Härtefallfonds: Verlängerung für Land- und Forstwirtschaft bis März 2021
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Land- und Forstwirtschaft
waren und sind stark zu spüren. Um unsere land- und forstwirtschaftliche
Betrieb auch weiterhin bestmöglich zu unterstützen, wird nun die Richtlinie
überarbeitet und ausgeweitet.
Welche zusätzlichen Maßnahmen werden geschaffen?
Ausweitung der Unterstützungsmaßnahmen von sechs auf zwölf Monate
• Unterstützungen können für insgesamt 12 Monate beantragt werden.
• Der Betrachtungszeitraum wird von sechs Monaten auf zwölf Monate erweitert.
• Ansuchen können nunmehr für die Betrachtungszeiträume von 16.3.2020 bis 15.03.2021 monatsweise gestellt werden.
Bei coronabedingtem Umsatzeinbruch können Bewirtschafter somit zukünftig bis zu 30.000 Euro insgesamt erhalten (darin enthalten bis zu 6.000 Euro Comeback-Bonus); die Mindestauszahlung beträgt weiterhin pro Monat (inklusive Aufstockung bei Minimalbeträgen und Comeback-Bonus) 1.000 Euro.
• Unterstützungen können für insgesamt 12 Monate beantragt werden.
• Der Betrachtungszeitraum wird von sechs Monaten auf zwölf Monate erweitert.
• Ansuchen können nunmehr für die Betrachtungszeiträume von 16.3.2020 bis 15.03.2021 monatsweise gestellt werden.
Bei coronabedingtem Umsatzeinbruch können Bewirtschafter somit zukünftig bis zu 30.000 Euro insgesamt erhalten (darin enthalten bis zu 6.000 Euro Comeback-Bonus); die Mindestauszahlung beträgt weiterhin pro Monat (inklusive Aufstockung bei Minimalbeträgen und Comeback-Bonus) 1.000 Euro.
Welche Kriterien müssen vorliegen um eine Förderung zu erhalten?
• Wenn ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % zu einem vergleichbaren
Zeitraum des Vorjahres
oder
• eine Kostenerhöhung von mindestens 50 % zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften vorliegt.
• Als Jungunternehmerin/Jungunternehmer, wenn in den Betriebszweigen ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % vorliegt.
oder
• eine Kostenerhöhung von mindestens 50 % zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften vorliegt.
• Als Jungunternehmerin/Jungunternehmer, wenn in den Betriebszweigen ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % vorliegt.
Wie funktioniert die Abwicklung?
• Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt den Härtefallfonds für die Land- und
Forstwirtschaft ab.
• Der Antrag für die Förderung kann über die Agrarmarkt Austria (AMA) auf www.eama.at gestellt werden.
• Der Antrag für die Förderung kann über die Agrarmarkt Austria (AMA) auf www.eama.at gestellt werden.