15.12.2020 |
von Dipl.-Ing. Thomas Weber
Neue GAP: Nicht nur Bauern reden mit
Vor Kurzem lud Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger zu einem Online-Stakeholder-Dialog, um über den Stand der Arbeit am nationalen GAP-Strategieplan für 2023 bis 2027 zu diskutieren. Auf EU-Ebene werden derzeit im Trilog zwischen
Rat, Parlament und Kommission die endgültigen Rechtsgrundlagen ausverhandelt, auf
deren Basis jeder Mitgliedstaat einen nationalen GAP-Strategieplan zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bis 2027 zu erstellen hat. Am 24. November präsentierte Ministerin Köstinger den Fortschritt der nationalen Strategieplanerstellung sowie erste geplante Inhalte der neuen Programmperiode
und stellte sich der Diskussion mit den mehr als 500 Teilnehmern.
Der österreichische Beteiligungsprozess zur Erstellung des nationalen GAP-Strategieplans ist von Beginn an durch eine umfassende und transparente Einbindung aller Stakeholder gekennzeichnet, was auch von Wolfgang Burtscher, Generaldirektor für Landwirtschaft in der EU-Kommission, anerkennend hervorgehoben wurde. Über 240 Expertinnen und Experten aus Bundes- und Landesverwaltung, AMA, Sozialpartnern, agrarischen Verbänden, sowie NGOs aus dem Umwelt- und Naturschutzbereich arbeiten trotz Pandemie-bedingter Einschränkungen seit November 2019 in 14 Expertengruppen an Umfang und inhaltlicher Ausgestaltung der einzelnen Interventionen des nationalen GAP-Strategieplans.
Der österreichische Beteiligungsprozess zur Erstellung des nationalen GAP-Strategieplans ist von Beginn an durch eine umfassende und transparente Einbindung aller Stakeholder gekennzeichnet, was auch von Wolfgang Burtscher, Generaldirektor für Landwirtschaft in der EU-Kommission, anerkennend hervorgehoben wurde. Über 240 Expertinnen und Experten aus Bundes- und Landesverwaltung, AMA, Sozialpartnern, agrarischen Verbänden, sowie NGOs aus dem Umwelt- und Naturschutzbereich arbeiten trotz Pandemie-bedingter Einschränkungen seit November 2019 in 14 Expertengruppen an Umfang und inhaltlicher Ausgestaltung der einzelnen Interventionen des nationalen GAP-Strategieplans.
Green Deal bringt Verschärfungen
So umfassen die Planungen neben den neuen Vorgaben Konditionalität und Ökoregelung die Weiterentwicklung etablierter bestehender Maßnahmen wie des umfangreichen freiwilligen ÖPUL-Programms, der Ausgleichzulage für Betriebe im benachteiligten Gebiet sowie einer zukunftsorientierten Investitionsförderung. Dennoch zeichnet sich insbesondere in den vorliegenden Vorschlägen für das ÖPUL-Programm 2023 ein höheres Niveau an Umwelt-, Boden-, Gewässer-, Klima- und
Artenschutz sowie Tierwohl ab, welches von der EU-Kommission nicht zuletzt durch den Green Deal eingefordert wird. Konkrete Prämienhöhen wurden aufgrund der noch ausstehenden Einigung der Mitgliedstaaten auf den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 bisher noch nicht genannt oder diskutiert.
Infolge des breiten Beteiligungsprozesses sieht die Ländliche Entwicklung (LE) im Rahmen der 2. Säule außerhalb der flächen- und tierbezogenen Zahlungen für Landwirte Interventionen zur Forcierung des Gründens am Land sowie zum Ausbau sozialer Dienstleistungen vor.
Die 1. Säule soll neben den noch zu planenden Ökoregelungen auch wieder eine einkommenswirksame Basiszahlung, eine Top-up-Zahlung für Junglandwirte sowie eine Almauftriebsprämie enthalten. Eine zentrale Neuerung mit hohem Vereinfachungspotenzial stellt hier die Abkehr vom System der Zahlungsansprüche hin zu einem einfachen flächenbezogenen Modell dar.
Das BMLRT will die Erstellung des nationalen GAP-Strategieplans bis Mitte 2021 abschließen und an die EU-Kommission übermitteln, um am 1. Jänner 2023 nach einer zweijährigen Übergangsperiode mit der neuen Programmperiode zu starten.
Infolge des breiten Beteiligungsprozesses sieht die Ländliche Entwicklung (LE) im Rahmen der 2. Säule außerhalb der flächen- und tierbezogenen Zahlungen für Landwirte Interventionen zur Forcierung des Gründens am Land sowie zum Ausbau sozialer Dienstleistungen vor.
Die 1. Säule soll neben den noch zu planenden Ökoregelungen auch wieder eine einkommenswirksame Basiszahlung, eine Top-up-Zahlung für Junglandwirte sowie eine Almauftriebsprämie enthalten. Eine zentrale Neuerung mit hohem Vereinfachungspotenzial stellt hier die Abkehr vom System der Zahlungsansprüche hin zu einem einfachen flächenbezogenen Modell dar.
Das BMLRT will die Erstellung des nationalen GAP-Strategieplans bis Mitte 2021 abschließen und an die EU-Kommission übermitteln, um am 1. Jänner 2023 nach einer zweijährigen Übergangsperiode mit der neuen Programmperiode zu starten.
Was steht hinter den neuen Schlagwörtern?
KONDITIONALITÄT = Standards, welche eingehalten werden müssen, um in der neuen Programmperiode Direktzahlungen zu erhalten. Setzt sich aus dem derzeitigen Cross Compliance und den Greening-Auflagen sowie zusätzlichen neuen Standards zusammen
INTERVENTION = In der neuen Programmperiode spricht die EU nicht mehr von einzelnen "Maßnahmen", sondern von "Interventionen"
ÖKOREGELUNG = Umwelt- und klimaschutzrelevante sowie tierwohlrelevante Zahlungen im Rahmen der 1. Säule, an welchen ein Betrieb freiwillig teilnehmen kann (ähnlich wie Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule)
INTERVENTION = In der neuen Programmperiode spricht die EU nicht mehr von einzelnen "Maßnahmen", sondern von "Interventionen"
ÖKOREGELUNG = Umwelt- und klimaschutzrelevante sowie tierwohlrelevante Zahlungen im Rahmen der 1. Säule, an welchen ein Betrieb freiwillig teilnehmen kann (ähnlich wie Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule)