01.07.2015 |
von DI Martina Löffler, Leo Kirchmaier, Bakk.techn.
Mit Zwischenfrüchten das Trachtfließband sichern
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Damit die Honigbienen kontinuierlich mit einem ausgewogenen Nahrungsangebot versorgt sind, dürfen bei der Aufeinanderfolge der einzelnen Blühzeiträume des Trachtangebotes keine abrupten Einbrüche oder Engpässe entstehen. Imker sprechen dann von der Aufrechterhaltung des sogenannten Trachtfließbandes während des gesamten Jahres.
Maßnahme Bienenweide
Diese Engpässe entstehen in unserer Kulturlandschaft hauptsächlich im zeitigen Frühjahr sowie ab der zweiten Sommerhälfte bis in den Herbst. Mit der Maßnahme "Bienenweide" können Landwirte dazu beitragen, das Trachtfließband ab der zweiten Sommerhälfte durch eine reichhaltige Blühfläche zu schließen.
Zur Überwinterung benötigt das Bienenvolk große Mengen an Nektar. Flächen, die eine große Anzahl nektarreicher Blüten bieten, können diesen Bedarf der Bienen vom Sommer bis zum Herbst decken. Fehlende Nektartrachten muss der Imker durch teilweises Zufüttern von Zucker ausgleichen. Jeder noch so geringe Nektareintrag wirkt sich jedoch besser auf das Bienenwohl aus als zugefüttertes Zuckerwasser.
Vielfalt der Bienenweide ist wichtig
Neben der jahreszeitlichen Abfolge von Blühzeiten verschiedener Pflanzenarten müssen zeitgleich möglichst viele unterschiedliche Blütenpflanzen blühen. Denn für den Aufbau von kräftigen und gesunden Winterbienen ist eine große Pollenvielfalt entscheidend. Nur sie garantiert hochwertiges Eiweiß mit der erforderlichen Zusammensetzung an Aminosäuren. Menge und vielfältige Zusammensetzung des Pollenangebotes stärken die Abwehrkräfte der Honigbienen. Aber gerade die zweite Sommerhälfte bietet oft ungenügend Pollenspender im Trachtangebot. Die vorgeschriebenen fünf insektenblütigen Mischungspartner beim Anbau der Begrünungsvariante 1 "Bienenweide" sollen diesem Mangel an Pollenvielfalt begegnen.
Insektenblütige Begrünungskulturen
Die mindestens fünf Mischungspartner für die Variante 1 müssen sich aus winterharten und/oder abfrostenden Begrünungskulturen zusammensetzen. Als unterschiedlicher Mischungspartner gilt die botanische Art. Insektenblütig sind Pflanzen, die von Insekten bestäubt werden. Sie besitzen meist eine bunte, deutlich ausgeprägte Blüte.
Viele der gängigen Begrünungskulturen sind gute Trachtpflanzen für Bienen. Im Kasten sind beispielhaft einige der Kulturen angeführt. Die Aufzählung ist nicht vollständig und es sind auch nicht genannte zulässig.
Viele der gängigen Begrünungskulturen sind gute Trachtpflanzen für Bienen. Im Kasten sind beispielhaft einige der Kulturen angeführt. Die Aufzählung ist nicht vollständig und es sind auch nicht genannte zulässig.
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Anlage, Pflege und Umbruch der Begrünungsvariante 1
Der späteste Anlagetermin für die Variante 1 ist der 31. Juli. Eine flächendeckende Begrünung ist durch eine ordnungsgemäße Anlage sicherzustellen (Saatbettbereitung, ausreichende Saatstärke).
Für die Variante 1 gilt ein Befahrungsverbot bis 30. September. Bis dahin darf man die Begrünungsfläche nicht bearbeiten, zum Beispiel nicht Häckseln oder Wirtschaftsdünger ausbringen und nicht als Futter nutzen. Damit soll den Bienen und anderen Insekten eine blühende Fläche zur Verfügung stehen, auf der sie ungestört sind.
Ein Umbruch der Variante 1 ist frühesten am 15. Oktober zulässig. Von 1. bis 15. Oktober darf der Bestand dann gehäckselt oder gemäht werden, da um diese Jahreszeit die Honigbienen ihr "Arbeitsjahr" abgeschlossen und die Wintervorräte angelegt haben.
Nach dem Umbruch der Variante 1 ist der Anbau von Wintergetreide verpflichtend.
Für die Variante 1 gilt ein Befahrungsverbot bis 30. September. Bis dahin darf man die Begrünungsfläche nicht bearbeiten, zum Beispiel nicht Häckseln oder Wirtschaftsdünger ausbringen und nicht als Futter nutzen. Damit soll den Bienen und anderen Insekten eine blühende Fläche zur Verfügung stehen, auf der sie ungestört sind.
Ein Umbruch der Variante 1 ist frühesten am 15. Oktober zulässig. Von 1. bis 15. Oktober darf der Bestand dann gehäckselt oder gemäht werden, da um diese Jahreszeit die Honigbienen ihr "Arbeitsjahr" abgeschlossen und die Wintervorräte angelegt haben.
Nach dem Umbruch der Variante 1 ist der Anbau von Wintergetreide verpflichtend.
Biodiversitätsflächen am Acker bienenschonend pflegen
Von den Biodiversitätsflächen auf Ackerflächen darf man 50 Prozent frühestens ab 1. August mähen oder häckseln. Zu diesem Zeitpunkt werden viele der angebauten Pflanzen bereits verblüht sein. Abhängig vom Anlagezeitpunkt und der gewählten Kultur können einzelne Pflanzen noch blühen. Um einen blühenden oder teilweise blühenden Bestand bienenschonend zu pflegen oder zu mähen, sollte man dies außerhalb der Bienenflugzeit, also morgens oder am Abend oder an kühlen, bedeckten Tagen ohne Bienenflug tun.
Man kann mit dem Mähen oder Häckseln zuwarten, bis der Bestand abgeblüht ist, es sei denn, der Unkrautdruck auf den Biodiversitätsflächen erfordert den Pflegeeingriff zum frühest möglichen Termin.
Man kann mit dem Mähen oder Häckseln zuwarten, bis der Bestand abgeblüht ist, es sei denn, der Unkrautdruck auf den Biodiversitätsflächen erfordert den Pflegeeingriff zum frühest möglichen Termin.
Bienenweide
Als Bienenweide wird die Gesamtheit an beflogenen Trachtpflanzen durch die Bienen bezeichnet. Ob einzelne Pflanzenarten von den Bienen beflogen werden, entscheiden die Sammelbienen des Bienenvolkes aufgrund der Entfernung zum Stock und der Qualität und Ergiebigkeit der Tracht. Das Bienenvolk benötigt Nektar und Honigtau als Energielieferant beispielsweise für die Beheizung des Volkes und Blütenstaub (Pollen) als Eiweiß- und Vitaminlieferant zur Aufzucht der Brut.