Informationen für Biobetriebe zum Tierzukauf bei konventionellen Küken - Bestätigungen im VIS

Die Verfügbarkeit von Bio-Geflügel wird in deisem Fall durch die Behörde festgestellt; es ist keine Abfrage in einer Tierdatenbank erforderlich. Die genehmigungsfähigen Geflügelarten und Rassen sind hier ersichtlich:
Publikationen des Kontrollausschusses
Werden Küken, z.B. Enten oder Gänseküken, die Österreich biologisch nicht verfügbar sind, zugekauft, muss der Antrag NBIO_KU im VIS Applikationen gestellt werden.
Der Zukauf darf erst nach der Genehmigung durch die Lebensmittelbehörde getätigt werden. Die Bescheide für den Zukauf sind kostenpflichtig und werden durch die Behörde versendet. Betriebsführerinnen und Betriebsführer können sich aber den Status des Antrages jederzeit ansehen. Erscheint im Status: unvollständig, müssen noch Punkte ergänzt werden. Die Bestätigung des Antrages kann vorab auch als PDF generiert und ausgedruckt werden, um rasch bei einer etwaigen Kontrolle Auskunft über den richtlinienkonformen Zukauf geben zu können. Das ist dann vorteilhaft, wenn sich die Bescheidzustellung eventuell verzögert.
Publikationen des Kontrollausschusses
Werden Küken, z.B. Enten oder Gänseküken, die Österreich biologisch nicht verfügbar sind, zugekauft, muss der Antrag NBIO_KU im VIS Applikationen gestellt werden.
Der Zukauf darf erst nach der Genehmigung durch die Lebensmittelbehörde getätigt werden. Die Bescheide für den Zukauf sind kostenpflichtig und werden durch die Behörde versendet. Betriebsführerinnen und Betriebsführer können sich aber den Status des Antrages jederzeit ansehen. Erscheint im Status: unvollständig, müssen noch Punkte ergänzt werden. Die Bestätigung des Antrages kann vorab auch als PDF generiert und ausgedruckt werden, um rasch bei einer etwaigen Kontrolle Auskunft über den richtlinienkonformen Zukauf geben zu können. Das ist dann vorteilhaft, wenn sich die Bescheidzustellung eventuell verzögert.