Jetzt schon Bodenuntersuchungen machen!
Das neue ÖPUL ist derzeit als Entwurf unter folgendem link einsichtbar:
https://info.bmlrt.gv.at/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-foerderungen/nationaler-strategieplan/aktuelle-information-erstellungs--und-beteiligungsprozess.html
Dort ist u.a. ersichtlich, dass bei der Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker wieder Bodenproben vorgesehen sind.
Dort ist u.a. ersichtlich, dass bei der Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker wieder Bodenproben vorgesehen sind.
Regelungen für Bodenproben bei der ÖPUL Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz-Acker (vorbehaltlich der Programm-Genehmigung):
- Pro angefangene 5 ha Ackerfläche gemäß Mehrfachantrag-Flächen 2026 im Gebiet ist bis spätestens 31.12.2026 mindestens eine Bodenprobe zu ziehen. Es wird immer aufgerundet, d. h. bis 5 ha mind. 1 Probe, zwischen 5 und 10 ha 2 Proben.
- Die Bodenproben sind zur Feststellung des Stickstoff-, Phosphor- und Kaligehaltes sowie des pH-Wertes und des Humusgehaltes zu ziehen und von einem akkreditierten Labor zu analysieren. Die Analysen hierzu müssen nach den Normen entsprechend den „Richtlinien für die sachgerechte Düngung“ oder der EUF-Methode durchgeführt werden.
- Bei Stickstoff hat die Untersuchung den nachlieferbaren oder den Gehalt an mineralischem Stickstoff zu umfassen.
- Anrechenbar sind Bodenproben, die ab dem 01.01.2022 gezogen wurden (vorbehaltlich der ÖPUL Genehmigung). Die Ergebnisse der Bodenproben sind nach Aufforderung an die dafür bereitgestellte AMA Datenbank zu übermitteln.
Bzgl. Entnahme der Bodenprobe finden sich in der Richtlinie für die sachgerechte Düngung folgende Hinweise:
Quelle:
https://info.bmlrt.gv.at/service/publikationen/landwirtschaft/richtlinie-fuer-die-sachgerechte-duengung-im-ackerbau-und-gruenland.html
GRUNDSÄTZE ZUR DURCHFÜHRUNG DER BODENPROBENAHME
AUSWAHL DER BEPROBUNGSFLÄCHE
Eine sorgfältig durchgeführte Probenahme ist die Voraussetzung für ein aussagekräftiges Analysenergebnis und für eine korrekte kulturartenspezifische Düngeempfehlung. Die entnommene Probe muss repräsentativ für den Boden der beprobten Fläche sein. Aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit (Heterogenität) von Böden muss daher versucht werden, bodenkundlich möglichst einheitliche Flächen abzugrenzen. Dabei sind folgende Boden- und Geländeeigenschaften zu beachten:
– Bodenform (lt. Bodenkartierung)
– Lage, Relief (z. B. Oberhang, Unterhang)
– Gründigkeit
– Bodenschwere (Tongehalt)
– Wasserversorgung
– Grobanteil
Bei deutlichen Unterschieden auf mehr als 30% der Fläche sind dementsprechend zwei oder mehrere Durchschnittsproben zu entnehmen. Flächen mit kleinräumig unterschiedlichen Bodenverhältnissen (in der Regel auch gut am stärker wechselnden Pflanzenbewuchs erkennbar) sollen nicht Bestandteil der Durchschnittsprobe sein. Ebenso sind Stellen, deren Bodenbeschaffenheit deutlich von der übrigen Fläche abweicht (z. B. Feldmietenplätze, Fahrgassen, Randstreifen, Vorgewende, Tränke- und Eintriebstellen auf Weiden) von einer Probenahme auszuschließen.
Die Größe der Fläche für die Gewinnung einer Durchschnittsprobe soll im Ackerbau und im Grünland 5 ha nicht überschreiten. Bei großen, weitgehend homogenen Flächen kann die Probenahme zur Arbeitserleichterung auch auf einer kleineren, für die Gesamtfläche repräsentativen Teilfläche (z.B. 1000m²) erfolgen.
ZEITPUNKT DER PROBENAHME
Die Probenahme kann grundsätzlich während des gesamten Jahres erfolgen. Der Feuchtigkeitszustand des Bodens zum Zeitpunkt der Probenahme soll aber jedenfalls eine Pflugarbeit zulassen. Bei zu trockenen oder vernässten Böden sind die Ergebnisse mancher Parameter nämlich nicht aussagekräftig. Die letzte Ausbringung mineralischer Dünger soll mindestens 1 Monat, die letzte Ausbringung organischer Düngemittel (Mist, Gülle, Gründüngung) etwa 2 Monate zurückliegen. Im Grünland wird die Probenahme im Frühjahr vor der ersten Düngung empfohlen. Damit Untersuchungsergebnisse aus unterschiedlichen Jahren gut vergleichbar sind, soll die Beprobung in den einzelnen Jahren jeweils zum selben Zeitpunkt erfolgen.
Eine sorgfältig durchgeführte Probenahme ist die Voraussetzung für ein aussagekräftiges Analysenergebnis und für eine korrekte kulturartenspezifische Düngeempfehlung. Die entnommene Probe muss repräsentativ für den Boden der beprobten Fläche sein. Aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit (Heterogenität) von Böden muss daher versucht werden, bodenkundlich möglichst einheitliche Flächen abzugrenzen. Dabei sind folgende Boden- und Geländeeigenschaften zu beachten:
– Bodenform (lt. Bodenkartierung)
– Lage, Relief (z. B. Oberhang, Unterhang)
– Gründigkeit
– Bodenschwere (Tongehalt)
– Wasserversorgung
– Grobanteil
Bei deutlichen Unterschieden auf mehr als 30% der Fläche sind dementsprechend zwei oder mehrere Durchschnittsproben zu entnehmen. Flächen mit kleinräumig unterschiedlichen Bodenverhältnissen (in der Regel auch gut am stärker wechselnden Pflanzenbewuchs erkennbar) sollen nicht Bestandteil der Durchschnittsprobe sein. Ebenso sind Stellen, deren Bodenbeschaffenheit deutlich von der übrigen Fläche abweicht (z. B. Feldmietenplätze, Fahrgassen, Randstreifen, Vorgewende, Tränke- und Eintriebstellen auf Weiden) von einer Probenahme auszuschließen.
Die Größe der Fläche für die Gewinnung einer Durchschnittsprobe soll im Ackerbau und im Grünland 5 ha nicht überschreiten. Bei großen, weitgehend homogenen Flächen kann die Probenahme zur Arbeitserleichterung auch auf einer kleineren, für die Gesamtfläche repräsentativen Teilfläche (z.B. 1000m²) erfolgen.
ZEITPUNKT DER PROBENAHME
Die Probenahme kann grundsätzlich während des gesamten Jahres erfolgen. Der Feuchtigkeitszustand des Bodens zum Zeitpunkt der Probenahme soll aber jedenfalls eine Pflugarbeit zulassen. Bei zu trockenen oder vernässten Böden sind die Ergebnisse mancher Parameter nämlich nicht aussagekräftig. Die letzte Ausbringung mineralischer Dünger soll mindestens 1 Monat, die letzte Ausbringung organischer Düngemittel (Mist, Gülle, Gründüngung) etwa 2 Monate zurückliegen. Im Grünland wird die Probenahme im Frühjahr vor der ersten Düngung empfohlen. Damit Untersuchungsergebnisse aus unterschiedlichen Jahren gut vergleichbar sind, soll die Beprobung in den einzelnen Jahren jeweils zum selben Zeitpunkt erfolgen.
DURCHFÜHRUNG DER BEPROBUNG
Je ausgewählter Fläche werden an mindestens 25 gut verteilten Stellen Einzelproben gezogen und diese zu einer Durchschnittsprobe vereinigt. Beispiele für die Verteilung von Probenahmepunkten sind in Abb. 1 wiedergeben (nach ÖNORM L 1054).
Je ausgewählter Fläche werden an mindestens 25 gut verteilten Stellen Einzelproben gezogen und diese zu einer Durchschnittsprobe vereinigt. Beispiele für die Verteilung von Probenahmepunkten sind in Abb. 1 wiedergeben (nach ÖNORM L 1054).
Zur Probennahme sollen Bodenstecher, Schlagbohrer oder „Schüsserlbohrer“ (Anwendung v.a. im Grünland) verwendet werden. Die Einzelproben werden in einem sauberen Gefäß (z.B. Plastikkübel) gesammelt und gut durchmischt. Steine und Pflanzenreste sind aus der Probe zu entfernen. Anschließend wird die Probe oder eine repräsentative Teilmenge in wasserbeständige Behältnisse (z.B. beschichtete Papiersäckchen, Kunststoffsäckchen) gefüllt und diese gut sichtbar und leserlich beschriftet. Die Mindestprobemenge für eine Untersuchung liegt bei 300g und soll 1000g nicht übersteigen.
Für Mitglieder der Landwirtschaftskammer Burgenland:
Bei Bedarf können Sie nach telefonischer Vereinbarung mit Ihrem jeweiligen Bezirksreferat dort Bodenprobe-Entnahmegeräte ausleihen.
Die Entnahmetiefe soll im Ackerbau mit der Bearbeitungstiefe übereinstimmen, zumindest aber den Horizont von 0 bis 20 cm umfassen, sofern dies aufgrund der vorliegenden Bodenmächtigkeit möglich ist.
Diese Mindesttiefe gilt auch für Flächen, die ohne Bodenbearbeitung kultiviert werden. Im Grünland ist eine Tiefe von 0 bis 10 cm ausreichend.
PROBENLAGERUNG UND TRANSPORT
Die Probe soll so schnell wie möglich an die Untersuchungsstelle weitergeleitet werden. Für die Bodenuntersuchungs-Aktion der Bgld. Landwirtschaftskammer ist jedoch eine Zwischenlagerung bis zu 4 Wochen möglich. In diesem Fall ist der Boden schonend an der Luft zu trocknen – dazu sollen die Behältnisse am besten geöffnet werden.
Die Entnahmetiefe soll im Ackerbau mit der Bearbeitungstiefe übereinstimmen, zumindest aber den Horizont von 0 bis 20 cm umfassen, sofern dies aufgrund der vorliegenden Bodenmächtigkeit möglich ist.
Diese Mindesttiefe gilt auch für Flächen, die ohne Bodenbearbeitung kultiviert werden. Im Grünland ist eine Tiefe von 0 bis 10 cm ausreichend.
PROBENLAGERUNG UND TRANSPORT
Die Probe soll so schnell wie möglich an die Untersuchungsstelle weitergeleitet werden. Für die Bodenuntersuchungs-Aktion der Bgld. Landwirtschaftskammer ist jedoch eine Zwischenlagerung bis zu 4 Wochen möglich. In diesem Fall ist der Boden schonend an der Luft zu trocknen – dazu sollen die Behältnisse am besten geöffnet werden.
Durchführung der Bodenuntersuchungsaktion der Bgld. Landwirtschaftskammer
- Holen Sie sich die Probensackerl und die dazugehörigen Proben-Bögen (am Erhebungsbogen bitte eine e- mail Adresse angeben) bei Ihrem Landwirtschaftlichen Bezirksreferat ab.
- Bringen Sie Ihre Bodenproben ab sofort bis spätestens 31.8.2022 wieder in das Landwirtschaftliche Bezirksreferat. Der Probentransport ins Labor wird von der LK organisiert.
- Sie erhalten die Ergebnisse und eine Rechnung zugesandt. Wir weisen darauf hin, dass die LK bei Rechnungen keine MWSt. ausweisen kann!
- Bei Bedarf und wenn es die jeweils aktuellen COVID-Auflagen zulassen werden Beratungsveranstaltungen zur Umsetzung der Düngungs-Empfehlungen angeboten.
Kosten pro Probe:
Der Standardpreis für eine Probe lt. ÖPUL (Grunduntersuchung, nachlieferbarer Stickstoff, Humus) im Rahmen der Bodenuntersuchungsaktion der Bgld. Landwirtschaftskammer (ermäßigter Preis!) beträgt derzeit 39,78 inkl. USt..
Wenn Sie zusätzliche Untersuchungen wünschen, können Sie dies am Bodenuntersuchungsbogen ebenfalls beantragen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Beratungskräfte der Bgld. Landwirtschaftskammer.
Wenn Sie zusätzliche Untersuchungen wünschen, können Sie dies am Bodenuntersuchungsbogen ebenfalls beantragen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Beratungskräfte der Bgld. Landwirtschaftskammer.