23.09.2019 |
von Dr. Raphael Wimmer, Mag. Manuela Lang, LK OÖ
Keine Abschläge bei Schwerarbeiterpension ab 2020
Mit einer überraschenden Gesetzesänderung zum Pensionsrecht entfallen die Abschläge für alle Pensionsarten mit langer Versicherungsdauer von 45 Beitragsjahren ab 1. Jänner 2020.
Für die Schwerarbeiterpension ab 60 Jahren ist eine Mindestversicherungszeit von 45 Versicherungsjahren erforderlich. Weiters muss in den letzten 20 Jahren vor Pensionsbeginn zumindest 10 Jahre Schwerarbeit vorliegen. Die Abschläge für die Schwerarbeiterpension betragen 1,8% für jedes Jahr vor 65, maximal 9% insgesamt.
Diese Abschläge entfallen ab 1. Jänner 2020 bei einer Mindestversicherungszeit von 45 Beitragsjahren. Darunter fallen nicht Versicherungszeiten für Präsenzdienst oder Versicherungszeiten aufgrund Arbeitslosengeldbezug, Notstandshilfe, etc. Bei Kindererziehungszeiten werden bis zu fünf Jahre angerechnet. Daher wird jedem Versicherten empfohlen, derzeit erst nach einer eingehenden Beratung bei der SVB eine Schwerarbeiterpension zu beantragen.
Ein Pensionsantrag sollte frühestens nach dem 1. Dezember 2019 gestellt werden mit Stichtag 1. Jänner 2020. Wer bereits einen Pensionsantrag gestellt hat, kann diesen Antrag (nach Beratung) noch zurückziehen, wenn noch kein Pensionsbescheid ausgestellt wurde. Die Begünstigung trifft vorerst nur Männer, da Frauen bis zum Jahrgang 1963 eine Alterspension (ohne Abschläge) ab 60 Jahren antreten können. Daher profitieren nur Männer von dieser Neuregelung bis 2024.
Ein Pensionsantrag sollte frühestens nach dem 1. Dezember 2019 gestellt werden mit Stichtag 1. Jänner 2020. Wer bereits einen Pensionsantrag gestellt hat, kann diesen Antrag (nach Beratung) noch zurückziehen, wenn noch kein Pensionsbescheid ausgestellt wurde. Die Begünstigung trifft vorerst nur Männer, da Frauen bis zum Jahrgang 1963 eine Alterspension (ohne Abschläge) ab 60 Jahren antreten können. Daher profitieren nur Männer von dieser Neuregelung bis 2024.
Beispiel für Mann:
Ein Mann beantragt mit 60 eine Schwerarbeiterpension. Die Pension beträgt 1.820 Euro brutto mit 9% Abschlag zum Stichtag 1. September 2019. Nun verschiebt er seinen Pensionsantritt um neun Monate und erreicht damit 45 Beitragsjahre (ohne Präsenzdienst). Er bekommt zum Stichtag 1. Juni 2020 eine abschlagfreie Pension von 2.000 Euro. Mit dem Entfall des Abschlages ergibt sich ein jährlicher Bruttogewinn von 2.520 Euro (180 x 14). Bei durchschnittlicher Lebenserwartung rechnet sich dieser Gewinn.
Ein Mann beantragt mit 60 eine Schwerarbeiterpension. Die Pension beträgt 1.820 Euro brutto mit 9% Abschlag zum Stichtag 1. September 2019. Nun verschiebt er seinen Pensionsantritt um neun Monate und erreicht damit 45 Beitragsjahre (ohne Präsenzdienst). Er bekommt zum Stichtag 1. Juni 2020 eine abschlagfreie Pension von 2.000 Euro. Mit dem Entfall des Abschlages ergibt sich ein jährlicher Bruttogewinn von 2.520 Euro (180 x 14). Bei durchschnittlicher Lebenserwartung rechnet sich dieser Gewinn.
Hacklerpension ab 62
Mit der Gesetzesänderung wird auch eine neue abschlagsfreie "Hacklerpension" ab 62 Jahren eingeführt. Voraussetzung ist auch eine lange Versicherungsdauer von mindestens 45 Beitragsjahren. Die Abschläge von bis zu 12,6% (4,2% pro Jahr) entfallen ab 1. Jänner 2020.
Diese neue Pensionsart ist derzeit auch nur für Männer interessant, insbesondere bei Nebenerwerbsbetrieben und bei Männern, die keinen Anspruch auf eine Schwerarbeiterpension haben.
Diese neue Pensionsart ist derzeit auch nur für Männer interessant, insbesondere bei Nebenerwerbsbetrieben und bei Männern, die keinen Anspruch auf eine Schwerarbeiterpension haben.
Hinweise:
- Versicherte ab 50 können ihre Schwerarbeit bei der zuständigen Pensionsversicherung feststellen lassen.
- Die zuständige Pensionsversicherung gibt auch Auskunft, wann die lange Versicherungsdauer von 45 Beitragsjahren erfüllt ist.