02.01.2019 |
von Christoph Lidy
Neuer Kollektivvertrag für Dienstnehmer in den bäuerlichen Betrieben mit 2,7 % bis 3,0 % Lohnerhöhung ab 1. 1. 2019
A. Anhang I, Lehrlings(Praktikanten)entschädigung
Da es sich beim Lohnansatz für Praktikanten ohne Matura um eine Entschädigung für Schüler handelt, die nur für die Erreichung eines Schulabschlusses eine Praxis benötigen, wird einvernehmlich der Lohnansatz festgesetzt mit einem Euro unter der jeweils gültigen Geringfügigkeitsgrenze. Die Aufwertungszahl für die Sozialversicherungswerte wurde für 2019 mit 1,020 festgesetzt, die Geringfügigkeitsgrenze erhöht sich für 2019 somit auf € 446,81 monatlich. Der Lohnansatz wird daher für Praktikanten ohne Matura mit € 445,81 ab 1. 1. 2019 festgesetzt. Die übrigen Lohnansätze des Anhangs I werden ab 1. 1. 2019 um 2,7 % erhöht.
B. Anhang II
Der Sachbezugswert bleibt unverändert gebunden an die entsprechenden Verlautbarungen der FLD Wien, Niederösterreich und Burgenland.
C. Anhang III
Ab 1. Jänner 2019 werden alle Lohnansätze erhöht und zwar:
Um 3,0% werden erhöht
• die Lohnansätze der Kategorien 3. (Arbeitnehmer mit fachlicher Qualifikation, die auf Anweisung einschlägige Arbeiten verrichten, z. B Verkaufskraft, Buschenschankpersonal) im gewöhnlichen sowie im Gehilfen- oder Facharbeiterlohn,
• die Lohnansätze der Kategorien 4. (Landarbeiter, Hilfskräfte, Haus-, Hof-, Feld-, GartenarbeiterIn) im gewöhnlichen sowie im Gehilfen- oder Facharbeiterlohn,
• der Stundenlohn nichtständiger Dienstnehmer und
• das Überstundenpauschale. Um 2,7 % werden erhöht die übrigen Lohnansätze des Anhang III.
Um 3,0% werden erhöht
• die Lohnansätze der Kategorien 3. (Arbeitnehmer mit fachlicher Qualifikation, die auf Anweisung einschlägige Arbeiten verrichten, z. B Verkaufskraft, Buschenschankpersonal) im gewöhnlichen sowie im Gehilfen- oder Facharbeiterlohn,
• die Lohnansätze der Kategorien 4. (Landarbeiter, Hilfskräfte, Haus-, Hof-, Feld-, GartenarbeiterIn) im gewöhnlichen sowie im Gehilfen- oder Facharbeiterlohn,
• der Stundenlohn nichtständiger Dienstnehmer und
• das Überstundenpauschale. Um 2,7 % werden erhöht die übrigen Lohnansätze des Anhang III.
Dementsprechend wird die Lohntafel mit den Lohnansätzen für 1. 1. 2019 laut angefügtem pdf-Dokument festgesetzt und finden Sie im Download.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein gedrucktes Exemplar des Kollektivvertrages bei der Burgenländischen Landwirtschaftskammer anzufordern.
Für Rückfragen steht in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer Herr Abteilungsleiter Mag. Christoph Lidy (Tel. 02682/702-200 oder 0664/4102201) gerne zur Verfügung.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein gedrucktes Exemplar des Kollektivvertrages bei der Burgenländischen Landwirtschaftskammer anzufordern.
Für Rückfragen steht in der Burgenländischen Landwirtschaftskammer Herr Abteilungsleiter Mag. Christoph Lidy (Tel. 02682/702-200 oder 0664/4102201) gerne zur Verfügung.