Neuer Standard GLÖZ 5 erosionsmindernder Maschineneinsatz – gültig ab 1. Jänner 2019
Die Bodenbearbeitung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit landwirtschaftlichen Maschinen ist auf Böden, bei den nachfolgend genannte Zustände vorherrschen, nicht zulässig:
• gefroren (Böden, die auch tagsüber nicht auftauen)
• wassergesättigt (Böden, die kein Wasser mehr aufnehmen)
• überschwemmt
• schneebedeckt (mindestens 50% des Schlages sind schneebedeckt)
• gefroren (Böden, die auch tagsüber nicht auftauen)
• wassergesättigt (Böden, die kein Wasser mehr aufnehmen)
• überschwemmt
• schneebedeckt (mindestens 50% des Schlages sind schneebedeckt)
Ab 2019 NEU:
Auf Ackerflächen, die eine überwiegende Neigung von mehr als 18% aufweisen und mit Rübe, Kartoffel, Sonnenblumen, Sojabohne, Ölkürbis, Feldgemüse oder Mais genutzt werden, gilt ab 1. Jänner 2019 für Schläge größer als 0,5 ha bzw. wenn hangabwärts gesehen der untere Rand des Schlages größer als 100 m ist Folgendes:
a) Die Ackerfläche ist durch Querstreifensaat, Quergräben mit bodenbedeckendem Bewuchs oder sonstige gleichwertige Maßnahmen so in Teilstücke zu untergliedern, sodass eine Abschwemmung des Bodens vermieden wird,
oder
b) am unteren Rand der für die vorgenannten Kulturen genutzten Ackerfläche grenzt ein mindestens 5 m breiter Streifen mit bodenbedeckendem Bewuchs an,
oder
c) der Anbau hat quer zum Hang zu erfolgen
oder
d) der Anbau hat mit abschwemmungshemmenden Anbauverfahren (Schlitz-, Mulch- oder Direktsaat) zu erfolgen.
oder
b) am unteren Rand der für die vorgenannten Kulturen genutzten Ackerfläche grenzt ein mindestens 5 m breiter Streifen mit bodenbedeckendem Bewuchs an,
oder
c) der Anbau hat quer zum Hang zu erfolgen
oder
d) der Anbau hat mit abschwemmungshemmenden Anbauverfahren (Schlitz-, Mulch- oder Direktsaat) zu erfolgen.
Berücksichtigen sie die zusätzlichen Auflagen auf ihren erosionsanfälligen Kulturen und setzen sie entsprechende Maßnahmen bei einer überwiegenden Hangneigung von 18%.
Eine Analyse der Hangneigungen für jedes Feldstück kann über das INVEKOS-GIS im eAMA abgefragt werden (Drucken/Formulare/Hangneigungen). Für diesbezügliche Detailfragen stehen ihnen die INVEKOS-Berater im zuständigen Landwirtschaftlichen Bezirksreferat gerne zur Verfügung.
Eine Analyse der Hangneigungen für jedes Feldstück kann über das INVEKOS-GIS im eAMA abgefragt werden (Drucken/Formulare/Hangneigungen). Für diesbezügliche Detailfragen stehen ihnen die INVEKOS-Berater im zuständigen Landwirtschaftlichen Bezirksreferat gerne zur Verfügung.