27.03.2018 |
von DI Joachim Mandl
Kälberfütterung am Biobetrieb
Da ein Kalb ohne immunologischen Schutz auf die Welt kommt, ist es entscheidend, dass es in den ersten 4 Stunden nach der Geburt genügend Kolostralmilch aufnimmt - optimal wären 3-4 Liter bzw. 8,5% des Lebendgewichts. 4-6 Stunden nach der ersten Kolostrumgabe ist eine weitere einzuplanen. Vor allem in den ersten Lebensstunden können wichtige Nährstoffe (Immunglobuline) die Darmwand des Kalbes relativ einfach passieren. Geschwächte Kälber sollte man in den ersten Stunden mit kleineren (0,5-1 Liter), dafür aber mit häufigeren Kolostrumgaben versorgen. Da die Absorptionsrate der Immunglobuline relativ schnell abnimmt, sollte für Notfälle (z.B. wenn die Kuh keine Milch gibt) ein tiefgefrorener Kolostrum-Vorrat angelegt werden.
Heu und Kraftfutter tragen im ersten Lebensmonat nur relativ wenig zur Nährstoffversorgung des Kalbes bei, sollten aber schon von Beginn an (Raufutter aber jedenfalls ab der zweiten Lebenswoche) angeboten werden, da es für die Entwicklung zum Wiederkäuer nur förderlich ist. Frisches Wasser sollte ebenfalls von Beginn an, aber unbedingt ab der dritten Woche angeboten werden. Da das Enzymsystem der Kälber in den ersten Lebenswochen auf die Verdauung von Milch ausgerichtet ist, muss eine ausreichende Versorgung mit Milch gewährleistet sein. Empfohlen werden Tagesmilchmengen von 7-10 Liter pro Tag im ersten Lebensmonat (siehe dazu Tabelle 1). Bitte aber berücksichtigen, dass Kälber in kurzer Zeit nicht zu viel Milch auf einmal aufnehmen. Dann nämlich kann ungeronnene Milch in den Dünndarm gelangen, wodurch das Durchfallrisiko steigt. 2-3 Liter pro Gabe gelten als optimal.
Kälber müssen am Biobetrieb für eine Mindestzeit von 3 Monaten mit Muttermilch oder natürlicher Bio-Milch versorgt werden. Unter natürlicher Bio-Milch versteht man Milch, die jedenfalls von Bio-Tieren stammt, jedoch sogar Behandlungen (z.B. Entfetten, Trocknen, thermische Behandlungen) unterzogen worden sein kann. D.h. der Einsatz von z.B. Bio-Vollmilchpulver, Bio-Magermilch, etc., ist somit erlaubt.
Wurden jedoch Bestandteile der natürlichen Milch durch andere Stoffe ersetzt (z.B. Milchfett durch Pflanzenfett), so handelt es sich nicht mehr um natürliche Milch. Es handelt sich dann um einen Milchaustauscher, der in den ersten 3 Lebensmonaten eines Kalbes am Bio-Betrieb nicht verfüttert werden darf. Auch wenn es sich um einen Bio-Milchaustauscher handelt, darf dieser in der vorgeschriebenen Mindesttränkezeit grundsätzlich nicht verwendet werden. Der Einsatz eines Bio-Milchaustauschers ist nur in Notfällen erlaubt, d.h. bei Verendung des Muttertieres oder einer tierärztlich bestätigten Erkrankung des Muttertieres, welche dazu führt, dass das Muttertier nicht laktieren kann. Wird ohne Vorliegen eines Notfalls, während der Mindesttränkezeit Milch eingesetzt, die nicht als natürliche Milch gilt, so wird das von der Kontrollstelle sanktioniert.
Der ab 2018 für die Biolandwirtschaft gültige Maßnahmenkatalogs (gemäß Artikel 92d der VO (EG) 889/2008) sieht bei der Verwendung von Bio-Milchaustauschern die Entfernung des Hinweises auf die biologische Produktion für alle betroffenen Tiere (falls eingrenzbar) von 6 Monaten vor.
Zum Thema Bio-Kälberfütterung und Wirtschaftlichkeit hat die ÖAG (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Viehwirtschaft) in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer und mit BIO AUSTRIA im Jahr 2017 eine Broschüre herausgegeben und kann z.B. bei der ÖAG bestellt werden. Hier ein Link dazu: www.gruenland-viehwirtschaft.at
Wurden jedoch Bestandteile der natürlichen Milch durch andere Stoffe ersetzt (z.B. Milchfett durch Pflanzenfett), so handelt es sich nicht mehr um natürliche Milch. Es handelt sich dann um einen Milchaustauscher, der in den ersten 3 Lebensmonaten eines Kalbes am Bio-Betrieb nicht verfüttert werden darf. Auch wenn es sich um einen Bio-Milchaustauscher handelt, darf dieser in der vorgeschriebenen Mindesttränkezeit grundsätzlich nicht verwendet werden. Der Einsatz eines Bio-Milchaustauschers ist nur in Notfällen erlaubt, d.h. bei Verendung des Muttertieres oder einer tierärztlich bestätigten Erkrankung des Muttertieres, welche dazu führt, dass das Muttertier nicht laktieren kann. Wird ohne Vorliegen eines Notfalls, während der Mindesttränkezeit Milch eingesetzt, die nicht als natürliche Milch gilt, so wird das von der Kontrollstelle sanktioniert.
Der ab 2018 für die Biolandwirtschaft gültige Maßnahmenkatalogs (gemäß Artikel 92d der VO (EG) 889/2008) sieht bei der Verwendung von Bio-Milchaustauschern die Entfernung des Hinweises auf die biologische Produktion für alle betroffenen Tiere (falls eingrenzbar) von 6 Monaten vor.
Zum Thema Bio-Kälberfütterung und Wirtschaftlichkeit hat die ÖAG (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Viehwirtschaft) in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer und mit BIO AUSTRIA im Jahr 2017 eine Broschüre herausgegeben und kann z.B. bei der ÖAG bestellt werden. Hier ein Link dazu: www.gruenland-viehwirtschaft.at