Neue Vorhaben im TGD 2023
Im Jänner 2023 haben sich
LK Österreich und Tierärztekammer
auf die Anpassung der
TGD-Tarife geeinigt, wobei als
neuer Stundensatz 130 Euro vereinbart
wurden (das ist ein Abschlag
von 15% vom offiziellen
tierärztlichen Stundensatz).
Das ist die Basis für die zentral
zu verrechnenden TGD-Beiträge
auf Länderebene sowie allfällige
Zuschläge je Tier und Mitgliedsbeiträge
auf Landesebene.
Im Rinderbereich bedeutet
das je nach Betriebsgröße einen
Sockelbetrag von rund 41 Euro, im
Schweinebetrieb von 110 Euro sowie
GVE-Zuschläge. Diese Entgelte
umfassen das tierärztliche
Honorar (Nettobetrag) für
TGD-Betreuung entsprechend
den Vorgaben der TGD-Verordnung
inklusive allfälliger
Fahrtkosten sowie Dokumentations-
und Aufarbeitungszeiten.
Zu diesem Betrag kommt
ein (allfälliger) im jeweiligen
Bundesland festzulegender Mitgliedsbeitrag
für die Teilnahme
am jeweiligen Landes-TGD, aus
dem die Kosten für die Organisation
abzudecken sind. Das
Tiergesundheitsrecht der EU ist
seit einigen Jahren die zentrale
Vorgabe für die Umsetzung dieser
Maßnahme.
Der TGD dient der Einhaltung einer Reihe von rechtlichen Vorgaben in den Bereichen Tierarzneimittelanwendung und Dokumentation, herzeigbare Qualitätssicherung und Tiergesundheit sowie von Förderprogrammen und der Nachweiserbringung für die meisten Forderungen der Abnehmer am Markt von tierischen Erzeugnissen wie Milch, Fleisch oder lebenden Tieren. Exporte in viele Drittstaaten wären ohne TGD-Programme im Hintergrund ebenfalls nicht mehr möglich oder würden zusätzliche Kontrollen erfordern. Einigkeit besteht seitens Tierärzteschaft und Landwirtschaft darin, dass die TGD-Betriebserhebungen qualitativ aufgewertet werden sollen. Ebenso sind extreme Tierschutzmissstände in einem Projekt gemeinsam für die Zukunft als Hilfestellung für die Landwirte aufzuarbeiten. Die Länder-Tiergesundheitsdienste liefern auch die Basis für die Arbeit im mittlerweile neugegründeten Verein Tiergesundheit Österreich.
Der TGD dient der Einhaltung einer Reihe von rechtlichen Vorgaben in den Bereichen Tierarzneimittelanwendung und Dokumentation, herzeigbare Qualitätssicherung und Tiergesundheit sowie von Förderprogrammen und der Nachweiserbringung für die meisten Forderungen der Abnehmer am Markt von tierischen Erzeugnissen wie Milch, Fleisch oder lebenden Tieren. Exporte in viele Drittstaaten wären ohne TGD-Programme im Hintergrund ebenfalls nicht mehr möglich oder würden zusätzliche Kontrollen erfordern. Einigkeit besteht seitens Tierärzteschaft und Landwirtschaft darin, dass die TGD-Betriebserhebungen qualitativ aufgewertet werden sollen. Ebenso sind extreme Tierschutzmissstände in einem Projekt gemeinsam für die Zukunft als Hilfestellung für die Landwirte aufzuarbeiten. Die Länder-Tiergesundheitsdienste liefern auch die Basis für die Arbeit im mittlerweile neugegründeten Verein Tiergesundheit Österreich.