Lage der Flächen und Haltungsort der Tiere
Die geförderten Flächen oder für die Förderung in sonstiger Weise maßgeblichen Flächen müssen in Österreich liegen.
Die geförderten Tiere oder für die Förderung in sonstiger Weise maßgeblichen Tiere müssen in Österreich gehalten werden.
Die geförderten Tiere oder für die Förderung in sonstiger Weise maßgeblichen Tiere müssen in Österreich gehalten werden.
Für folgende Maßnahmen ist eine Betriebsstätte in Österreich erforderlich:
- Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdüngern und Biogasgülle
- Silageverzicht
- Vorbeugender Grundwasserschutz
- Tierschutz – Weide
- Tierschutz - Stallhaltung