02.02.2021 |
von Johanna Ecklmayr, BSc., DI Michael Steinmayr
Jetzt Planung abschließen und Aufzeichnungen aktuell halten
Zu dokumentieren sind die Größe der landwirtschaftlichen Nutzfläche sowie die auf dem Betrieb gesamt anfallende Wirtschaftsdüngermenge abzüglich Stall- und Lagerverlusten. Ebenfalls festzuhalten sind die gedüngten Stickstoffmengen aus Wirtschafts-, organischen und Mineraldüngern sowohl nach Abzug der Ausbringungsverluste als auch jahreswirksam. Unter Berücksichtigung des Stickstoffbedarfs der Kulturen, der Vorfruchtwirkung und der Größe der Feldstücke ist die Düngeaufzeichnung bis 31. März des Folgejahres mit einer betriebs- und kulturbezogenen Bilanzierung abzuschließen.
Zur Düngeaufzeichnung ist zusätzlich eine Dokumentation des betrieblichen Pflanzenschutzmitteleinsatzes vorzunehmen, wobei die vier W-Fragen (Was/Wann/Wo/Wieviel) zu beantworten sind.
Die Aufzeichnungen sind sieben bzw. zehn Jahre lang bei einer Vor-Ort-Kontrolle vorzulegen.
Verstärkte Aufzeichnungsverpflichtungen gelten bei Betrieben, die im Risikogebiet der Traun-Enns-Platte liegen. Diese sind zu tagesaktueller und schlagbezogener Aufzeichnung aller Anbau-, Stickstoffdünge- und Erntemaßnahmen verpflichtet.
Bei der Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz“ sind weiters bis 28. Februar eine Düngeplanung durchzuführen und bis 31. Dezember die N-Bilanzierung am Betrieb abzuschließen.
Zur Düngeaufzeichnung ist zusätzlich eine Dokumentation des betrieblichen Pflanzenschutzmitteleinsatzes vorzunehmen, wobei die vier W-Fragen (Was/Wann/Wo/Wieviel) zu beantworten sind.
Die Aufzeichnungen sind sieben bzw. zehn Jahre lang bei einer Vor-Ort-Kontrolle vorzulegen.
Verstärkte Aufzeichnungsverpflichtungen gelten bei Betrieben, die im Risikogebiet der Traun-Enns-Platte liegen. Diese sind zu tagesaktueller und schlagbezogener Aufzeichnung aller Anbau-, Stickstoffdünge- und Erntemaßnahmen verpflichtet.
Bei der Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz“ sind weiters bis 28. Februar eine Düngeplanung durchzuführen und bis 31. Dezember die N-Bilanzierung am Betrieb abzuschließen.
Schlagbezogene Dokumentationsvorgaben für GRUNDWasser 2020
Schlagbezogene Aufzeichnungen | Bis wann zu erledigen? |
Stickstoffdüngeplanung | 28. Februar |
Stickstoffdünge- und Erntemaßnahmen | laufend aktuell zu führen |
Bilanzierung der Stickstoffsalden | 31. Dezember |
Um die Dokumentation zu erleichtern, bietet die BWSB verschiedene Programme an. Während der LK-Düngerrechner ein einfaches Aufzeichnungs- und Bilanzierungsprogramm bietet, empfehlen wir den ÖDüPlan für die umfassende Betriebsdokumentation. Dieser kann unter www.ödüplan.at aufgerufen werden.
![[jpegs.php?filename=%2Fvar%2Fwww%2Fmedia%2Fimage%2F2017.05.15%2F149483811755916.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image//2017.05.15/149483811755916.jpg?m=MzYzLDI4Mg%3D%3D&_=1494838191)
Nähere Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung unter 050/6902-1426 bzw. www.bwsb.at.