Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Kammerzeitschrift
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Burgenland logo
LK Burgenland logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Burgenland
    • Burgenland
    • Aktuelles
    • Best of Spritzer
    • Innovationspreis 2021
    • Konfliktprävention und Beratung
    • #kaufregional
    • #kochregional
    • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
    • Kammerzeitschrift
    • Rundschreiben
    • Sprechtage und Veranstaltungen in den Bezirken
    • Bodenschutz
    • Wetter
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere(current)1
    • Tiere
    • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine(current)2
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Schweinegesundheitsverordnung
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Fische & Verarbeitung
      • Ökosystem Teich & Wissenschaft
      • Bewirtschaftung & Praxis
      • Förderung & Rechtliches
      • Videos Fische
    • Bienen
    • Pferde
    • Tierhaltung Allgemeines
    • Videos Rind
    • Futtermittel-Plattform
      • Futtermittel-Plattform
      • Angebote
      • Nachfrage
      • Angebot oder Nachfrage veröffentlichen
      • Informationen zur Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
    • Covid-19 Investitionsprämie der aws
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
    • LK-Sozialversicherungsrechner
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof - Einstieg
    • Urlaub am Bauernhof - Vermarktung & Kalkulation
    • Urlaub am Bauernhof - Qualität
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Downloads
  • LK in den Bundesländern
    • Österreich
    • Burgenland
    • Kärnten
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Steiermark
    • Tirol
    • Vorarlberg
    • Wien
  • beratung © Archiv
    BERATUNG
  • allgemein © Archiv
    BILDUNG
  • mitarbeiter © Archiv
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • rundschreiben © Archiv
    Kammerzeitschrift
  • futtermittel_plattform © Archiv
    Futtermittel-Plattform
  • Logo Kleinanzeigen Kleinanzeigen
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  1. LK Burgenland
  2. Tiere
  3. Schweine
  • Drucken
  • Empfehlen
21.03.2023 | von Hannes Priller

Meldepflicht bei Verfütterung von verarbeiteten tierischen Proteinen an Schweine

Rechtlicher Hintergrund: Mit der Verordnung (EU) 2021/1372 wurde die Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein (PAP – Processed Animal Protein) von Schweinen für Ge-flügelfutter und von Geflügel für Schweinefutter wieder zugelassen, ebenfalls die Verfütterung von PAP aus Nutzinsekten. Im Zuge der nationalen Umsetzung dieser rechtlichen Vorgaben wurde auch die bisherige Regelung zur Meldepflicht neu überarbeitet.

Folgende tierische Proteine dürfen auch weiterhin ohne Meldepflicht an Schweine verfüttert werden:

  • Gelatine und Kollagen von Nicht-Wiederkäuern an alle Nutztiere
  • Gelatine und Kollagen von Wiederkäuern an Nicht-Wiederkäuer
  • Eier/Eiprodukte, Milch/Milcherzeugnisse
  • Kolostrum/Kolostrumerzeugnisse an alle Nutztiere
  • Hydrolysierte Proteine von Nicht-Wiederkäuern bzw. von Häuten/Fellen von Wiederkäuern an alle Nutztiere

Folgende PAPs und Blutprodukte dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen an Schwei-ne verfüttert werden:

  • Fischmehl
  • (neu): verarbeitete tierische Proteine von Geflügel an Schweine (Intraspeziesverbot)
  • (neu): verarbeitete tierische Proteine aus Nutzinsekten an Schweine
  • Dicalciumphosphat/Tricalciumphosphat (tierischen Ursprungs)
  • Blutprodukte von Nicht-Wiederkäuern an Nicht-Wiederkäuer

Fütterung von PAPs und Blutprodukten ohne Meldepflicht

Es herrscht keine Meldepflicht bei Verfütterung von PAP im Alleinfutter („Fertigfutter“), mit der zusätzlichen Anforderung, dass keine Nutztierart gehalten wird, die für dieses Futtermittel nicht bestimmt ist.
 

Fütterung von PAPs und Blutprodukten mit Meldepflicht

Werden PAP als Einzelfutter (z.B. Fischmehl) oder als Ergänzungsfutter (z.B. Fischmehlkonzentrat, Absetzkonzentrat mit Blutplasma…) zugekauft dann besteht immer Meldepflicht.
Meldepflichtig sind somit auch Betriebe, die über fahrbare Mahl- und Mischanlagen PAP einmischen, oder auch PAP nur als top dressing („drüberstreuen) verwenden, oder Alleinfutter verwenden, aber eine andere Nutztierart halten, die für dieses Futtermittel nicht bestimmt ist.
Futtermittel die PAP enthalten sind entsprechend gekennzeichnet. Der Landwirt hat in Selbstverantwortung die Deklaration am Sackanhänger und Lieferschein genau zu kontrollieren.

Meldung über das Veterinärinformationssystem (VIS)

Alle betroffenen Betriebe, auch wenn schon vor Jahren eine schriftliche Meldung an die BH abgegeben wurde, müssen sich neu melden. Eine elektronische Meldung über das VIS ist dringend zu empfehlen, auf jeden Fall zwingend notwendig für gemischte Betriebe, wenn Nutztierarten gehalten werden, die für das PAP nicht bestimmst sind. Im Zuge von amtlichen Futterkontrollen werden diese Eintragungen im VIS mitkontrolliert. Verstöße sind sowohl veterinär/tiermehlrechtlich als auch für die erweiterte Konditionalität relevant. Eine Meldung per Formular sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen, wenn keine elektronische Meldung möglich ist.
 

Hohe Anforderungen für „gemischte Betriebe“

Werde PAP von gemischten Betrieben eingesetzt, dann muss die Verschleppung von PAP an Nutztiere die für die Verfütterung von PAP nicht bestimmt sind jedenfalls verhindert werden. Es wird eine Vor-Ort-Kontrolle durch die BH vorgenommen und beurteilt, ob eine strikte Trennung der Tierhaltung, Lagerung, Mahl- und Mischanlage und der Futterfördertechnik gegeben ist. Auch Mitarbeiter müssen nachweislich diesbezüglich unterwiesen werden. Man sollte sich als gemischter Betrieb gut überlegen, ob der Einsatz von PAP-haltigen Futtermittel wirklich notwendig ist.
 

Erklärungen zur VIS Meldung

  1. Zugangsdaten VIS anfordern: Auf der homepage https://vis.statistik.at kann man unter dem Menüpunkt „VIS Web“ und „VIS Web Zugriffsdaten“ die Zugangsdaten anfordern
  2. Meldevorgang: Über die Web Adresse https://portal.statistik.at erfolgt die Meldung: „VIS Anwendung“ wählen - weiter auf „Antrag“ - weiter auf „Meldung für Selbstmischer(Selbstmix)“ - die Tierhaltung auswählen; dann „Antrag speichern“ wählen und den weiteren Aufforderungen folgen.

Aufzeichungsverpflichtungen einhalten

Es müssen die Mengenströme aufgezeichnet werden, d.h. Rechnungen oder Lieferscheine der zugekauften PAP ablegen, Mischprotokolle führen (Datum, Menge, Bezeichnung der Mi-schung) und Rezepturen ablegen.
Tabelle.png
Übersicht über Tierhaltung und Meldeverpflichtung © LK OÖ
Zum vorigen voriger Artikel

Tierwohl-Schweine - ein Konzept für alle?

Zum nächsten nächster Artikel

Erhebung der Häufigkeit von Schwanz- und Ohrverletzungen

Weitere Fachinformation

  • Schweinehaltung: Jetzt mit den Erhebungen für den "Aktionsplan Kupieren“ beginnen
  • Der Start in eine erfolgreiche Ferkelproduktion
  • Stalllüftungen regelmäßig überprüfen
  • Eber des Monats Mai bei PIG Austria in der Besamungsstation Hohenwarth: Duroc-Eber WAKEL 1-3-2128 NN AA
  • Tierwohl-Schweine - ein Konzept für alle?
  • Meldepflicht bei Verfütterung von verarbeiteten tierischen Proteinen an Schweine
  • Erhebung der Häufigkeit von Schwanz- und Ohrverletzungen
  • Risikoanalyse im Aktionsplan "Schwanzkupieren"
  • Neues Handbuch unterstützt bei der Umsetzung der Schweine-Gesundheitsverordnung
  • Afrikanische Schweinepest (ASP) - nach wie vor ein Risiko
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • 1 (current)
  • 2
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
17 Artikel | Seite 1 von 2

LK Beratung

  • Schweinehaltung

    Beratungsangebot der LK Burgenland.

Bilden Sie sich weiter Kursangebote

  • Onlinekurs

    Eutergesundheit - erhalten - vorbeugen - behandeln

  • alle Kurse Tierhaltung anzeigen

Landwirtschaftskammern

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Links
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Burgenland
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) Burgenland
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2023 bgld.lko.at

Landwirtschaftskammer Burgenland
Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt

Telefon: +43 (0) 2682 702
E-Mail: office@lk-bgld.at

Impressum | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
Tabelle.png
Übersicht über Tierhaltung und Meldeverpflichtung © LK OÖ