10.02.2021 |
von Mag. Sieglinde Jell-Anreiter, LK OÖ
Neuorganisation der Finanzverwaltung mit 1. Jänner 2021
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Finanzamt Österreich - Zuständigkeiten
Das Finanzamt für Großbetriebe ist unter anderem für Gewerbebetriebe und Körperschaften des öffentlichen Rechts zuständig, die in den letzten beiden Jahren Umsätze von jeweils mehr als 10 Mio. Euro erzielt haben, für Privatstiftungen im Sinn des PSG oder für Gemeinnützige Bauvereinigungen.
Alle Betriebe, die nicht der Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe unterliegen, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Österreich.
32 lokale Dienststellen (frühere Finanzämter) an den bisherigen Standorten sind für die operative Abgabenerhebung, wie z.B. Service, Festsetzung, Prüfung, Einhebung und Einbringung verantwortlich.
Drei Bereiche sind dem Finanzamt Österreich zuzurechnen:
Die Bankverbindungen der Dienststellen haben sich in einigen Fällen jedoch geändert.
Alle Betriebe, die nicht der Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe unterliegen, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Österreich.
32 lokale Dienststellen (frühere Finanzämter) an den bisherigen Standorten sind für die operative Abgabenerhebung, wie z.B. Service, Festsetzung, Prüfung, Einhebung und Einbringung verantwortlich.
Drei Bereiche sind dem Finanzamt Österreich zuzurechnen:
- Bereich Private
- Bereich Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Bereich Steuerschuldner
Die Bankverbindungen der Dienststellen haben sich in einigen Fällen jedoch geändert.
Neue Postanschrift für Schriftstücke
Land- und Forstwirte, die Einkommensteuererklärungen, Bescheidbeschwerden, Wertfortschreibungsanträge oder andere Schriftsätze, die ihren Betrieb betreffen, an das Finanzamt übersenden wollen, haben nunmehr folgende Postanschrift zu verwenden:
Finanzamt Österreich
Postfach 260
1000 Wien
Finanzamt Österreich
Postfach 260
1000 Wien
Weiterführende Informationen
Bei auftretenden Fragen sind weitere Informationen auf der Homepage des BMF unter bmf.gv.at zu finden.