Lockdown - wichtige Informationen zu den aktuellen Regelungen
Verlängerung des Lockdowns mit verschärften Maßnahmen:
Im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie unternimmt die Bundesregierung alles, um die Infektionszahlen zu senken.Die von der Regierung beigezogenen Experten erachten die neuen
Mutationen des Coronavirus wegen der viel größeren Infektiosität
für sehr gefährlich und plädieren für die Fortsetzung strenger
Maßnahmen, auch um mehr Zeit für den Schutz durch die
Impfungen zu gewinnen.
Daher musste der bestehende Lockdown bis einschließlich 7.
Februar 2021 verlängert werden. Dies gilt neben der Hotellerie,
Gastronomie, Freizeit- und Veranstalterbranche auch unter
anderem für den Handel und körpernahe Dienstleistungen.
o Danach wird schrittweise wieder geöffnet, Gastronomie, Hotellerie und Veranstalter müssen sich allerdings noch bis Ende Februar gedulden.
o Die Situation für diese Bereiche wird jedoch jedenfalls Mitte Februar evaluiert und bewertet, um Planungssicherheit zu ermöglichen.
o FFP2-Masken werden für Kunden ab dem 25. Jänner 2021 im Handel und im Öffentlichen Verkehr verpflichtend vorgeschrieben.
Ziel ist es, bis 8. Februar 2021 eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50 (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) zu erreichen – das entspricht max. 700 Neuinfektionen pro Tag.
o Danach wird schrittweise wieder geöffnet, Gastronomie, Hotellerie und Veranstalter müssen sich allerdings noch bis Ende Februar gedulden.
o Die Situation für diese Bereiche wird jedoch jedenfalls Mitte Februar evaluiert und bewertet, um Planungssicherheit zu ermöglichen.
- Ab dem 8. Februar 2021 sollen der Handel, körpernahe Dienstleistungen und Museen öffnen dürfen, allerdings unter verschärften Bedingungen.
o FFP2-Masken werden für Kunden ab dem 25. Jänner 2021 im Handel und im Öffentlichen Verkehr verpflichtend vorgeschrieben.
Ziel ist es, bis 8. Februar 2021 eine 7-Tages-Inzidenz von unter 50 (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) zu erreichen – das entspricht max. 700 Neuinfektionen pro Tag.
Erste Öffnungsschritte ab 08.02.2021 geplant
- Handel, körpernahe Dienstleistungen, Museen unter strengen Auflagen öffnen
- Schule: Distance Learning bis zu den Semesterferien
- KEINE Öffnung von Gastronomie und Tourismus im Februar (Evaluierung der Siutation Mitte Februar für die weitere Vorgehensweise)
Ausgangsbeschränkung von 00:00 - 24:00 Uhr
Ausnahmen:
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Erfüllung familiärer Verpflichtungen
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke
- Physische und psychische Erholung (z.B. Individualsport, Spaziergänge)
- Unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine
- Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen
Gastronomie und Hotelerie
- Abholung von Speisen zwischen 06:00 - 19:00 Uhr erlaubt.
- Lieferservice durchgehend (7 Tage / 24 Std.) zulässig
- Die Konsumation vor Ort ist nicht erlaubt (Ausnahme: Betriebskantinen).
- Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen, insbesondere aus beruflichen und Fortbildungszwecken genutzt werden.
Veranstaltungen sind nicht zulässig
Ausnahmen:
- unaufschiebbare berufliche Zusammenkünfte
- Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz
- unaufschiebbare Zusammenkünfte von Organen politischer Parteien
- unaufschiebbare Zusammenkünfte von Organen juristischer Personen
- Begräbnisse mit höchstens 50 Personen
- Zusammenkünfte zu beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken
Für nähere Informationen steht Ihnen die Burgenländische Landwirtschaftskammer Abt. I
unter Tel.: 02682/702-100 zur Verfügung.