Notfallzulassungen für Pulsar Plus und Propulse
Die Notfallzulassungen für Pulsar Plus betreffen die Splittinganwendungen in der Sojabohne und Luzerne sowie die Einmalanwendungen in Futtererbsen, Gemüseerbsen, Ackerbohnen, Buschbohnen, Puffbohnen und Luzerne.
Im Falle der Ackerbohne erstreckt sich der Zulassungszeitraum vom 23. März 2023 bis zum 14. Juni 2023 für die restlichen Notfallzulassungen ist der zulässige Behandlungszeitraum vom 01. April 2023 bis zum 20. Juli 2023.
Wie immer gilt es die 3-Jahresauflage für alle Imazamox-hältigen Produkte (Pulsar 40 und Pulsar Plus) zu beachten.
Die genehmigte Notfallzulassung von Propulse in der Zuckerrübe ermöglicht wie im letzten Jahr den Einsatz eines des Wirkstoffes Prothioconazol gegen Pilzkrankheiten.
Dies bedeutet vor allem einen zusätzlichen Wirkstoff für die Bekämpfung der Cerospora für den Zeitraum von 10. Juni 2023 bis 10. September 2023.
Im Falle der Ackerbohne erstreckt sich der Zulassungszeitraum vom 23. März 2023 bis zum 14. Juni 2023 für die restlichen Notfallzulassungen ist der zulässige Behandlungszeitraum vom 01. April 2023 bis zum 20. Juli 2023.
Wie immer gilt es die 3-Jahresauflage für alle Imazamox-hältigen Produkte (Pulsar 40 und Pulsar Plus) zu beachten.
Die genehmigte Notfallzulassung von Propulse in der Zuckerrübe ermöglicht wie im letzten Jahr den Einsatz eines des Wirkstoffes Prothioconazol gegen Pilzkrankheiten.
Dies bedeutet vor allem einen zusätzlichen Wirkstoff für die Bekämpfung der Cerospora für den Zeitraum von 10. Juni 2023 bis 10. September 2023.