24.10.2018 |
von Matthias Leitgeb
Landwirtschafts-Kammerräte des Bauernbundes und der SPÖ-Bauern beschließen einstimmig Resolution gegen Kürzung der Landwirtschaftskammer
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Der Hauptausschuss der Burgenländischen Landwirtschaftskammer hat in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2018 eine Resolution gegen die Kürzungsabsichten des Landes behandelt. Diese wurde von den Kammerräten des Bauernbundes und den Kammerräten der SPÖ-Bauern einstimmig beschlossen und unterfertigt.
In der Resolution fordert der Hauptausschuss die Burgenländische Landesregierung dazu auf, die Finanzierung der für das Land erbrachten Leistungen mit einem Leistungsvertrag zumindest in der bisherigen Höhe und Form sicherzustellen.
Die Resolution des Hauptausschusses der Burgenländischen Landwirtschaftskammer vom 23. Oktober 2018 finden Sie auch im Download!
In der Resolution fordert der Hauptausschuss die Burgenländische Landesregierung dazu auf, die Finanzierung der für das Land erbrachten Leistungen mit einem Leistungsvertrag zumindest in der bisherigen Höhe und Form sicherzustellen.
Die Resolution des Hauptausschusses der Burgenländischen Landwirtschaftskammer vom 23. Oktober 2018 finden Sie auch im Download!
RESOLUTION der Burgenländischen Landwirtschaftskammer
Die Burgenländische Landwirtschaftskammer ist seit ihrer Gründung vor 90 Jahren für die Beratung, Bildung, Förderung und Interessenvertretung ihrer Mitglieder zuständig. Dabei arbeitet sie mit der Burgenländischen Landesregierung aber auch dem zuständigen Bundesministerium sehr eng zusammen. Seit 2007 legt ein eigener Leistungsvertrag mit dem Land Burgenland Beratungstätigkeiten sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht fest. Die Beratung ist seit 2014 zertifiziert (derzeit ISO 9001:2015). Durch diese Beratungen ist die burgenländische Landwirtschaft in vielen Bereichen (wie z. B. im Biolandbau) Spitzenreiter von Österreich. Das Land Burgenland wendet dafür die geringsten Geldmittel im Vergleich aller Bundesländer für die Landwirtschaftskammer auf. Die Landwirtschaftskammer hat deshalb in den vergangenen Jahren einschneidende Strukturveränderungen durchgeführt, entwickelt sich laufend organisatorisch, inhaltlich sowie fachlich weiter und wird dies auch in Zukunft tun.
Die Landwirtschaftskammer arbeitet nicht nur mit vielen öffentlichen Institutionen, sondern auch mit den unterschiedlichsten landwirtschaftlichen Verbänden und Vereinen zusammen und unterstützt mit ihren Mitarbeitern die Kammermitglieder und insbesondere die bäuerlichen Betriebe nach bestem Wissen und Gewissen.
Die von der Landesregierung angekündigte Kürzung um 1 Mio. € würde eine massive Personalreduktion (Kündigungen) erfordern. Dadurch können weniger Stundenleistungen erbracht werden, wodurch weitere Bundes- und Landesmittel nicht ausgelöst werden können, weshalb ein Minus von 1,7 Mio. € droht. Damit ist die Beratungsinfrastruktur der Landwirtschaftskammer, das gesamte Weiterbildungsprogramm (aktuell über 350 Kurse und Seminare) sowie die Ausbildung (derzeit 4 Facharbeiter- und 2 Meisterkurse), die Seminarbäuerinnen, Schule am Bauernhof und weitere Projekte zur Information der Konsumenten in Frage gestellt. Auch wird die Kooperation der Landwirtschaftskammer in anderen landesweiten Aktivitäten (Genuss Burgenland, Dachmarke, Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Tiergesundheitsdienst, ...), die Förderungsabwicklung sowie behördlichen Tätigkeiten (Tierzuchtbehörde, Pflanzenschutzdienst, Amtshilfe, …) reduziert oder gänzlich eingestellt werden müssen. Damit würde ein funktionierendes System aus unerfindlichen Gründen zerschlagen, ohne eine bessere, billigere und leistungsfähigere Alternative zu haben.
Die Landwirtschaftskammer arbeitet nicht nur mit vielen öffentlichen Institutionen, sondern auch mit den unterschiedlichsten landwirtschaftlichen Verbänden und Vereinen zusammen und unterstützt mit ihren Mitarbeitern die Kammermitglieder und insbesondere die bäuerlichen Betriebe nach bestem Wissen und Gewissen.
Die von der Landesregierung angekündigte Kürzung um 1 Mio. € würde eine massive Personalreduktion (Kündigungen) erfordern. Dadurch können weniger Stundenleistungen erbracht werden, wodurch weitere Bundes- und Landesmittel nicht ausgelöst werden können, weshalb ein Minus von 1,7 Mio. € droht. Damit ist die Beratungsinfrastruktur der Landwirtschaftskammer, das gesamte Weiterbildungsprogramm (aktuell über 350 Kurse und Seminare) sowie die Ausbildung (derzeit 4 Facharbeiter- und 2 Meisterkurse), die Seminarbäuerinnen, Schule am Bauernhof und weitere Projekte zur Information der Konsumenten in Frage gestellt. Auch wird die Kooperation der Landwirtschaftskammer in anderen landesweiten Aktivitäten (Genuss Burgenland, Dachmarke, Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Tiergesundheitsdienst, ...), die Förderungsabwicklung sowie behördlichen Tätigkeiten (Tierzuchtbehörde, Pflanzenschutzdienst, Amtshilfe, …) reduziert oder gänzlich eingestellt werden müssen. Damit würde ein funktionierendes System aus unerfindlichen Gründen zerschlagen, ohne eine bessere, billigere und leistungsfähigere Alternative zu haben.
Der Hauptausschuss vom 23.10.2018 hat einstimmig beschlossen:
• Die Burgenländische Landwirtschaftskammer bekennt sich wie bisher zur flächendeckenden Landwirtschaft, zur Produktion von hochwertigen regionalen Lebensmitteln und zur dynamischen Weiterentwicklung der Biolandwirtschaft.
• Die vorgesehenen Kürzungen des Leistungsvertrages entziehen gerade unseren kleinstrukturierten bäuerlichen Betrieben die notwendige Beratung und Unterstützung. Damit wird die Infrastruktur im ländlichen Raum geschwächt und qualifizierte Arbeitsplätze vernichtet. Dadurch würde die Arbeit der Burgenländischen Landwirtschaftskammer aber auch die gesamte österreichische Sozialpartnerschaft in Frage gestellt werden.
• Der Hauptausschuss der Burgenländischen Landwirtschaftskammer fordert die Landesregierung daher auf, die Finanzierung der für das Land erbrachten Leistungen mit einem Leistungsvertrag zumindest in der bisherigen Höhe und Form sicherzustellen. Die vom Land Burgenland geforderten Mehrleistungen sind vom Land auch entsprechend höher abzugelten. Damit ist für die burgenländischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe eine zeitgemäße Beratung sichergestellt und die sonstigen Tätigkeiten für das Land können wahrgenommen werden.
• Die vorgesehenen Kürzungen des Leistungsvertrages entziehen gerade unseren kleinstrukturierten bäuerlichen Betrieben die notwendige Beratung und Unterstützung. Damit wird die Infrastruktur im ländlichen Raum geschwächt und qualifizierte Arbeitsplätze vernichtet. Dadurch würde die Arbeit der Burgenländischen Landwirtschaftskammer aber auch die gesamte österreichische Sozialpartnerschaft in Frage gestellt werden.
• Der Hauptausschuss der Burgenländischen Landwirtschaftskammer fordert die Landesregierung daher auf, die Finanzierung der für das Land erbrachten Leistungen mit einem Leistungsvertrag zumindest in der bisherigen Höhe und Form sicherzustellen. Die vom Land Burgenland geforderten Mehrleistungen sind vom Land auch entsprechend höher abzugelten. Damit ist für die burgenländischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe eine zeitgemäße Beratung sichergestellt und die sonstigen Tätigkeiten für das Land können wahrgenommen werden.