03.12.2019 |
von DI Melanie Haslauer
Meldung der Bienenvölker nicht vergessen!
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Die Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung (TKZVO 2009) sieht vor, dass alle Imkerinnen und Imker die Anzahl der insgesamt betreuten Bienenvölker im Frühjahr und im Herbst ausschließlich online über das Veterinärinformationssystem (VIS) melden.
Für die Meldung der Völkerzahl gibt es 2 Stichtage:
1. Erhebungsstichtag 31. Oktober: Die am 31. Oktober gezählten "insgesamt betreuten Bienenvölker" sind spätestens am folgenden 31. Dezember im VIS einzugeben.
2. Erhebungsstichtag 30. April: Die am 30. April gezählten "insgesamt betreuten Bienenvölker" sind spätestens am folgenden 30. Juni im VIS einzugeben.
Für die Meldung der Völkerzahl gibt es 2 Stichtage:
1. Erhebungsstichtag 31. Oktober: Die am 31. Oktober gezählten "insgesamt betreuten Bienenvölker" sind spätestens am folgenden 31. Dezember im VIS einzugeben.
2. Erhebungsstichtag 30. April: Die am 30. April gezählten "insgesamt betreuten Bienenvölker" sind spätestens am folgenden 30. Juni im VIS einzugeben.
Viele Imkervereine und Ortsgruppen der Imkerverbände helfen ihren Mitgliedern bei der Meldung. Die einzutragende Völkeranzahl ist die Summe für den gesamten Betrieb - unabhängig ob Jung-, Wirtschafts- oder Zuchtvolk -, und muss nicht für jeden Bienenstand extra erfolgen.
Die VIS-Meldung erleichtert die Seuchenbekämpfung und die Lukrierung von Imkereifördermitteln auf EU-Ebene. Bei verabsäumter Stichtagsmeldung begeht man eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu 4.360 Euro geahndet werden kann.
Für Neueinsteiger besteht ab der Haltung des ersten Bienenvolkes eine Registrierungspflicht. Die Meldung ist innerhalb von sieben Tagen bei der BH, der Ortsgruppe oder online über ein Imkereiregistrierungsformular nötig. Im VIS werden die Stammdaten eingetragen und die Bienenstände einzeln verortet. Jede Änderung, Neuaufnahme und Aufgabe eines Bienenstandes ist ebenfalls innerhalb von sieben Tagen im VIS einzutragen.