14.04.2020 |
von DI Vera Pachtrog
Pflanzenschutzgeräteüberprüfung in Zeiten von Corona
Bei einigen Geräten ist die Überprüfung in nächster Zeit fällig. Die gesetzlichen Bestimmungen sind bis auf Weiteres aufrecht.
Das heißt:
• Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist nur mit Geräten mit gültiger Prüfplakette erlaubt. Vereinbaren Sie zeitgerecht Ihren Überprüfungstermin!
• Die Toleranzfrist für die Überprüfung bleibt wie bisher das gelochte Monat für die anstehende Überprüfung plus zwei weitere Monate.
Das heißt:
• Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist nur mit Geräten mit gültiger Prüfplakette erlaubt. Vereinbaren Sie zeitgerecht Ihren Überprüfungstermin!
• Die Toleranzfrist für die Überprüfung bleibt wie bisher das gelochte Monat für die anstehende Überprüfung plus zwei weitere Monate.
Die momentanen Einschränkungen aufgrund des Coronavirus haben daher keinen Einfluss auf die Überprüfungspflicht.
Vereinbarte Termine werden laut Rückmeldungen der Werkstätten eingehalten bzw. minimal verschoben. Hierbei sind natürlich die jeweiligen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Über die Details der Abwicklung informiert Sie Ihre Werkstätte. Im Falle einer Absage eines bereits vereinbarten Kontrolltermins ist seitens des Landwirts/der Landwirtin ein Ersatztermin ggf. auch bei einer anderen Werkstätte zu vereinbaren. Sollte dies mangels angebotener Termine bzw. nicht zumutbarer Entfernung zum Betrieb nicht möglich sein, ist es ratsam, sich zwecks glaubhafter Dokumentation eine schriftliche Bestätigung der situationsbedingten Absage des Prüftermins durch die autorisierte Kontrollstelle ausstellen zu lassen. Die Liste der aktuell autorisierten Kontrollstellen in NÖ finden Sie unter folgendem Link:
https://www.noe.gv.at/noe/Landwirtschaft/Register_Werkstaetten_Pflanzenschutzgeraete_31.12.2017.pdf
Vereinbarte Termine werden laut Rückmeldungen der Werkstätten eingehalten bzw. minimal verschoben. Hierbei sind natürlich die jeweiligen Schutzmaßnahmen einzuhalten. Über die Details der Abwicklung informiert Sie Ihre Werkstätte. Im Falle einer Absage eines bereits vereinbarten Kontrolltermins ist seitens des Landwirts/der Landwirtin ein Ersatztermin ggf. auch bei einer anderen Werkstätte zu vereinbaren. Sollte dies mangels angebotener Termine bzw. nicht zumutbarer Entfernung zum Betrieb nicht möglich sein, ist es ratsam, sich zwecks glaubhafter Dokumentation eine schriftliche Bestätigung der situationsbedingten Absage des Prüftermins durch die autorisierte Kontrollstelle ausstellen zu lassen. Die Liste der aktuell autorisierten Kontrollstellen in NÖ finden Sie unter folgendem Link:
https://www.noe.gv.at/noe/Landwirtschaft/Register_Werkstaetten_Pflanzenschutzgeraete_31.12.2017.pdf