus 50 Prozent angewendet werden kann. Werden teure Maßnahmen zur Reduktion der Ammoniakverluste im Stall und am Lager gesetzt, müsste sich der N-Gehalt pro Kubikmeter Gülle erhöhen. Wird diese Gülle aber dann wiederum mit herkömmlichen Breitverteilern ausgebracht, so wird nur ein höherer Anteil an Ammoniak als Abgasung verloren gehen. Nur mit der verbesserten Ausbringungstechnik kann der Kreis der Minimierung der Ammoniakverluste in der Wirtschaftsdüngerkette Stall-Lager-Ausbringung geschlossen werden.

Denn diese für die Landwirtschaft kostspieligen technischen Lösungen sind in Anbetracht der Betriebsstruktur in Österreich ohne Unterstützung der öffentlichen Hand nicht finanzierbar. Die Weichen für eine bestmögliche Umsetzung dieser notwendigen Maßnahmen sind gestellt. Nun wird an alle Betriebe mit relevanten Güllemengen und geeigneten Flächen appelliert, von diesen Angeboten Gebrauch zu machen.
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung: 050/6902-1426, www.bwsb.at.