Pflanzenschutzmittel im Wasser
Wer Flächen in Wasserschutz- und Schongebieten bewirtschaftet, kennt die Problematik bestens. Bestimmte Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln dürfen hier nicht angewendet werden, da die Mittel selbst oder ihre Abbauprodukte, die Metaboliten, oftmals im Grundwasser nachgewiesen werden.
Das liegt daran, dass manche Wirkstoffe leicht ausgewaschen werden können. Das heißt, sie binden sich nur schlecht an die Bodenteilchen und verlagern sich schnell in tiefere Bodenschichten beziehungsweise ins Grundwasser. Oftmals haben die Wirkstoffe auch eine längere Halbwertszeit, was bedeutet, dass sie langsamer als andere Wirkstoffe abgebaut werden. Durch den vermehrten Einsatz dieser Wirkstoffe reichern sie sich im Grundwasser an. Werden im Gegenzug die Wirkstoffe vermieden, können sich die Altlasten abbauen.
Zum Schutz unseres Grundwassers beschäftigt sich die Boden.Wasser.Schutz.Beratung der LK OÖ gemeinsam mit den Wasserbauern bereits seit 20 Jahren mit dem Thema gewässerschonender Pflanzenschutz. Auf Basis des Messprogramms der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV) wird die Entwicklung der Wirkstoffkonzentration laufend beobachtet. So zeigt sich über die letzten Jahre, dass die Zahl der betroffenen Wasserversorger gesenkt werden konnte. Hier wurden Grenzwertüberschreitungen durch Terbuthylazin, Metazachlor, Dimethachlor bzw. Bentazon festgestellt (Grafik). Der gezielte Verzicht von auswaschungsgefährdeten Pflanzenschutzmitteln bei Soja, Raps, Mais und Zuckerrübe verbessert unsere Grundwasserqualität erheblich.
Zum Schutz unseres Grundwassers beschäftigt sich die Boden.Wasser.Schutz.Beratung der LK OÖ gemeinsam mit den Wasserbauern bereits seit 20 Jahren mit dem Thema gewässerschonender Pflanzenschutz. Auf Basis des Messprogramms der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV) wird die Entwicklung der Wirkstoffkonzentration laufend beobachtet. So zeigt sich über die letzten Jahre, dass die Zahl der betroffenen Wasserversorger gesenkt werden konnte. Hier wurden Grenzwertüberschreitungen durch Terbuthylazin, Metazachlor, Dimethachlor bzw. Bentazon festgestellt (Grafik). Der gezielte Verzicht von auswaschungsgefährdeten Pflanzenschutzmitteln bei Soja, Raps, Mais und Zuckerrübe verbessert unsere Grundwasserqualität erheblich.
In Oberösterreich wird dies durch die ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen“ gefördert. Teilnehmende Betriebe dürfen keine Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Terbuthylazin, Chloridazon, Metazachlor sowie s-Metolachlor einsetzen. Auch ohne einer Teilnahme an der Maßnahme ist ein bedachter Einsatz der Wirkstoffe wünschenswert. Beispielsweise erstrecken sich die Maisanbaugebiete über ganz Oberösterreich - es wäre wünschenswert, wenn jede Landwirtin und jeder Landwirt den Einsatz von terbuthylazinhältigen Pflanzenschutzmitteln überdenken und auf Alternativen ausweichen würde.
Weitere Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung: 050/6902-1426, www.bwsb.at.