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12.04.2018 | von DI Hubert Köppl
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Pflanzen- UND Bienenschutz - das geht

Die Themen Bienenschutz und Insektensterben stehen weiterhin im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Die Landwirte sind sich vermehrt ihrer Verantwortung bewusst und richten ihre zu setzenden Pflanzenschutzmaßnahmen danach aus.

Die Behandlung von Schädlingen und Krankheiten im Raps soll - wenn möglich - vor Blühbeginn abgeschlossen werden. © DI Christian KrumphuberDie Behandlung von Schädlingen und Krankheiten im Raps soll - wenn möglich - vor Blühbeginn abgeschlossen werden. © DI Christian KrumphuberDie Behandlung von Schädlingen und Krankheiten im Raps soll - wenn möglich - vor Blühbeginn abgeschlossen werden. © DI Christian KrumphuberDie Behandlung von Schädlingen und Krankheiten im Raps soll - wenn möglich - vor Blühbeginn abgeschlossen werden. © DI Christian Krumphuber[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2018.04.11%2F1523425570527249.jpg]
Die Behandlung von Schädlingen und Krankheiten im Raps soll - wenn möglich - vor Blühbeginn abgeschlossen werden. © DI Christian Krumphuber
Bienen und andere bestäubende Insekten spielen eine zentrale Rolle bei der Befruchtung vieler Kulturen. Eine kürzlich veröffentlichte deutsche Studie berechnet den Wert der Leistung der Bienen auf rund 1,6 Mrd. Euro – davon entfällt auf die Bestäubungsleistung mehr als 90%. Honigbienen liefern dem Menschen zusätzlich viele wertvolle Produkte (Honig, Blütenpollen, Propolis, Wachs). Gezielt gesetzte Pflanzenschutzmaßnahmen sichern aber auch dem Landwirt Ertrag und Qualität.

In diesem Spannungsfeld ist es notwendig, gegenseitig Verständnis füreinander zu entwickeln und im Gespräch zu bleiben. Der Landwirt verhindert mit einer fachgerechten Pflanzenschutzarbeit Schäden an Bienen und anderen bestäubenden Insekten. Im Brennpunkt stehen sicherlich die Behandlung von Raps aber auch andere Pflanzenschutzmaßnahmen in Kulturen, die von bestäubenden Insekten beflogen werden.
Blütenbehandlungen werden in der Öffentlichkeit und insbesondere von den Imkern sehr kritisch gesehen. Es werden vereinzelt Rückstände von Insektiziden aber auch Fungiziden im Honig und im Blütenpollen gefunden. Deshalb wird empfohlen, Behandlungen gegen Schädlinge und Krankheiten vor Blühbeginn abzuschließen. Auch bei der Unkrautbekämpfung können vereinzelt blühende Unkräuter, die von Bienen und anderen Insekten beflogen werden (z.B. Hummeln auf Rote Taubnesseln), vorhanden sein. Deshalb wird empfohlen, diese Maßnahmen außerhalb der Bienenflugzeit durchzuführen.

Wann fliegen Bienen?

Bienen fliegen ab ca. 8 °C auf ertragreiche Nektar- und Pollenquellen zu, ihr Flugradius beträgt ca. 3 km, kann aber auch in Einzelfällen deutlich weiter sein. Raps gibt beispielweise ab ca. 13 °C Nektar ab. Je nach Witterung dauert der Bienenflug bei Raps bis ca. 19 Uhr an.
Raps - Kohlschotenrüssler © DI Hubert KöpplRaps - Kohlschotenrüssler © DI Hubert KöpplRaps - Kohlschotenrüssler © DI Hubert Köppl[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2017.04.21%2F1492763512807488.jpg]
Raps - Kohlschotenrüssler © DI Hubert Köppl

Raps

Schädlinge
Bei sehr warmer und sonniger Witterung können Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke auftreten. Der Rüssler fliegt bereits kurz vor der Blüte ab 16 bis 19 °C auf die Bestände zu. Durch das Anstechen der jungen Schötchen in der Blüte verschafft er der Kohlschotenmücke die Möglichkeit, Eipakete abzulegen. Durch eine Behandlung der Rapsglanzkäfer kurz vor der Blüte werden auch die Rüssler miterfasst. Der Kohlschotenrüssler ermöglicht durch sein Anstechen der Kohlschotenmücke, dass diese ein Eipaket in das junge Schötchen ablegt. Durch die Saugtätigkeit ihrer Larven können die Schoten aufplatzen. Ohne Einbohrloch des Rüsslers wird die Eiablagemöglichkeit der Mücke sehr begrenzt.

Krankheiten
Wechselfeuchte, warme Witterung kann Sklerotinia Weißstängeligkeit begünstigen. Die Gefahr ist nur bei enger Rapsfruchtfolge (4 Jahre und kürzer) sowie bei Soja, Sonnenblume, zweijährigem Kümmel oder Feldgemüse in der Fruchtfolge hoch. Optimale Witterung sind warme Temperaturen über 15 °C und feuchte Witterung. Behandlungen sind nur bei den geschilderten Rahmenbedingungen rentabel.
  • Sollten trotzdem Maßnahmen in der Blüte notwendig werden, so wird dringend empfohlen, auch bienenungefährliche Produkte nur außerhalb der Bienenflugzeit auszubringen.
Biene in Ackerbohne © DI Hubert KöpplBiene in Ackerbohne © DI Hubert KöpplBiene in Ackerbohne © DI Hubert Köppl[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2017.05.24%2F1495613917758597.jpg]
Biene in Ackerbohne © DI Hubert Köppl

Ackerbohne

Auch Ackerbohne wird wieder vermehrt angebaut, diese wird ebenfalls stark von Bienen und noch mehr Hummeln beflogen. Das kann auch bereits vor Blühbeginn erfolgen, da die Pflanzen nicht nur Nektar über die Blüte abgeben. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Blattläuse können die Bohne früh befallen und übertragen auch z.B. Nanoviren, die zu starken Ertragseinbußen führen können. Die wirtschaftliche Schadensschwelle sind 5 Blattläuse/Trieb bei kleinen Pflanzen, 10 Blattläuse/Trieb bei großen Pflanzen. Für die Praxis kann als Richtwert eine Kolonienbildung bei 2/3 der Pflanzen als Grenze herangezogen werden. Als bienenungefährlich sind hier Biscaya und Pirimor Granulat eingestuft. Kaiso Sorbie und Karate Zeon dürfen nur außerhalb der Bienenflugzeit bis 23 Uhr eingesetzt werden, Plenum 50 WG ist in blühenden Kulturen oder Kulturen, in denen Bienen fliegen überhaupt nicht erlaubt.
  • Allgemein ist zu sagen, dass man als Landwirt mit den Imkern Kontakt halten soll, insbesondere dann, wenn im Bienenflugradius (bis zu 5 km und tw. mehr) Pflanzen angebaut werden, die den Bienen als Trachtquelle dienen.
 © Kwizda Agro © Kwizda Agro © Kwizda Agro[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2018.04.11%2F1523428622440236.jpg]
© Kwizda Agro

Verpackungstext lesen!

Die exakte Einstufung der einzelnen Produkte bezüglich Bienengefährdung muss dem Verpackungstext entnommen werden. In den letzten Jahren wurden in Österreich neue Auflagen erteilt.
Die Einstufungen bienengefährlich (Achtung! Für Bienen gefährlich, blühende Kulturen nicht behandeln! Außerdem Behandlungen auch aller anderen Flächen, die sich in Stocknähe befinden oder in der Fluglinie von Bienen liegen, während des Bienenfluges unterlassen.) bzw. minderbienengefährlich (Für Bienen mindergefährlich, trotzdem Behandlung blühender Kulturen vermeiden.) sind bei alten Zulassungen noch aktuell, wurden jedoch bei allen neuen Produkten durch den Sicherheitshinweis Spe 8 ersetzt, der jeweils etwas anderes bedeuten kann. Deshalb ist der Verpackungstext genau zu lesen.

Einstufung der Insektizide

Produkte mit der Auflage "Spe 8: Bienengefährlich!" sind folgendermaßen gekennzeichnet:
  • Zum Schutz von Bienen und anderen bestäubenden Insekten nicht auf blühende Kulturen aufbringen.
  • Nicht an Stellen anwenden, an denen Bienen aktiv auf Futtersuche sind.
  • Nicht in Anwesenheit von blühenden Unkräutern anwenden.
Diese Auflage besitzen unter anderem folgende Produkte: Actara (nicht in Raps zugelassen), Avaunt, Fyfanon, Fury 10 EW, Plenum 50 WG, Trebon 30 EC

Die Auflage "Spe 8: Bienengefährlich!" kann aber auch noch zusätzlich mit folgendem Hinweis ergänzt sein:
  • Im Fall von Anwendungen in blühenden Kulturen darf die Anwendung nur nach dem Ende des täglichen Bienenflugs bis 23 Uhr erfolgen.
Folgende Produkte sind so gekennzeichnet: Beispiele: Bulldock, Decis Forte, Delta Super, Kaiso Sorbie, Karate Zeon
Für Bienen ungefährliche Pflanzenschutzmittel gibt es keine Beschränkungen, trotzdem sollten Behandlungen während der Bienenflugzeit bei blühenden Kulturen vermieden wer-den. Beispiele sind Biscaya, Mavrik/Evure und Mospilan 20 SG. Findet man im Etikettentext keinen Hinweis auf Bienen, so ist das Produkt bienenungefährlich.

Laut Dr. Klaus Wallner (Universität Hohenheim) werden Bienen durch die Benetzung mit dem Spritznebel nicht in ihrer Flugfähigkeit beeinträchtigt. Solange die Biene Sammelgut mit in den Stock bringt, wird sie auch trotz eines anderen Körpergeruchs von den Wachbienen in den Stock gelassen. Sollten jedoch Verhaltensänderungen festgestellt werden, kann sie abgedrängt werden.

Bei Mischungen besonders aufpassen

Besondere Vorsicht ist bei Mischungen von bienenungefährlichen Insektiziden wie Mavrik/Evure mit Fungiziden aus der Klasse der Ergosterol-Biosynthesehemmer, wie z.B. Folicur, Caramba, Prosaro, Propulse (siehe Tabelle im Download) geboten. In Kombination werden diese Insektizide wieder "minderbienengefährlich", deshalb müssen die Mischungen auf jeden Fall außerhalb der Bienenflugzeit bis spätestens 23 Uhr appliziert werden.

Die Bienenungefährlichkeit bleibt bei Mischungen mit Cantus, Cantus Gold, Ortiva bestehen.

Mischungen von mehreren bienenungefährlichen Insektiziden sollen ebenfalls vermieden werden - negative Effekte auf Bienen können nicht ausgeschlossen werden. Deshalb soll ein Einsatz solcher Mischungen in blühenden Kulturen oder in Kulturen, die von Bienen beflogen werden, unterbleiben.

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  • Bienengefährlichkeit Mischungen Insektizide Fungizide
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