Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe - Verlängerung von Fristen
Auszugsweise bzw. zusammengefasst der wichtigste Inhalt:
1. Bereits festgelegte Fristen
2. Bereits festgelegte Fristen zur
- im Zusammenhang mit der Vollstängikeit eines Förderungs- oder Zahlungsantrages,
- zur Erfüllung von Förderungsvoraussetzungen (bei bedingten Genehmigungen),
- zur Vorlage eines Zahlungsantrags und
- zur Vorlage von Umsetzungsberichten und sonstigen geforderten Nachweisen
2. Bereits festgelegte Fristen zur
- Durchführung des Vorhabens (Projektlaufzeit) und
- Vorlage des Nachweises der beruflichen Qualifikation (Punkt 9.4.2 und Punkt 16.4.3 der Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen),
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Weitere Informationen finden Sie rechts oben unter Fachartikel LK-Burgenland.
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