Pflanzgenehmigungen Wein - Verlängerung der Geltungsdauer durch Verordnung (EU) 2021/2117
Mit der am 8. Dezember in Kraft getretenen Reform der europäischen Marktordnung (VO 2021/2117) wird auch die Gültigkeitsdauer von Auspflanzgenehmigungen für Wein, welche am 31. Dezember 2021 ausgelaufen wären, bis 31. Dezember 2022 verlängert. Sollten WinzerInnen eine erteilte bzw. verlängerte Pflanzgenehmigung nicht nutzen und somit nicht in Anspruch nehmen wollen, muss dies durch die Winzerin oder den Winzer bis spätestens 28. Februar 2022 der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden, um keine Verwaltungsstrafe zu bekommen.