29.03.2021 |
von Ing. Verena Klöckl, BA
Jetzt mitmachen bei der Burgenländischen Weinprämierung
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Die Burgenländische Weinprämierung blickt auf eine lange Tradition zurück und für viele WinzerInnen hat diese Prämierung einen sehr hohen Stellenwert. Folgende Punkte kommen den einreichenden Betrieben zugute:
- Größter und härtester Weinwettbewerb des Burgenlandes
- Strengste Blindverkostung
- Unabhängige Bewertung
- Kritische Verkostung durch fachkundige und geschulte VerkosterInnen
- Urkunden für 40% der bestbewerteten eingereichten Weine je Kategorie (jedoch nicht unter 85 Punkten)
- Flaschenaufkleber für 40% der bestbewerteten eingereichten Weine je Kategorie (jedoch nicht unter 85 Punkten)
- Persönliche Ansprechperson für Rückfragen
- Eine umfassende schriftliche Benachrichtigung mit den Bewertungen aller eingereichten Produkte soll jedem Betrieb bei Bedarf Optimierungspotentiale aufzeigen
Durch die Teilnahme an der Burgenländischen Weinprämierung soll jeder Teilnehmer die gleiche Chance haben den Betrieb öffentlich besser bekannt zu machen und so zusätzliche Umsätze zu erzielen. Die zu erlangenden Auszeichnungen, welche mittels Flaschenaufkleber direkt am Produkt, bei den KundInnen präsentiert werden können, dienen den WeinkonsumentInnen als wichtige Orientierungshilfe bei der Weinauswahl. Die schriftliche Benachrichtigung betreffend die Ergebnisse der verdeckten Weinverkostung soll außerdem bei Bedarf Optimierungspotentiale aufzeigen und als Beratungsunterlage dienen.
Tafelweine und Landweine sind von der Prämierung ausgeschlossen!
Die eingereichten Qualitätsweine brauchen zum Zeitpunkt der Einreichung eine gültige staatliche Prüfnummer!
Tafelweine und Landweine sind von der Prämierung ausgeschlossen!
Die eingereichten Qualitätsweine brauchen zum Zeitpunkt der Einreichung eine gültige staatliche Prüfnummer!
Verkostung
Alle eingereichten Proben werden in Kostfolgen eingeteilt, die ein faires Verkosten ermöglichen. Die Kostkommissionen bestehen aus je 6 – 8 VerkosterInnen, die als Grundvoraussetzung die Prüfung zur/zum amtlichen WeinkosterIn absolviert haben müssen. Außerdem wird jede Kommission von einem Kostvorsitzenden betreut.
Weiters ist eine Teilnahme an einer Schulung, die speziell für die KosterInnen der Burgenländischen Weinprämierung abgehalten wird, verpflichtend. Im Zuge dieser Schulung werden die KosterInnen auf das Kosten von Weinen mit burgenländischer Stilistik vorbereitet.
Die KosterInnen werden in Rot-, Weiß- bzw. Süßweingruppen eingeteilt. Die Weine werden den KosterInnen entsprechend ihrer Kategorie – bzw. mit den Prädikatsbezeichnungen – mit einer fortlaufenden Nummer im Zuge einer strengen Blindverkostung vorgesetzt. Für optimale Verkostungsergebnisse werden die Rotweine ca. 1 Stunde vor der Bewertung geöffnet und vor dem Ausschenken in Krügen dekantiert.
Die Weine werden nach dem international bewährten 100-Punktesystem bewertet.
Auch das Personal, das die Proben einschenkt, wird vorab geschult, um einen reibungslosen Verkostungsablauf zu ermöglichen. Die Auswahl und Vorbereitung der KosterInnen, die Temperierung und Vorbereitung der Proben sowie ein nachvollziehbares Verkostungsschema haben für die Burgenländische Weinprämierung oberste Priorität.
Mittels der genannten Maßnahmen soll eine hochkarätige Verkostung forciert werden, die das Herzstück der Burgenländischen Weinprämierung darstellt.
Weiters ist eine Teilnahme an einer Schulung, die speziell für die KosterInnen der Burgenländischen Weinprämierung abgehalten wird, verpflichtend. Im Zuge dieser Schulung werden die KosterInnen auf das Kosten von Weinen mit burgenländischer Stilistik vorbereitet.
Die KosterInnen werden in Rot-, Weiß- bzw. Süßweingruppen eingeteilt. Die Weine werden den KosterInnen entsprechend ihrer Kategorie – bzw. mit den Prädikatsbezeichnungen – mit einer fortlaufenden Nummer im Zuge einer strengen Blindverkostung vorgesetzt. Für optimale Verkostungsergebnisse werden die Rotweine ca. 1 Stunde vor der Bewertung geöffnet und vor dem Ausschenken in Krügen dekantiert.
Die Weine werden nach dem international bewährten 100-Punktesystem bewertet.
Auch das Personal, das die Proben einschenkt, wird vorab geschult, um einen reibungslosen Verkostungsablauf zu ermöglichen. Die Auswahl und Vorbereitung der KosterInnen, die Temperierung und Vorbereitung der Proben sowie ein nachvollziehbares Verkostungsschema haben für die Burgenländische Weinprämierung oberste Priorität.
Mittels der genannten Maßnahmen soll eine hochkarätige Verkostung forciert werden, die das Herzstück der Burgenländischen Weinprämierung darstellt.
Auszeichnung
Auch in diesem Jahr werden 40% der bestbewerteten eingereichten Weine je Kategorie mit einer Goldmedaille ausgezeichnet, sofern diese zumindest mit 85 Punkten bewertet wurden.
Die Bewertung erfolgt mittels dem international üblichen 100-Punkte Schema nach folgenden Kriterien:
Damit ein Wein mit einer Goldmedaille ausgezeichnet werden kann, muss seine Bewertung in den obersten 40% der Bewertungen je Kategorie liegen. Außerdem muss er mit zumindest 85 Punkten bewertet worden sein. Da die Anzahl der im Wettbewerb zu prämierenden Produkte auf 40% der teilnehmenden Proben mit den höchsten erreichten Punktzahlen in ihrer jeweiligen Kategorie beschränkt ist, kann sich die Mindestpunktzahl von 85 Punkten für die Vergabe der Auszeichnung nach oben verschieben.
Die Bewertung erfolgt mittels dem international üblichen 100-Punkte Schema nach folgenden Kriterien:
- 100 Punkte: nicht zu übertreffen
- 95-99: absolute Weltklasse
- 92-94: internationale Spitze
- 89-91: herausragende Qualität
- 85-88: sehr gute Qualität
- 81-84: gute Qualität
Damit ein Wein mit einer Goldmedaille ausgezeichnet werden kann, muss seine Bewertung in den obersten 40% der Bewertungen je Kategorie liegen. Außerdem muss er mit zumindest 85 Punkten bewertet worden sein. Da die Anzahl der im Wettbewerb zu prämierenden Produkte auf 40% der teilnehmenden Proben mit den höchsten erreichten Punktzahlen in ihrer jeweiligen Kategorie beschränkt ist, kann sich die Mindestpunktzahl von 85 Punkten für die Vergabe der Auszeichnung nach oben verschieben.
Kategorien, in denen ein Landessieger ausgezeichnet werden kann
- Grüner Veltliner, aktuelles Jahr und ein Jahr älter
- Welschriesling, aktuelles Jahr und ein Jahr älter
- Sauvignon Blanc, aktuelles Jahr und ein Jahr älter
- Burgundergruppe (WB, CH, N, GRB,…)
- Aromasorten
- Weißwein Reserve, mind. 1 Jahr alt (wahlweise im Barrique)
- Rosé
- Zweigelt Klassik, max. 13,0 %vol am Etikett
- Blaufränkisch Klassik, max. 13,0 %vol am Etikett
- Zweigelt Reserve, mind. 1 Jahr alt (wahlweise im Barrique)
- Blaufränkisch Reserve, mind. 1 Jahr alt (wahlweise im Barrique)
- St. Laurent – Pinot Noir, trocken
- Cuvée Rot
- Internationale Rotweinsorten
- Fruchtsüße Weine (Spätlese, Auslese – keine Einschränkung bei Restzucker)
- Edelsüße Weine (alle außer Spätlese, Auslese)
- Qualitätssekt (Landessieger kann nur ein flaschenvergorener bgld. Qualitätssekt werden)
In das Landessiegerstechen können nur Weine bzw. Qualitätssekte gelangen, bei denen laut Prüfnummernbescheid von Beerenauslese, Eiswein, Ausbruch, Trockenbeerenauslese mind. 500 Flaschen und von und von allen anderen Weinen mind. 750 Liter (1.000 Flaschen), bzw. in der Kategorie Weißwein Reserve mind. 675 Liter (900 Flaschen), zur Verfügung stehen.
Um in einer der genannten Kategorien einen Landessieger auszuzeichnen, müssen zumindest 10% der eingereichten Proben in der Kategorie mit einer Goldmedaille ausgezeichnet worden sein sowie eine Mindestanzahl von 50 Proben für die jeweilige Kategorie eingereicht worden sein.
Landessiegerpräsentation
Die Landessiegerpräsentation wird an die COVID-Vorgaben angepasst, wobei eine öffentlichkeitswirksame Bekanntgabe der Landessieger im Fokus steht. Nähere Informationen werden zeitnah veröffentlicht.
„SALON Österreichischer Wein“
Basierend auf den Ergebnissen der Burgenländischen Weinprämierung, werden seitens des Burgenlandes, die den Vorgaben entsprechenden Weine für die Verkostung zum „SALON Österreichischer Wein“, der sogenannten Staatsmeisterschaft des heimischen Weines, nominiert. Im Zuge der SALON-Verkostung werden in mehreren Blindverkostungen die besten Weine unabhängig ermittelt. Zukünftig sind im SALON Optimierungen geplant, welche die Weinherkunft stärker in den Mittelpunkt rücken, wobei die Rebsorten in den Hintergrund treten.
Rahmenbedingungen für die Einreichung
Formularabgabe bis 23. April 2021 notwendig!
Im heurigen Jahr ist es erneut notwendig, die Formulare inkl. Prüfnummernbescheide (S. 1 & 2) der einzelnen Proben vorab bis Freitag, den 23. April 2021, mittels einer der im Folgenden angeführten Möglichkeiten, zu übermitteln:
Raiffeisenlandesbank Eisenstadt
IBAN AT20 3300 0000 0100 0710BIC: RLBBAT2E
Beim Verwendungszweck bitte „Weinprämierung 2021 + Betriebsnummer“ angeben!
Es können nur Weine jener Traubensorten eingereicht werden, die im Weingesetz zur Gewinnung von Qualitätswein oder Prädikatswein zugelassen sind, auch sonst müssen die eingereichten Weine inkl. Perlwein und Sekt dem geltenden Österreichischen Weingesetz entsprechen. Außerdem müssen die Trauben im Burgenland gewachsen sein.
Die eingereichten Weine müssen zum Zeitpunkt der Einreichung bereits in Flaschen gefüllt sein – Weine in Flaschen, die nur provisorisch verschlossen sind, werden nicht angenommen.
Tafelweine und Landweine sind von der Prämierung ausgeschlossen!
Die eingereichten Qualitätsweine brauchen eine gültige staatliche Prüfnummer zum Zeitpunkt der Einreichung!
Im heurigen Jahr ist es erneut notwendig, die Formulare inkl. Prüfnummernbescheide (S. 1 & 2) der einzelnen Proben vorab bis Freitag, den 23. April 2021, mittels einer der im Folgenden angeführten Möglichkeiten, zu übermitteln:
- Per Mail als (idealerweise) PDF-Anhang an einreichungen@lk-bgld.at
- im Betreff bitte die Anzahl der Proben angeben, die eingereicht werden
- Mail wird nach dem Ausdruck der Formulare gelöscht (Datenschutz)
- Per Fax unter 02682 702 690
- Per Post an Burgenländische Landwirtschaftskammer z.H. Verena Klöckl, Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt
- Formular leserlich ausfüllen
- Sollte noch kein Prüfnummernbescheid vorliegen, analytische Daten soweit bekannt eintragen und unter „11. Staatliche Prüfnummer:“ „wird nachgereicht“ angeben
- Die Prüfnummer ist sofort nach Erhalt an einreichungen@lk-bgld.at zu übermitteln
- Es erleichtert die Arbeit ungemein, wenn jeweils das Formular mit den dazugehörigen Seiten des Bescheides übermittelt werden anstatt zuerst alle Formulare und dann erst die Bescheide → wenn irgendwie möglich, bitte Reihung beim Einscannen berücksichtigen (alles was vorher schon sortiert ist, spart Zeit)
- Falls das Produkt ein Rosé ist – unbedingt am Formular ankreuzen
- Eine Kopie des ausgefüllten Einreichformulars ist den Proben beizulegen (Nachvollziehbarkeit)
- Es ist sicherzustellen, dass die Prüfnummer am Etikett mit jener am Formular (& Bescheid) übereinstimmt
- Es können nur Proben übernommen werden, deren Formular vorab übermittelt wurde
- Der Kostenbeitrag von € 55,00 je Probe ist vorab zu überweisen und den Proben eine Einzahlungsbestätigung beizulegen – Es ist keine Barzahlung bei der Weinübernahme möglich bzw. soll keinesfalls Bargeld mit den Proben in den Kartons abgeben werden (kann übersehen werden)
Raiffeisenlandesbank Eisenstadt
IBAN AT20 3300 0000 0100 0710BIC: RLBBAT2E
Beim Verwendungszweck bitte „Weinprämierung 2021 + Betriebsnummer“ angeben!
Es können nur Weine jener Traubensorten eingereicht werden, die im Weingesetz zur Gewinnung von Qualitätswein oder Prädikatswein zugelassen sind, auch sonst müssen die eingereichten Weine inkl. Perlwein und Sekt dem geltenden Österreichischen Weingesetz entsprechen. Außerdem müssen die Trauben im Burgenland gewachsen sein.
Die eingereichten Weine müssen zum Zeitpunkt der Einreichung bereits in Flaschen gefüllt sein – Weine in Flaschen, die nur provisorisch verschlossen sind, werden nicht angenommen.
Tafelweine und Landweine sind von der Prämierung ausgeschlossen!
Die eingereichten Qualitätsweine brauchen eine gültige staatliche Prüfnummer zum Zeitpunkt der Einreichung!
Weinübernahme
Weinübernahme im Landw. Bezirksreferat Jennersdorf, Kirchenstraße 3 / 2, 8380 Jennersdorf
- Mittwoch, 28. April 2021: 08:00 – 12:00 Uhr
Weinübernahme in der Garage der Bgld. Landwirtschaftskammer, Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt
- Dienstag, 04. Mai 2021: 8:00 – 12:00 Uhr
- Mittwoch, 05. Mai 2021: 8:00 – 12:00 Uhr
Je nach Umsetzbarkeit soll auch heuer wieder vermehrt die Möglichkeit der gesammelten Anlieferung über die Weinbauvereine genutzt werden. Nähere Informationen folgen.
Checkliste für die Einreichung
Die Einreichung hat mittels vollständig und richtig ausgefüllten Formulars zu erfolgen.
Das Formular ist in allen Landwirtschaftlichen Bezirksreferaten erhältlich und kann unter www.lk-bgld.at heruntergeladen werden. Bei den Sorten Blaufränkisch und Zweigelt ist zwingend anzukreuzen, ob diese in der Kategorie Klassik oder Reserve eingereicht werden. Für unbefriedigende Kostergebnisse aufgrund einer Nichtbekanntgabe der Kategorie Klassik oder Reserve kann keine Verantwortung übernommen werden.
Weiters ist dem Formular ein gültiger Prüfnummernbescheid beizulegen, auf dem die relevanten Informationen auf Seite 2 (Vorhandener Alkohol, Gesamtzuckergehalt, Titrierbare Säure) zu markieren sind.
Die Weine können in Flaschen der üblichen Handelsgrößen (0,375 l - 1 l), Formen und Farben eingereicht werden. Flaschen bis 0,5 l sind nur für höhere Prädikatsweine ab Auslese zulässig.
Die Flaschen samt den dazugehörigen Unterlagen sind in Kartons anzuliefern, wobei darauf zu achten ist, dass in den Kartons nicht mehrere Betriebe vermischt werden.
Zur Bgld. Weinprämierung darf jeder Betrieb nur mehr einen Wein mit gleicher staatlicher Prüfnummer einreichen.
Alle Informationen sind auch auf der Rückseite des Einreichformulars zu finden.
Das Formular ist in allen Landwirtschaftlichen Bezirksreferaten erhältlich und kann unter www.lk-bgld.at heruntergeladen werden. Bei den Sorten Blaufränkisch und Zweigelt ist zwingend anzukreuzen, ob diese in der Kategorie Klassik oder Reserve eingereicht werden. Für unbefriedigende Kostergebnisse aufgrund einer Nichtbekanntgabe der Kategorie Klassik oder Reserve kann keine Verantwortung übernommen werden.
Weiters ist dem Formular ein gültiger Prüfnummernbescheid beizulegen, auf dem die relevanten Informationen auf Seite 2 (Vorhandener Alkohol, Gesamtzuckergehalt, Titrierbare Säure) zu markieren sind.
Die Weine können in Flaschen der üblichen Handelsgrößen (0,375 l - 1 l), Formen und Farben eingereicht werden. Flaschen bis 0,5 l sind nur für höhere Prädikatsweine ab Auslese zulässig.
- bei 0,75 l bis 1 l Flaschen sind 2 Flaschen Wein je Sorte anzuliefern
- bei 0,375 l bis 0,5 l Flaschen sind 3 Flaschen Wein je Sorte anzuliefern
Die Flaschen samt den dazugehörigen Unterlagen sind in Kartons anzuliefern, wobei darauf zu achten ist, dass in den Kartons nicht mehrere Betriebe vermischt werden.
Zur Bgld. Weinprämierung darf jeder Betrieb nur mehr einen Wein mit gleicher staatlicher Prüfnummer einreichen.
Alle Informationen sind auch auf der Rückseite des Einreichformulars zu finden.
Ausblick
Im nächsten Jahr soll die Weinprämierung digitalisiert werden. Es ist geplant, dass die Betriebe die Daten der Proben, die sie zur Weinprämierung einreichen möchten, vorab online bekanntgeben, damit die zeitaufwändige Dateneingabe durch die Landwirtschaftskammer entfallen kann.
Abschließend
Für weitere Informationen betreffend die Burgenländische Weinprämierung bzw. Landessiegerpräsentation steht Frau Ing. Verena Klöckl, BA unter 02682/702-652 oder verena.kloeckl@lk-bgld.at zur Verfügung bzw. sind sämtliche Informationen unter www.lk-bgld.at ersichtlich.