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  1. LK Burgenland
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25.05.2020 | von Redaktion
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Leitlinien für Wein- und Mostbuschenschankbetriebe

Um Gästen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Schutz vor COVID-19 und Sicherheit in der Gastronomie zu bieten, sind alle aufgefordert, konsequent den allgemeinen Verhaltensregeln zu folgen. Hier finden Gastronomiebetriebe zusätzliche Leitlinien für sichere Gastfreundschaft.

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Symbolfoto Buschenschank - das Personal muss nun einen Nasen-Mund-Schutz tragen. © Steiermark Tourismus
Welche Rahmenbedingungen müssen erfüllt werden?
  • 1. Tägliche Öffnung von 6 bis 23 Uhr für alle Arten von Gastronomiebetrieben gestattet.
  • 2. Restriktivere Sperrstunden und Aufsperrstunden aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Welche Maßnahmen soll ich in meinem Gastraum/meinem Gastgarten setzen, sodass das Infektionsrisiko möglichst verringert wird/ gering bleibt?

1. Mindestabstand von 1 Meter gewährleisten
  • Hinweise durch Aufsteller, Schilder, Steher, Bodenmarkierungen oder andere Hilfsmittel bereits im Eingangsbereich des Lokals anbringen.
  • Auf Händeschütteln und Körperkontakt verzichten.
  • Die Besuchergruppe darf max. 4 Erwachsene zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder minderjähriger Kinder, denen gegenüber Obsorgepflichten vorhanden sind oder Personen aus dem gemeinsamen Haushalt umfassen.
  • Die Besuchergruppe ist untereinander vom Mindestabstand ausgenommen. Ebenso sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Servieren vom Mindestabstand ausgenommen. Es wird aber empfohlen, den Abstand nach Möglichkeit einzuhalten.
  • Verabreichungsplätze so einrichten, dass der Mindestabstand zwischen den Besuchergruppen gewährleistet ist. Dies ist nicht notwendig, wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
  • Keine Konsumation von Speisen und Getränken in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle.
  • Gäste in geschlossenen Gasträumen durch den Gastronomen oder seinen Mitarbeiter platzieren.
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim erstmaligen Betreten des Lokals bis zum Einfinden am Tisch.
2. Tischsetting gestalten
  • Keine Gegenstände auf den Tischen einstellen, die zum gemeinsamen Gebrauch durch Gäste bestimmt sind. Salz, Pfeffer, Ketchup, Mayo etc. auf Anfrage beistellen.
  • Abwischbare Speise- und Getränkekarten oder Alternativen, wie z. B. Tafel bzw. Papiertischsets mit dem Angebot, digitale Karte für das Smartphone des Gastes, bereitstellen.
  • Tischoberfläche, Stuhlrücken sowie -armlehnen nach jedem Gast reinigen bzw. Tischtuch wechseln.
3. Buffets und Frontcooking einschränken
  • Buffets sind grundsätzlich unter bestimmten Auflagen gestattet.
  • Station von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut, um Speisen auf Wunsch des Gastes anzurichten.
  • Selbstentnahme vorportionierter und abgedeckter Speisen und Getränke durch den Gast gestattet.
  • Frontcooking mit Glasscheibe oder alternativer Trennung zum Gast versehen.
4. Spezielle Reinigungsmaßnahmen setzen
  • Nach Erfahrung oft berührte Oberflächen, wie Tür- und Fenstergriffe, Lichtschalter etc. frequenzabhängig reinigen
  • Regelmäßig, am besten mindestens 1 mal pro Stunde lüften bzw. Türen offenhalten, soweit das Wetter dies erlaubt.
  • Bei Selbstbedienungsmöglichkeit Tabletts der Gäste nach jeder Benutzung reinigen.
5. Verhaltensregeln für den Gast gut sichtbar platzieren

Welche Maßnahmen setze ich in den Sanitäranlagen, sodass das Infektionsrisiko möglichst verringert wird/gering bleibt?
  • 1. Ausreichend Seife bereitstellen.
  • 2. Einweghandtücher bereitstellen.
  • 3. Bedienknöpfe, Armaturen und Türklinken frequenzabhängig reinigen.
  • 4. Bei Bedarf Abstandsmarkierungen am Boden und bei Waschbecken zur Einhaltung des Mindestabstands anbringen.
Worin unterweise ich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
  • 1. Mindestabstand von 1 Meter zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – soweit möglich auch bei Arbeitsvorgängen in der Küche sowie zwischen Küchen- und Serviceteam – einhalten und auf Körperkontakt verzichten.
  • 2. Mund-Nasenschutz-Masken (MNS) oder Alternativen (z. B. Face-Shield) im Kundenkontakt verpflichtend tragen. In anderen Bereichen (z. B. Lager, Küche), wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann und andere Maßnahmen nicht möglich sind, nur im Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite.
  • 3. Hygienisches Aufsetzen und Abnehmen des MNS bzw. Face-Shield sowie Verwahrung beachten.
  • 4. Klare Einweisung zu den Verhaltensregeln geben, um auch Weitergabe an die Gäste zu ermöglichen.
  • 5. Regelmäßig Hände mit warmen Wasser und Seife waschen – Handschuhe ersetzen nicht das Händewaschen!
  • 6. Regelmäßige Reinigung/Desinfektion der Küchenoberflächen durchführen und Arbeitskleidung regelmäßig reinigen.
  • 7. Regelmäßiges Lüften sicherstellen. Bei Lüftungsanlagen – wenn möglich – Außenluftströme erhöhen.
  • 8. Wo möglich, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in konstante Teams einteilen, um im Ernstfall arbeitsfähig zu bleiben.
  • 9. Nur gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten lassen.
  • 10. Information, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet sind, eine bekannte Ansteckung mit COVID-19 umgehend der Arbeitgeberin / dem Arbeitgeber mitzuteilen.

Downloads zum Thema

  • BMLRT Info Tourismus Betriebe LKOe Buschenschankbetriebe final

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