Pflegeschnitt von Biodiversitätsflächen
Ein Pflegeschnitt (= Reinigungsschnitt) auf Acker-Biodiversitätsflächen darf nur erfolgen, wenn es sich um eine "Neueinsaat mit regionaler Acker-Saatgutmischung" (Code DIVRS) handelt. Das sind Biodiversitätsflächen mit mindestens 30 Arten aus sieben Pflanzenfamilien gemäß der Artenliste laut ÖPUL-Merkblatt. Ein Reinigungsschnitt ohne Verbringung des Mähgutes im ersten Jahr der Beantragung ist bei diesen Biodiversitätsflächen auch vor dem 1. August zulässig und zählt in diesem Fall nicht zur 25%-Vorgabe.
Diese Regelung gilt nicht für Biodiversitätsflächen mit sieben insektenblütigen Mischungspartnern aus drei Pflanzenfamilien! Hier gilt: Auf 75% der Biodiversitätsflächen ist je Kalenderjahr Mähen/Häckseln frühestens am 1. August erlaubt, auf den anderen 25% ist dies ohne zeitliche Einschränkungen möglich.
Diese Regelung gilt nicht für Biodiversitätsflächen mit sieben insektenblütigen Mischungspartnern aus drei Pflanzenfamilien! Hier gilt: Auf 75% der Biodiversitätsflächen ist je Kalenderjahr Mähen/Häckseln frühestens am 1. August erlaubt, auf den anderen 25% ist dies ohne zeitliche Einschränkungen möglich.