Klare Regeln für Urlaub mit Tieren am Bauernhof

Endlich ist Verreisen wieder möglich, die Urlaubsbauernhöfe sind geöffnet und auch gut gebucht. Die Gäste kommen nicht allein mit Kind und Kegel an, immer öfter sind auch Haustiere mit im Gepäck. Die Nachfrage dazu nimmt merklich zu. Wenn Anfragen nach Urlaub mit dem Haustier einlangen, dann vornehmlich für Hunde. Manchmal werden auch Katzen oder Vögel mitgebracht. Diese halten sich jedoch meist indoor bzw. in Käfigen auf. Der Hund wurde schon immer als der beste und treueste Freund des Menschen bezeichnet. Für viele wird er auch zum Freizeitpartner und Familienersatz. Die wachsende Tierliebe zeigt sich in den Zahlen: In Österreich wurden 2020 rund 640.000 Hunde gehalten, in Deutschland sind es rund 10 Mio. (Quelle: statista.com). Fest steht: Wo der Vierbeiner mitreist, wird er auch als Familienmitglied gesehen.
Eines vorweg: Wenn Vermieter selbst Hunde halten und davon begeistert sind, wenn sie am Hof sind, wird dies gut gelingen. Neueinsteigern in die Vermietung sei geraten, sich mit dem Thema im Vorhinein auseinanderzusetzen. Hier ist eine klare Entscheidung gefragt: Hunde am Hof - ja oder nein. Individuell bei einzelnen Anfragen zu entscheiden, ist nicht sinnvoll. Als Entscheidungshilfen sind einige Fragen zu klären: Passen meine bisherigen Zielgruppen am Urlaubsbauerhof zusammen (Kleinkinder, Reiter)? Sind meine Wohnungen, Zimmer oder Hütten hundetauglich? Bei Almhütten bitte zusätzlich beachten: Bin ich in einem (fremden) Jagdgebiet?
"Urlaub auf einem Bauernhof, wo eh eigene Tiere frei herumlaufen - da wird das ja auch für meinen Vierbeiner gelten“, denken sich einige Gäste. Damit jedoch ein gutes Miteinander am Hof oder auf der Alm möglich ist, ist es ratsam, Hofregeln für Hundehalter zu kommunizieren. Am besten ist es, gleich bei der Hofführung alle Spielregeln zu erklären, damit sich alle auskennen.
Hier sind einige Beispiele: Aufgrund der Sicherheit anderer Gäste ist Anleinen im Hofbereich erforderlich, definierte Aufenthaltsbereiche für die Vierbeiner sind zu benennen: Hundewiese, Wasserbereiche. Für Zweibeiner sind dies: Frühstücksraum, Spielplätze, Stallgebäude, Weiden. Der Umgang mit Weidevieh ist besonders zu beachten. Eine einfache und anschauliche Erklärung ist hier hilfreich. Oftmals erfolgt unangebrachtes Verhalten aus Unwissenheit und wenig Erfahrung im Umgang mit Nutztieren. Von Vorteil ist es, diese Informationen auch in der Gästeinformationsmappe anzuführen. Somit sind alle Gäste auch schriftlich informiert. Tipp: Nicht Verbote formulieren, sondern die eigenen Bereiche für Vierbeiner benennen.
Klare Kommunikation ist auch bei der Preisgestaltung für die Haustiere wichtig. Wegen des höheren Aufwands für die Reinigung und die zusätzliche Ausstattung soll für die Tiere auch ein eigener Beitrag eingehoben werden. Die Preise belaufen sich von mindestens fünf bis 15 Euro pro Tag, je nach Angebot und Aufwand am Hof. Dies soll auch klar definiert sein. Die Kosten pro Tag/Woche pro Tier sind unbedingt bereits im Angebot anzuführen.
Einige bäuerliche Vermieter sind sehr zufrieden mit ihren vierbeinigen Gästen und auch sehr gut ausgelastet. Das Erfolgsgeheimnis liegt in der Vorbereitung.
Folgende Überlegungen sind anzustellen:
Eines vorweg: Wenn Vermieter selbst Hunde halten und davon begeistert sind, wenn sie am Hof sind, wird dies gut gelingen. Neueinsteigern in die Vermietung sei geraten, sich mit dem Thema im Vorhinein auseinanderzusetzen. Hier ist eine klare Entscheidung gefragt: Hunde am Hof - ja oder nein. Individuell bei einzelnen Anfragen zu entscheiden, ist nicht sinnvoll. Als Entscheidungshilfen sind einige Fragen zu klären: Passen meine bisherigen Zielgruppen am Urlaubsbauerhof zusammen (Kleinkinder, Reiter)? Sind meine Wohnungen, Zimmer oder Hütten hundetauglich? Bei Almhütten bitte zusätzlich beachten: Bin ich in einem (fremden) Jagdgebiet?
"Urlaub auf einem Bauernhof, wo eh eigene Tiere frei herumlaufen - da wird das ja auch für meinen Vierbeiner gelten“, denken sich einige Gäste. Damit jedoch ein gutes Miteinander am Hof oder auf der Alm möglich ist, ist es ratsam, Hofregeln für Hundehalter zu kommunizieren. Am besten ist es, gleich bei der Hofführung alle Spielregeln zu erklären, damit sich alle auskennen.
Hier sind einige Beispiele: Aufgrund der Sicherheit anderer Gäste ist Anleinen im Hofbereich erforderlich, definierte Aufenthaltsbereiche für die Vierbeiner sind zu benennen: Hundewiese, Wasserbereiche. Für Zweibeiner sind dies: Frühstücksraum, Spielplätze, Stallgebäude, Weiden. Der Umgang mit Weidevieh ist besonders zu beachten. Eine einfache und anschauliche Erklärung ist hier hilfreich. Oftmals erfolgt unangebrachtes Verhalten aus Unwissenheit und wenig Erfahrung im Umgang mit Nutztieren. Von Vorteil ist es, diese Informationen auch in der Gästeinformationsmappe anzuführen. Somit sind alle Gäste auch schriftlich informiert. Tipp: Nicht Verbote formulieren, sondern die eigenen Bereiche für Vierbeiner benennen.
Klare Kommunikation ist auch bei der Preisgestaltung für die Haustiere wichtig. Wegen des höheren Aufwands für die Reinigung und die zusätzliche Ausstattung soll für die Tiere auch ein eigener Beitrag eingehoben werden. Die Preise belaufen sich von mindestens fünf bis 15 Euro pro Tag, je nach Angebot und Aufwand am Hof. Dies soll auch klar definiert sein. Die Kosten pro Tag/Woche pro Tier sind unbedingt bereits im Angebot anzuführen.
Einige bäuerliche Vermieter sind sehr zufrieden mit ihren vierbeinigen Gästen und auch sehr gut ausgelastet. Das Erfolgsgeheimnis liegt in der Vorbereitung.
Folgende Überlegungen sind anzustellen:
- Was brauchen Hundebesitzer, damit sie zu uns kommen wollen?
- Was kann ich anbieten, damit sich die Hunde wohlfühlen?
Tipps zur Vorbereitung
- Eigener umzäunter Auslauf am Hof, Decken, Hundekorb, Futter- oder Wasserschüsseln, Kotsackerl, Zubehör für Ausflüge oder zum Wandern.
- Infos für die Gäste (in die Gästemappe einbauen):
- Adressen von (Hunde-) Tierärzten,
- geeignete Wander- und Gassiwege,
- Bademöglichkeiten
- mit Hundestrand,
- Geschäfte für Zubehör,
- spezielle Aktivprogramme in der Region (Hundetrails),
- hundefreundliche Einkehrmöglichkeiten.
- Informationen im Vorfeld zum Mitführen des EU- Heimtierausweises (hier ist der Impfstatus, Tollwut, und Mikrochipkennzeichnung vermerkt).
LK-Beratung
Die Beraterinnen für LebensWirtschaft informieren über die Angebotsgestaltung für spezielle Gästezielgruppen. Wir sind für Sie da.
- Bezirke Spittal/Drau und Hermagor: Mag. Iris Jaritz, Tel.-Nr.: 0463/58 50-39 40
- Bezirke Villach, Klagenfurt und Feldkirchen: Ing. Monika Huber, Tel.-Nr.: 0463/58 50-35 40
- Bezirke Wolfsberg und Völkermarkt: Ilse Wolf, Tel.-Nr.: 0463/58 50-32 40
- Bezirk St. Veit/Glan: Ing. Anneliese Wachernig, Tel.-Nr.: 0463/58 50-34 40