Höhere Mindestpensionen
Folgende Änderungen gibt es bereits seit 1.1.2020:
- Zusätzliche Erhöhungen bei AZ-Richtsätzen
- Pensionsbonus für lange Beitragszeiten
- Absenkung des fiktiven Ausgedinges von 13 auf 10%
- Wegfall des Solidarbeitrages von 0,5%
- Lohnsteuerreform für niedrige Einkommen
Für 2021 ist eine durchschnittliche Pensionserhöhung von 1,5% geplant mit zusätzlicher Erhöhung für kleine und mittlere Pensionen.
- Kleine Pensionen bis 1.000 Euro werden um 3,5% erhöht.
- Richtsätze für Ausgleichzulagen werden um 3,5% erhöht.
- Pensionen bis 1.400 Euro werden zwischen 3,5 und 1,5% erhöht.
- Pensionen bis zu 2.333 Euro werden um 1,5% erhöht
- Pensionen über 2.333 Euro werden um den Fixbetrag von 35 Euro erhöht.
Erhöhung AZ-Richtsätze mit Bonuszulage
2019 | 2020 | 2021 | |
Familienrichtsatz | € 1.399 | € 1.525 | € 1.578 |
mit 40 Beitragsjahren | -- | € 1.782 | € 1.808 |
Einfacher Richtsatz | € 933 | € 967 | € 1.000 |
mit 30 Beitragsjahren | € 1.048 | € 1.080 | € 1.113 |
mit 40 Beitragsjahren | -- | € 1.315 | € 1.340 |
Eine wesentliche Verbesserung bringt die zusätzliche Erhöhung mit dem Pensionsbonus, welcher für Eigenpensionen mit langen Beitragszeiten gewährt wird. Als Beitragszeiten gelten auch Kindererziehungszeiten bis zu 60 Versicherungsmonaten und Präsenz- bzw. Zivildienstzeiten. Der Pensionsbonus wird nur für Eigenpensionen (keine Witwenpensionen) gewährt. Der Pensionsbonus wird für alle Pensionen mit Ausgleichszulage gewährt und für Pensionisten, deren Gesamteinkommen unter dem jeweiligen Grenzwert liegt.
Hinweis:
Bei den Bauernpensionisten überprüft die SVS, ob für den neuen Pensionsbonus ein Anspruch besteht und veranlasst in solchen Fällen eine Antragstellung.
Der Pensionist mit Familienrichtsatz erreicht mit seinem Pensionsbonus die Einkommensgrenze von 1.782 Euro. Nach Abzug vom fiktiven Ausgedinge, 5,1% KV-Beitrag und Lohnsteuer ergibt sich eine monatliche Nettopension von 1.456 Euro im Jahr 2020.
Der Pensionist mit Einzelrichtsatz erreicht mit dem Pensionsbonus die Einkommensgrenze von 1.315 Euro. Nach Abzug des fiktiven Ausgedinges und 5,1% KV-Beitrag ergibt sich eine monatliche Nettopension von 1.156 Euro im Jahr 2020.