Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Kammerzeitschrift
  • Kontakt
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Burgenland logo
LK Burgenland logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Burgenland(current)1
    • Burgenland
    • Aktuelles(current)2
    • Informationen zu Corona
      • Informationen zu Corona
      • Allgemeine Bestimmungen
      • Situation an den burgenländischen Außengrenzen
      • Unterstützungsmaßnahmen
      • Dienstgeber, Dienstnehmer
      • Fachbereiche
    • Best of Spritzer
    • Innovationspreis 2021
    • Konfliktprävention und Beratung
    • #kaufregional
    • #kochregional
    • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
      • Karriere
    • Kammerzeitschrift
    • Rundschreiben
    • Sprechtage und Veranstaltungen in den Bezirken
    • Bodenschutz
    • Wetter
    • Kontakt
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Rinder, Mutterkuhhaltung, Milch
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Bewegungsbuchten im Abferkelbereich
      • Schweinegesundheitsverordnung
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Fische & Verarbeitung
      • Ökosystem Teich & Wissenschaft
      • Bewirtschaftung & Praxis
      • Förderung & Rechtliches
      • Videos Fische
    • Bienen
    • Pferde
    • Tierhaltung Allgemeines
    • Videos Rind
    • Futtermittel-Plattform
      • Futtermittel-Plattform
      • Angebote
      • Nachfrage
      • Angebot oder Nachfrage veröffentlichen
      • Informationen zur Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Förderungen 2014-2022
      • Förderungen 2014-2022
      • Allgemein und Cross Compliance
      • Direktzahlungen
      • ÖPUL
      • Ausgleichszulage
      • Investitionsförderung
      • Existenzgründungsbeihilfe
    • Förderungen 2023-2027
      • Förderungen 2023-2027
      • Allgemein
      • Abwicklung
      • Konditionalität
      • Direktzahlungen
      • ÖPUL
      • Ausgleichszulage
    • Covid-19 Investitionsprämie der aws
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Änderungen ab 2023
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
    • LK-Sozialversicherungsrechner
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof - Einstieg
    • Urlaub am Bauernhof - Vermarktung & Kalkulation
    • Urlaub am Bauernhof - Qualität
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Erwerbskombination
    • Tierhaltung
    • Pflanzenbau
    • Forst
  • Downloads
  • LK in den Bundesländern
    • Österreich
    • Burgenland
    • Kärnten
    • Niederösterreich
    • Oberösterreich
    • Salzburg
    • Steiermark
    • Tirol
    • Vorarlberg
    • Wien
  • beratung © Archiv
    BERATUNG
  • allgemein © Archiv
    BILDUNG
  • mitarbeiter © Archiv
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • rundschreiben © Archiv
    Kammerzeitschrift
  • futtermittel_plattform © Archiv
    Futtermittel-Plattform
  • Logo Kleinanzeigen Kleinanzeigen
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  1. LK Burgenland
  2. Burgenland
  3. Aktuelles
  • Drucken
  • Empfehlen
17.07.2022 | von DI Willi Peszt

Jetzt schon Bodenuntersuchungen machen!

Grundsätzlich ist es immer sinnvoll über die Nährstoffgehalte der bewirtschafteten Acker-, Grünland- und Sonderkulturflächen Bescheid zu wissen. Die Bodenuntersuchung ist auch Teil des ÖPULs.

30 Bodenuntersuchungsaktion Spaten.jpg
© Bgld. LK

Das neue ÖPUL ist derzeit als Entwurf unter folgendem link einsichtbar:

https://info.bmlrt.gv.at/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-foerderungen/nationaler-strategieplan/aktuelle-information-erstellungs--und-beteiligungsprozess.html

Dort ist u.a. ersichtlich, dass bei der Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker wieder Bodenproben vorgesehen sind.
 

Regelungen für Bodenproben bei der ÖPUL Maßnahme Vorbeugender Grundwasserschutz-Acker (vorbehaltlich der Programm-Genehmigung):

  • Pro angefangene 5 ha Ackerfläche gemäß Mehrfachantrag-Flächen 2026 im Gebiet ist bis spätestens 31.12.2026 mindestens eine Bodenprobe zu ziehen. Es wird immer aufgerundet, d. h. bis 5 ha mind. 1 Probe, zwischen 5 und 10 ha 2 Proben.
  • Die Bodenproben sind zur Feststellung des Stickstoff-, Phosphor- und Kaligehaltes sowie des pH-Wertes und des Humusgehaltes zu ziehen und von einem akkreditierten Labor zu analysieren. Die Analysen hierzu müssen nach den Normen entsprechend den „Richtlinien für die sachgerechte Düngung“ oder der EUF-Methode durchgeführt werden.
  • Bei Stickstoff hat die Untersuchung den nachlieferbaren oder den Gehalt an mineralischem Stickstoff zu umfassen.
  • Anrechenbar sind Bodenproben, die ab dem 01.01.2022 gezogen wurden (vorbehaltlich der ÖPUL Genehmigung). Die Ergebnisse der Bodenproben sind nach Aufforderung an die dafür bereitgestellte AMA Datenbank zu übermitteln.
Die Bodenuntersuchungsaktion der Burgenländischen Landwirtschaftskammer entspricht bzgl. Untersuchungsumfang und Labor-Akkreditierung den ÖPUL-Anforderungen.
Bzgl. Entnahme der Bodenprobe finden sich in der Richtlinie für die sachgerechte Düngung folgende Hinweise:
Quelle:
https://info.bmlrt.gv.at/service/publikationen/landwirtschaft/richtlinie-fuer-die-sachgerechte-duengung-im-ackerbau-und-gruenland.html
 

GRUNDSÄTZE ZUR DURCHFÜHRUNG DER BODENPROBENAHME

AUSWAHL DER BEPROBUNGSFLÄCHE
Eine sorgfältig durchgeführte Probenahme ist die Voraussetzung für ein aussagekräftiges Analysenergebnis und für eine korrekte kulturartenspezifische Düngeempfehlung. Die entnommene Probe muss repräsentativ für den Boden der beprobten Fläche sein. Aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit (Heterogenität) von Böden muss daher versucht werden, bodenkundlich möglichst einheitliche Flächen abzugrenzen. Dabei sind folgende Boden- und Geländeeigenschaften zu beachten:
– Bodenform (lt. Bodenkartierung)
– Lage, Relief (z. B. Oberhang, Unterhang)
– Gründigkeit
– Bodenschwere (Tongehalt)
– Wasserversorgung
– Grobanteil
Bei deutlichen Unterschieden auf mehr als 30% der Fläche sind dementsprechend zwei oder mehrere Durchschnittsproben zu entnehmen. Flächen mit kleinräumig unterschiedlichen Bodenverhältnissen (in der Regel auch gut am stärker wechselnden Pflanzenbewuchs erkennbar) sollen nicht Bestandteil der Durchschnittsprobe sein. Ebenso sind Stellen, deren Bodenbeschaffenheit deutlich von der übrigen Fläche abweicht (z. B. Feldmietenplätze, Fahrgassen, Randstreifen, Vorgewende, Tränke- und Eintriebstellen auf Weiden) von einer Probenahme auszuschließen.
Die Größe der Fläche für die Gewinnung einer Durchschnittsprobe soll im Ackerbau und im Grünland 5 ha nicht überschreiten. Bei großen, weitgehend homogenen Flächen kann die Probenahme zur Arbeitserleichterung auch auf einer kleineren, für die Gesamtfläche repräsentativen Teilfläche (z.B. 1000m²) erfolgen.

ZEITPUNKT DER PROBENAHME
Die Probenahme kann grundsätzlich während des gesamten Jahres erfolgen. Der Feuchtigkeitszustand des Bodens zum Zeitpunkt der Probenahme soll aber jedenfalls eine Pflugarbeit zulassen. Bei zu trockenen oder vernässten Böden sind die Ergebnisse mancher Parameter nämlich nicht aussagekräftig. Die letzte Ausbringung mineralischer Dünger soll mindestens 1 Monat, die letzte Ausbringung organischer Düngemittel (Mist, Gülle, Gründüngung) etwa 2 Monate zurückliegen. Im Grünland wird die Probenahme im Frühjahr vor der ersten Düngung empfohlen. Damit Untersuchungsergebnisse aus unterschiedlichen Jahren gut vergleichbar sind, soll die Beprobung in den einzelnen Jahren jeweils zum selben Zeitpunkt erfolgen.
DURCHFÜHRUNG DER BEPROBUNG
Je ausgewählter Fläche werden an mindestens 25 gut verteilten Stellen Einzelproben gezogen und diese zu einer Durchschnittsprobe vereinigt. Beispiele für die Verteilung von Probenahmepunkten sind in Abb. 1 wiedergeben (nach ÖNORM L 1054).
Bodenprobe - Probenahmepunkte nach ÖNORM L 1054.gif
Beispiele für die mögliche Verteilung von Probenahmestellen © ÖNORM L 1054
Zur Probennahme sollen Bodenstecher, Schlagbohrer oder „Schüsserlbohrer“ (Anwendung v.a. im Grünland) verwendet werden. Die Einzelproben werden in einem sauberen Gefäß (z.B. Plastikkübel) gesammelt und gut durchmischt. Steine und Pflanzenreste sind aus der Probe zu entfernen. Anschließend wird die Probe oder eine repräsentative Teilmenge in wasserbeständige Behältnisse (z.B. beschichtete Papiersäckchen, Kunststoffsäckchen) gefüllt und diese gut sichtbar und leserlich beschriftet. Die Mindestprobemenge für eine Untersuchung liegt bei 300g und soll 1000g nicht übersteigen.
Bodenbohrer zur Entnahme von Proben.jpg
Bodenbohrer zur Entnahme von Proben © Willi Peszt/LK Bgld.

Für Mitglieder der Landwirtschaftskammer Burgenland:

Bei Bedarf können Sie nach telefonischer Vereinbarung mit Ihrem jeweiligen Bezirksreferat dort Bodenprobe-Entnahmegeräte ausleihen.
Die Entnahmetiefe soll im Ackerbau mit der Bearbeitungstiefe übereinstimmen, zumindest aber den Horizont von 0 bis 20 cm umfassen, sofern dies aufgrund der vorliegenden Bodenmächtigkeit möglich ist.
Diese Mindesttiefe gilt auch für Flächen, die ohne Bodenbearbeitung kultiviert werden. Im Grünland ist eine Tiefe von 0 bis 10 cm ausreichend.

PROBENLAGERUNG UND TRANSPORT
Die Probe soll so schnell wie möglich an die Untersuchungsstelle weitergeleitet werden. Für die Bodenuntersuchungs-Aktion der Bgld. Landwirtschaftskammer ist jedoch eine Zwischenlagerung bis zu 4 Wochen möglich. In diesem Fall ist der Boden schonend an der Luft zu trocknen – dazu sollen die Behältnisse am besten geöffnet werden.

Durchführung der Bodenuntersuchungsaktion der Bgld. Landwirtschaftskammer

  • Holen Sie sich die Probensackerl und die dazugehörigen Proben-Bögen (am Erhebungsbogen bitte eine e- mail Adresse angeben) bei Ihrem Landwirtschaftlichen Bezirksreferat ab.
  • Bringen Sie Ihre Bodenproben ab sofort bis spätestens 31.8.2022 wieder in das Landwirtschaftliche Bezirksreferat. Der Probentransport ins Labor wird von der LK organisiert.
  • Sie erhalten die Ergebnisse und eine Rechnung zugesandt. Wir weisen darauf hin, dass die LK bei Rechnungen keine MWSt. ausweisen kann!
  • Bei Bedarf und wenn es die jeweils aktuellen COVID-Auflagen zulassen werden Beratungsveranstaltungen zur Umsetzung der Düngungs-Empfehlungen angeboten.

Kosten pro Probe:

Der Standardpreis für eine Probe lt. ÖPUL (Grunduntersuchung, nachlieferbarer Stickstoff, Humus) im Rahmen der Bodenuntersuchungsaktion der Bgld. Landwirtschaftskammer (ermäßigter Preis!) beträgt derzeit 39,78 inkl. USt..
Wenn Sie zusätzliche Untersuchungen wünschen, können Sie dies am Bodenuntersuchungsbogen ebenfalls beantragen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Beratungskräfte der Bgld. Landwirtschaftskammer.
Zum vorigen voriger Artikel

Erntebilanz 2022

Zum nächsten nächster Artikel

Tierärzte - Notdienst für Nutztiere

Weitere Beiträge

  • „Tag der Paradeiser“: Ein Hoch auf die Sonnenkinder der Gemüsearten
  • GAP-Strategieplan - Zwischenstand
  • Südburgenlands Bäuerinnen und Bauern holten 15 Mal Gold
  • Hans Tschida zum 8. Mal „Sweet Winemaker of the Year“
  • LK Österreich zeichnete Ledermüller und Prieler für langjährige Verdienste aus
  • Pflanzenschutzwarndienst der Burgenländischen Landwirtschaftskammer - 10. Warnmeldung 2022
  • Winzerbörse
  • Österreichisches Weinhoheiten-Treffen im Burgenland
  • Erntebilanz 2022
  • Jetzt schon Bodenuntersuchungen machen!
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • 1 (current)
  • 2
  • 3
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
62 Artikel | Seite 1 von 7

Landwirtschaftskammern

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Futtermittel-Plattform
  • Links
  • Downloads
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Burgenland
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) Burgenland
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • Urlaub am Bauernhof
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2022 bgld.lko.at

Landwirtschaftskammer Burgenland
Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt

Telefon: +43 (0) 2682 702
E-Mail: office@lk-bgld.at

Impressum | Kontakt | Gewinnspiel | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
30 Bodenuntersuchungsaktion Spaten.jpg
© Bgld. LK
Bodenprobe - Probenahmepunkte nach ÖNORM L 1054.gif
Beispiele für die mögliche Verteilung von Probenahmestellen © ÖNORM L 1054
Bodenbohrer zur Entnahme von Proben.jpg
Bodenbohrer zur Entnahme von Proben © Willi Peszt/LK Bgld.