Grünlanderhaltung: Von "A“ wie aktuell bis "Z“ wie Zukunft
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Was Grünland alles kann
In drei Bereichen ist Grünland dem Ackerland und Spezialkulturen, wie Wein oder Intensivobst, überlegen:
- Erosionsschutz: aufgrund eines ständigen, dichten Pflanzenbestandes findet auf Grünlandflächen so gut wie keine Erosion statt. Damit wird auch der Eintrag von Nährstoffen oder Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer verhindert.
- Grundwasserschutz: unter Grünlandflächen wird so gut wie kein Nitrat ins Grundwasser ausgewaschen. Auch hier spielen der ganzjährige, winterharte Bewuchs und die intensive Durchwurzelung eine wesentliche Rolle.
- Klimaschutz: Grünlandflächen enthalten große Mengen Humus, in denen viel Kohlenstoff gespeichert ist. Er gelangt nicht als Treibhausgas CO2 in die Atmosphäre, solange diese Grünlandflächen erhalten bleiben.
Sowohl für den Erhalt von Direktzahlungen als auch im österreichischen Umweltprogramm (ÖPUL) ist die Grünlanderhaltung - dank der ökologischen Vorzüge des Grünlandes - als Ziel definiert und über spezifische Regelungen integriert. Es geht darum, dass Grünland nicht zu Ackerland, Dauerkulturen wie Wein, Intensivobst, Energieholz, Baumschulen oder Rebschulen oder in geschützten Anbau in Glashäusern und befestigten Folientunneln umgewandelt wird. Nimmt man Grünlandflächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung, beispielsweise aufgrund von Aufforstung oder Straßenbau, ist das kein Verstoß gegen die Grünlanderhaltung.
Grünlanderhaltung aus Sicht der Direktzahlung
Das Greening ist Teil der Direktzahlungen und wird für klima- und umweltschutzförderliche Bewirtschaftung gewährt. Die Grünlanderhaltung ist eine Greeningauflage. Sie gilt aber nicht einzelbetrieblich sondern bundesweit. Dauergrünland darf österreichweit um nicht mehr als fünf Prozent abnehmen. Ab einer Reduktion von vier Prozent ist ein einzelbetrieblicher Umbruch nur nach vorhergehender Genehmigung zulässig. Österreichweit ist derzeit keine dieser Grenzen in Gefahr.
Grünlanderhalt beim Greening
Eine einzelbetriebliche Auflage bezüglich Grünlanderhalt gibt es aber auch beim Greening. Umweltsensibles Grünland darf nicht umgebrochen werden. Darunter versteht man besonders schützenswerte Grünland-Lebensraumtypen im Natura 2000-Gebiet.
Ein eigener Layer im AMA-GIS zeigt die Lage dieser Lebensraumtypen. Pfeifengraswiesen, Brenndolden-Auenwiesen oder kalkreiche Niedermoore sind Beispiele für diese Lebensraumtypen. Selbst für eine Grünlanderneuerung ist eine vorherige Rücksprache mit der AMA erforderlich.
Grünlanderhaltung im ÖPUL 2015
In allen bisherigen Programmen gab es Maßnahmen, die die Grünlanderhaltung gefordert und damit auch abgegolten haben. Im aktuellen ÖPUL 2015 ist die Grünlanderhaltung bei folgenden Maßnahmen eine einzelbetriebliche Vorgabe:
- Biologische Wirtschaftsweise (Bio)
- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)
- Vorbeugender Grundwasserschutz im Grünland wird nur in Salzburg und Oberösterreich angeboten.
Umbruchstoleranz bei Bio und UBB
Bei Bio und UBB gibt es im Grünland eine Umbruchstoleranz. Diese erlaubt innerhalb des Verpflichtungszeitraumes den Umbruch von maximal 5% des im ersten Teilnahmejahres bewirtschafteten Grünlandes, wobei 1 ha jedenfalls umgebrochen werden darf. Jeder Umbruch ab dem 1. Jänner des ersten Teilnahmejahres ist zu berücksichtigen und reduziert die Toleranz.
Verpflichtungszeitraum ausgeweitet
Der Verpflichtungszeitraum hat sich bei jedem UBB- und Bioteilnehmer, der mit Herbstantrag 2020 die Maßnahme verlängert hat, bis Ende 2021 ausgeweitet. Die Toleranz hat sich damit nicht erneuert, sondern auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt. Wer die Toleranz bis Ende 2020 schon ausgeschöpft hat, darf 2021 kein weiteres Grünland mehr umbrechen.
Die einzige Möglichkeit wäre in diesem Fall, innerbetrieblich eine Ersatzgrünlandfläche in mindestens gleichem Ausmaß vor dem Umbruch anzulegen - sprich Acker in Grünland umzuwandeln. Überbetrieblich wird ein Grünlandflächentausch nicht anerkannt. Eine Ersatzgrünlandfläche muss auch weiterhin als Grünland bewirtschaftet werden.
Die einzige Möglichkeit wäre in diesem Fall, innerbetrieblich eine Ersatzgrünlandfläche in mindestens gleichem Ausmaß vor dem Umbruch anzulegen - sprich Acker in Grünland umzuwandeln. Überbetrieblich wird ein Grünlandflächentausch nicht anerkannt. Eine Ersatzgrünlandfläche muss auch weiterhin als Grünland bewirtschaftet werden.
Umbruchstoleranz mit AMA klären
Bevor im Jahr 2021 Grünland in Acker oder Spezialkultur umgewandelt wird, ist vorweg zu klären, ob noch eine Toleranz gegeben ist. Der einfachste Weg ist die telefonische Rückfrage in der AMA. Der im eAMA zur Verfügung stehende einzelbetriebliche Abrechnungsreport weist die Umbruchstoleranz ebenfalls aus.
Wird zu viel Grünland umgebrochen, wird bei Bio und UBB die Auszahlung gekürzt. Die Kürzung wird jährlich erhöht, wenn das zu viel umgebrochene Grünland nicht wieder angelegt wird. Dies kann - und dafür gibt es konkrete Fälle - bis zum Ausschluss aus der Maßnahme inklusive Rückforderung führen.
Deshalb sollte jeder ÖPUL-Teilnehmer die Inhalte der jährlich zugestellten Auszahlungsmitteilungen genau studieren.
Deshalb sollte jeder ÖPUL-Teilnehmer die Inhalte der jährlich zugestellten Auszahlungsmitteilungen genau studieren.
Was soll im neuen ÖPUL 2023 gelten?
Die Verhandlungen zum neuen ÖPUL zeigen eindeutig, dass die Grünlanderhaltung für UBB- und Biobetriebe weiterhin gelten wird. Erosionsschutz und Klimaschutz sind nach wie vor wichtige Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Da Grünlanderhalt für Klimaschutz, Erosionsschutz und Grundwasserschutz besonders bedeutsam ist, wird voraussichtlich das Antragsjahr 2020 als Basis für weitere Umbrüche gelten. Das heißt, dass in einem zukünftigen Umweltprogramm jeder Umbruch von Grünland nach dem MFA 2020, der über die aktuelle Toleranz hinausgeht, bereits als Umbruch in der neuen Maßnahme gewertet werden soll. Das zukünftige Toleranzausmaß soll bei 1 ha liegen. Die Inanspruchnahme der aktuellen Umbruchstoleranz von UBB- oder Biobetrieben in den Antragsjahren 2021 und 2022 soll nicht als zukünftiger Grünlandumbruch gelten.
Expertentipp:
Wer sich die Chance einer Teilnahmemöglichkeit an einer Nachfolgemaßnahme von UBB und Bio nicht verbauen möchte, sollte daher nach dem MFA 2020 keinesfalls mehr als 1 ha Grünland in Acker oder Spezialkulturen oder geschützten Anbau - außerhalb der aktuellen Toleranzen - umbrechen.
Expertentipp:
Wer sich die Chance einer Teilnahmemöglichkeit an einer Nachfolgemaßnahme von UBB und Bio nicht verbauen möchte, sollte daher nach dem MFA 2020 keinesfalls mehr als 1 ha Grünland in Acker oder Spezialkulturen oder geschützten Anbau - außerhalb der aktuellen Toleranzen - umbrechen.